Ich habe auf die Firma meines Mannes Rücksicht genommen - und jetzt?

1977 trennte sich ihr Mann von ihr und den beiden Kindern wegen einer anderen Frau. Sie reichte die Scheidung ein, zog diese aber aus finanziellen Gründen zurück. Beide vereinbarten unter Zeugen, daß sie sich nicht scheiden lassen wollten und daß der Exmann für sie und die Kinder Unterhalt bezahlen werde.
"Wir hatten 1974 eine Firma gegründet, die überhaupt nur durch mein Erbgeld und meine Bürgschaft gegründet werden konnte. Mein Mann besaß keinen Pfennig. Trotz Vereinbarung bezahlte mein Mann von Anfang an keinen Pfennig Unterhalt. Ich mußte also auf Trennungsunterhalt klagen. Bei Gericht ließ ich mich auf einen Vergleich ein. Es wurde vereinbart, daß mein Mann an die Kinder und mich einen gemeinsamen Unterhalt von 2000, - DM bezahlt plus Naturalleistungen, und ich konnte weiterhin im Haus wohnen. Mein Mann hatte sich in der Zwischenzeit schon auf dem Firmengrundstück für 1,3 Millionen ein Haus gebaut. Das monatliche Einkommen meines Mannes betrug damals ca. 20 000, - DM", behauptet H. S. Aus Rücksicht auf die Firma ihres Mannes verzichtete sie auf Unterhaltszahlungen und die Auszahlung ihres Zugewinns. Sie ließ sich zu einem Vertrag überreden, wonach sie mit einer Ratenzahlung des Zugewinns einverstanden sei. Aber ...
Das Anliegen von H. S. heute: "Was kann noch unternommen werden, um die Fehler der Rechtsanwälte sowie die Verfahrensfehler der Gerichte doch noch zu korrigieren? Gibt es einen Anwalt, der meinem Fall doch noch eine Chance gibt? Zumindest möchte ich andere warnen, sich mittels Vertrag über den Tisch ziehen zu lassen." -
Interesse am Fall? Sie können Kontakt mit H. S. aufnehmen über:

ISUV-Öffentlichkeitsarbeit
Josef Linsler
Tel. : 0931/66 38 07
Fax: 0931/66 35 46