ISUV-Arbeitskreis "Zweitfrauen"

Steiner schlägt vor, "um das Risiko der Zweitehefrauen oder Zweitpartnerinnen zu minimieren":
In Zweitehen sollte als Güterstand die Gütertrennung vereinbart werden.
Die Eigentumsverhältnisse Vermögenswerte sollten schriftlich fixiert werden.
Bei Neuanschaffungen sollte darauf geachtet werden, daß die Zweitehefrau als Eigentümerin eingetragen wird.
Lebensversicherungen/Risikolebensversicherungen sollten immer auf den Namen der Zweitehefrau eingetragen sein, so daß sie von der Exehefrau nicht beansprucht werden können.
Zweitpartnerinnen sollten keine gemeinsamen Konten führen, so daß jeder Zugriff ó von wem auch immer ó auf das Einkommen und Vermögen der Zweitpartnerin ausgeschlossen ist.
Die AG will beispielhaft an verschiedenen Familienkonstellationen aufzeigen, mit was eine Zweitehefrau alles "rechnen muß".