Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten hilft den Geschiedenen

Der Bundesvorsitzende Michael Salchow meinte:
"Die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten ist für uns ein zentrales Thema. Nur wenn Kinderbetreuung bezahlbar ist, lohnt es sich für den unterhaltsberechtigten Elternteil zu arbeiten, was dann in der Regel auch eine Entlastung des unterhaltspflichtigen Elternteils mit sich bringt. Schon immer haben wir gefordert, dass alle Kinderbetreuungskosten von der Steuer abgesetzt werden können. Dieses muss für Kindergarten-, Krippen-, Hortkosten gelten, aber auch die Kosten für eine Tagesmut-ter oder für eine Teilzeit-Betreuungskraft müssen steuerlich geltend gemacht werden können. Wir halten es nicht für richtig, dass hier nach Altersstufen unterschieden wird. Gerade Getrenntlebende, Geschiedene, Alleinerziehende haben auch schon für Kinder im Vorschulalter erhebliche Betreuungskosten."

Nach Auffassung Salchows begrüßt der Verband alle Schritte der Regierung, die Scheidungs- und Kinderarmut direkt oder indirekt verhindern oder zumindest mildern können.

Salchow regte an, dass sich Geschiedene den Steuervorteil unter der Voraussetzung teilen, dass regelmäßig Unterhalt gezahlt wird.