Kinderrechte ins Grundgesetz: Impuls für notwendige Reformen in Familienrecht und Familienpolitik?

Am 19. November der „Internationale Männertag“, am 20. November der Tag der Kinderrechte, der Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV) begrüßt beide „Feiertage“. Sie können Impulse für Reflexion, Reformen und Bewusstseinswandel in die Wege leiten. Die Bundesregierung will die Kinderrechte ins Grundgesetz aufnehmen. „Das darf aber nicht nur reine Symbolpolitik sein, sondern muss konkrete Auswirkungen auf Gesetzgebung und Rechtsprechung haben. Kinderrechte sollen das familiale System im Interesse der Kinder stärken“, stellt der ISUV-Vorsitzende Rechtsanwalt Klaus Zimmer fest. Der Verband verwahrt sich allerdings dagegen, dass die Kinderrechte als Mittel missbraucht werden, um dem Staat noch mehr Einfluss und Zugriffsmöglichkeiten auf Familien und Kinder zu ermöglichen. 

 

Hintergrund:

 

Die Kinderrechte stehen in der UN-Kinderrechtskonvention, die die Bundesrepublik vor 25 Jahren unterzeichnet hat. ISUV setzt sich seit Jahren für die uneingeschränkte Anerkennung der UN-Kinderkonvention ein. Ziel muss es sein, die Kinderrechte in der Praxis umzusetzen. „Das Beispiel der Verankerung von Tier- und Naturschutz als Staatsziel 1994 in Artikel 20a zeigt, dass mit einer ausdrücklichen Erwähnung im Grundgesetz ein wichtiges Signal an Staat und Gesellschaft gegeben wird, das mittelfristig gesehen einen Bewusstseinswandel einleitet. Die Verankerung der Kinderrechte in Artikel 6a kann deutlich machen, dass Kindeswille und Kindeswohl im Rahmen des familialen Systems besonders geachtet werden müssen. Dies gilt ganz besonders nach Trennung und Scheidung“, hebt ISUV-Pressesprecher Josef Linsler hervor.

 

Forderungen von ISUV

 

Damit Kinderrechte in der Verfassung nicht einfach Makulatur sind und bleiben, fordert der Verband die konsequente Umsetzung der Kinderrechte in Familienpolitik und Familienrecht:

 

Gleichheit aller Kinder: Gleiche Stellung und Rechte von ehelichen und nichtehelichen Kindern.

 

Anspruch aller Kinder – unabhängig, ob die Eltern verheiratet sind oder geschieden – auf Pflege und Erziehung durch beide Eltern.

 

Anspruch aller Kinder ihre Ieiblichen Eltern zu kennen. Konkret heißt das, die Mutter muss dem Kind sagen, wenn der rechtliche Vater nicht der natürliche Vater ist. „Genderpolitik muss gegenüber Kinderrechten nachrangig sein.“ (Linsler)

 

Anspruch aller Kinder auf Erziehung und Pflege durch die leiblichen Eltern als die natürlichen Eltern, daher Förderung und Stärkung der leiblichen Eltern um ihrer Erziehungsaufgabe gerecht zu werden. „Kinderrechte im Grundgesetz dürfen nicht die Legitimation für noch mehr Bevormundung der Familien durch den Staat, für mehr fragwürdige und intransparente Inobhutnahmen der Kinder liefern.“ (Linsler)

 

Kinderrechte sind gesamtgesellschaftlich nur dann gesichert, wenn grundsätzlich Gesetze darauf überprüft werden, ob in ihnen die Interessen von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt sind.

 

ISUV hat vor 20 Jahren eine Broschüre verfasst, in der die praktische Umsetzung der UN-Kinderrechts-Konvention gefordert und die Auswirkungen veranschaulicht werden. Interessierten Redakteuren/Innen bieten wir an, die Broschüre „UN-Kinderrechtskonvention – Impuls für eine Reform des Kindschaftsrechts“, ISUV-Schriftenreihe Band 4 kostenlos bei unserer Geschäftsstelle in Nürnberg zu bestellen: info@isuv.de

 

 

 

ISUV – Kompetenz im Familienrecht seit über 40 Jahren

 

Der ISUV vertritt als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Trennung, Scheidung und den damit zusammenhängenden Fragen und Problemen betroffen sind. ISUV ist unabhängig, bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt.

 

Kontakt:

 

ISUV-Bundesgeschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg, Tel. 0911/55 04 78, – info@isuv.de

 

ISUV-Vorsitzender RA Klaus Zimmer, Augustinerplatz 2, 79098 Freiburg, 0761/23455, k.zimmer@isuv.de

 

ISUV-Pressesprecher, Josef Linsler, Moltkestraße 22a, 97318 Kitzingen, Tel. 09321/9279671 – j.linsler@isuv.de