Extrem: Rücksichtslose, selbstherrliche Umgangsverweigerung

Der Vater sah sich deswegen gezwungen, das Umgangsrecht per Gericht regeln zu lassen. Es wurde ein Eilantrag gestellt. Der Termin wurde vier Monate (!) später anberaumt und von der Mutter nochmals verschleppt.
Die Kindesmutter stellte - grundlos - Strafanzeige wegen Körperverletzung (ihrer selbst) gegen den Vater, um den Umgangsausschluß auf jeden Fall durchzuboxen. Das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Dennoch empfahl das Jugendamt dem Gericht - auf Antrag der Kindesmutter - einen allenfalls 2-stündigen (!) Umgang pro Monat, der aber ausschließlich "behütet" - unter Aufsicht des Nachbarn (!) der Kindesmutter - erfolgen soll.
Was am Ende bleibt: "Nach monatelangen, vergeblichen Bemühungen um einen natürlichen und angemessenen Umgang mit meiner Tochter Sophia und nach monatelanger überlegung haben sowohl meine Eltern als auch ich den Antrag auf Regelung des Umgangs mit Sophia zurückgezogen~ ich habe mein Kind loslassen und nicht einem unendlichen Machtkampf opfern wollen."
Resigniert stellt H. D. heute fest: "In Kanada und England wird Umgangsverweigerung mit Gefängnis bestraft, in Australien müssen Umgangsangelegenheiten innerhalb von 14 Tagen geregelt sein.
So schnell werden in Deutschland ausschließlich Unterhaltsprozesse gegen Väter entschieden, denen (meistens rechtswidrig) ihre Kinder und das (Mit-) Sorgerecht von den Müttern vorenthalten werden.
Den persönlichen, natürlichen und notwendigen Bindungen zwischen Vater und Kind wird in diesem Staat - trotz Sorgerechtsreform - kaum Bedeutung zugemessen."