ISUV-Report 168: Reizthema Versorgungsausgleich - Quo vadis Kindesunterhalt - Sozialleistungen für Unterhaltspflichtige und Unterhaltsberechtigte?

Unser Titelthema: Unzufriedenheit mit Versorgungsausgleich

 Hintergrund ist das soziale Umfeld, die Überalterung der Gesellschaft. Es gibt immer mehr Rentner. Jedem ist klar, immer weniger Junge sollen immer mehr alte Menschen finanzieren. Dass das nicht geht, ist jedem klar. Also muss wohl gekürzt werden, indem man die Rente immer mehr besteuert. Am Wichtigsten aber, der Staat muss die Rente subventionieren mit immer höheren Beträgen. Und seit drei Jahren kommt die teils verdeckte, jetzt ganz offene Inflation hinzu: Preisanstiege bei Energie und Lebensmitteln, Anstieg der Mieten, Anstieg der Energiekosten. Seit Jahren greift eine zunehmende Angst vor Altersarmut um sich. Es ist die  Angst vor Verdrängung auf dem Wohnungsmarkt, die Angst sich einschränken zu müssen und dann reicht es immer noch nicht.  

Für Menschen, die im fortgeschrittenen Alter sich scheiden lassen und von denen beide Partner nicht weitgehend lückenlos pflichtversichert waren, ist diese Angst berechtigt. Jüngere Menschen können nach der Scheidung noch Rentenpunkte sammeln, um der Unterversorgung im Alter zu entgehen. Ältere Menschen ab 60 Jahren können das kaum mehr. Somit programmiert mancher Versorgungsausgleich im fortgeschrittenen Alter zwei Sozialfälle. Die Unzufriedenheit mit dem Versorgungsausgleich ist vielfältig, das zeigen die sich ständig häufenden Zuschriften von ISUV-Mitgliedern. Diese Unzufriedenheit greifen wir im Leitartikel (S. 5 - 9) auf.

"Erwartungen an einen neuen Bundestag und eine neue Bundesregierung" skizziert Prof. Siegfried Willutzki hebt in seiner Kolumne hervor: "Im Mittelpunkt dieser Erwartungen dürfte mit Sicherheit wiederum das Unterhaltsrecht stehen, das Hauptschlachtfeld familienrechtlicher Auseinandersetzungen getrennter Lebenspartner, nachdem die Unterhaltsrechtsreform von 2008 nicht den vom damaligen Gesetzgeber gewünschten und erhofften Erfolg erbracht hat. Anregungen zur Verbesserung der Rechtslage auf diesem Gebiet hat es in den letzten Jahren vielfältig gegeben. Erinnert sei nur an die Initiative der Anwaltschaft 2017 durch die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein, an die fundierten Vorschläge des 78. Deutschen Juristentages 2018 und an die Empfehlungen des Deutschen Familiengerichtstages 2019. Nichts davon hat der Gesetzgeber in der letzten Legislaturperiode aufgenommen, keine der Anregungen hat Gesetzeskraft erlangt." (S.4) Umso dringlicher ist jetzt eine rasche Umsetzung der Reform unter Berücksichtigung der ausgearbeiteten Vorschläge durch den neuen Justizminister.

Wer nicht genügend Unterhalt bekommt, kann Papa Staat in die Pflicht nehmen im Rahmen des Sozialrechts, so dass ein "bedarfsdeckendes Haushaltseinkommen" gesichert ist. Einfach ist das nicht, daher nennt der Autor, Rechtsanwalt Thomas Goes, ISUV-Vorstandsmitglied für Recht, Fachanwalt für Erb- und Familienrecht seinen Beitrag "Dschungel der Sozialleistungen - Was steht mir zu, wo muss ich was beantragen?". ( S. 10 - 12) Im Koalitionsvertrag wird angekündigt, dass die neue Bundesregierung den Dschungel mittels Sozial-App lichten will.

"Ist das heute weitverbreitete Residenzmodell eine juristische Sackgasse", fragt unser Mitglied Rechtsanwalt Alexander von Lüpke und fordert: "Kindeswohl fördern, Vertrauen schaffen und Rechtsmissbrauch bekämpfen". Seine Qintessenz lautet: "Solange unredliche Elternteile wissen, ihnen kann eigentlich nichts passieren, werden sie ihr rücksichtsloses Treiben fortsetzen. Die Leidtragenden sind die Kinder."

"Umgang und Kindeswille" lautet das Thema der stellvertretenden Bundesvorsitzenden Rechtsanwältin Maren Waruschewski, Fachanwältin für Familienrecht (S.15). Sie stellt die Problematik dar, dass der Kindeswille in Sorge- und Umgangsverfahren nicht frei geäußert wird, weil das Kind von einem Elternteil manipuliert wurde. Sie fragt, wie die Justiz in solchen Fällen entscheiden soll. Die Beschlüsse können eigentlich nur auf den Einzelfall bezogen sein.Von Mitgliedern wird immer wieder gefordert: Dem verweigernden Elternteil sollte die elterliche Sorge entzogen werden. Waruschewski sieht den Verlust jedes Elternteil als traumatische Belastung des Kindes. Die Lösung besteht wohl nur in rechtzeitiger intensiver Beratung gleich nach der Trennung. 

"Quo vadis Düsseldorfer Tabelle" fragt Rechtsanwalt Simon Heinzel, Fachanwalt für Familienrecht. Neu ist in jedem Fall, dass die Düsseldorfer Tabelle um fünf oder zehn Einkommenstufen erweitert wird. Ob der notwendige Eigenbedarf des Unterhaltspflichtigen - Selbstbehalt - endlich nach drei Jahren angehoben wird, bleibt abzuwarten. 

In der "Urteilsbank" (S. 18 - 21) kommentiert Rechtsanwalt Simon Heinzel Urteile der Oberlandesgerichte zum Umgangs-, Sorge- und Unterhaltsrecht.

Auf den Seiten 24/5 gibt die neue ISUV-Bundesvorsitzende Melanie Ulbrich einen Überblick, wie sie ISUV zukunftsfähig machen will. Grundlage ihrer Verbandsphilosophie ist es: "Mir ist wichtig, den sozialen Gedanken, den ISUV verfolgt, zu stärken und mehr hervorzuheben: ISUV als Solidargemeinschaft - Geschiedene helfen Geschiedenen - ist für mich schon immer von zentraler Bedeutung für mein Engagement im Verband." 

Im Internteil (S. 26 - 33) sind die verschiedenen Veranstaltungen in den Kontaktstellen von Januar bis April 2022 angekündigt. Online Veranstaltungen haben sich bei ISUV bewährt und werden von Mitgliedern nachgefragt. Virtuelle Veranstaltungen können aber nicht Live-Veranstaltungen ersetzen.

Rechts- und Steuertipps für Getrenntlebende und Geschiedene befinden sich auf den Seiten 34 - 36.

Besonders interessant wie immer das Leserforum auf den Seiten 38 - 39, Meinungen von Lesern zu Umgang, Unterhalt; Gutachten, Familienpolitik, immer mit Bezug zu vorherigen Reportausgaben. Erfreulich ist immer wieder das hohe Feedback von Mitgliedern. Aus den verschiedenen Zuschriften ergibt sich ein interessantes Kaleidoskop der Lebenslagen von unterhaltspflichtigen Müttern und Vätern.