Weihnachten - Kinder haben Vorfahrt

Der ISUV-Bundesvorsitzende Michael Salchow stellte dazu fest: "Kein Elternteil sollte gerade an Weihnachten vom Umgang ausgeschlossen werden. Kein Elternteil sollte am Kind zerren, kein Elternteil sollte das Kind vereinnahmen in dem Sinne, dass es den Umgang mit dem anderen ablehnt. Wird der Umgang an Weihnachten verweigert, so empfindet das der ausgesperrte Elternteil und die Kinder €” auch wenn sie nicht darüber sprechen €” als besondere Härte."
Salchow rät: "Wenn sich ein Elternteil einer einvernehmlichen Besuchsregelung hartnäckig verweigert, was durchaus nicht so selten vorkommt, sollte der ausgesperrte Elternteil seine den Kindern zugedachten Geschenke beim Jugendamt abgeben, das sie dann an die Kinder weitergibt. Auch wenn es schwer fällt, der ausgesperrte Elternteil sollte €” quasi als Rache €” nicht am Kind zerren, ihm ins Gewissen reden, ihm ein schlechtes Gewissen einreden."
Zoff unterm Weihnachtsbaum ist gerade in kriselnden Beziehungen häufig. Nach Beobachtungen des Verbandes werden nach den Feiertagen gehäuft Scheidungen eingereicht. Oft reift während der Feiertage der Entschluss, den "vielfach jahrelang schwelenden Ehekrieg zu beenden", stellte Salchow fest.