Justizministerin Lambrecht beschenkt lesbische Paare, übergeht männliche homosexuelle Paare und Väter nichtehelicher Kinder
Lesbische Paare, ob verheiratet oder nicht, und deren Kinder sollen künftig ehelichen heterosexuellen verheirateten Eltern gleichgestellt werden. Dies ist eine logische Konsequenz der 2017 verordneten „Ehe für Alle“. „Wir begrüßen das. Schließlich soll Familienrecht den sozialen Verhältnissen Rechnung tragen und das Glück von Eltern und Kindern befördern“, hebt der ISUV-Vorsitzende Klaus Zimmer hervor. Für männliche homosexuelle Paare ist keine entsprechende Gleichstellung wie für weibliche homosexuelle Paare vorgesehen. Für Väter nichtehelicher Kinder ändert sich nichts trotz Votum der Expertenkommission, die eine Gleichstellung aller Kinder und Väter ab Geburt unabhängig ob die Eltern verheiratet sind oder nicht vorgeschlagen hatte. „Was für lesbische Paare Recht ist, muss für männliche homosexuelle Paare, für nichteheliche Väter und deren Kinder ebenso Recht sein. Wir hoffen, dass da im Rechtsausschuss und in den Fraktionen noch entsprechend nachgebessert wird, so dass man von einer Reform sprechen kann und nicht von einer Reformschnitte für lesbische Paare sprechen muss“, kritisiert Zimmer.
Kinder lesbischer Paare können also künftig zwei Mütter haben, beide Frauen haben die gleichen Rechte und Pflichten. Legt man Zimmers Maxime zugrunde, dass Familienrecht das „Glück von Eltern und Kindern befördern“ soll, so wird das Glück beider Frauen zweifelsohne vervollkommnet, zumindest so lange die Beziehung hält. Wenn nicht, folgt das übliche Gezerre und Gezeter um Unterhalt, Umgang – Residenzmodell oder Wechselmodell. Die Frage stellt sich von selbst: Zwei Mütter – eine Helene und eine Helena – aber kein Vater, der in der Welt des Kindes eine Rolle spielen soll, weil sonst die lesbische Symbiose gestört wird, ist das im Sinne des Kindeswohls, dient das einer gesunden Identitätsfindung der Kinder? Muss nicht im Sinne des Kindeswohls nachgebessert werden?
Es drängt sich auf, dass die Regelung für weibliche homosexuelle Paare entsprechend auf männliche Paare übertragen wird. Aber genau das macht Lambrecht nicht und diskriminiert damit homosexuelle männliche Paare. Warum, weil diese auf Leihmütter angewiesen sind um Eltern zu werden – und Leihmutterschaft in Deutschland verboten ist? Ist es aber nicht jetzt an der Zeit Leihmutterschaft in Deutschland zu legalisieren und somit auch transparent zu machen? Gerade die Corona-Pandemie hat die Problematik veranschaulicht: Mehrere hundert „bestellte“ Kinder liegen in gutbewachten Kliniken in Kiew, können nicht abgeholt werden und um die Kliniken schleichen unglückliche Leihmütter, alleingelassen mit ihren Muttergefühlen. „Eine Legalisierung muss im Rahmen einer Sorge- und Umgangsrechtsreform umgesetzt werden, so dass weibliche und männliche homosexuelle Paare gleichgestellt sind“, fordert ISUV-Pressesprecher Josef Linsler.
Der Verband kritisiert, dass das Kindeswohl zu wenig bedacht wird. „Es werden biologische Faktoren – Leihmutter und Leihvater - ausgeklammert und verdrängt, die für die Identitätsfindung der Kinder wichtig sind. Transparente kommunikative Verfahren im Interesse der Kinder fehlen, beziehungsweise werden sie ins Belieben der Eltern gestellt“, kritisiert Linsler.
Für unverheiratete Väter und deren Kinder ändert sich nichts. Was im Gesetzentwurf vorgesehen ist, sind kosmetische Korrekturen bei der Feststellung der Vaterschaft. Entscheidend ist: Die Mutter hat das letzte Wort, wenn der Vater das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder möchte. Dass die Ministerin daran festhält, ist umso unverständlicher, weil sich eine Expertenkommission aus kompetenten Juristinnen und Juristen einstimmig für gemeinsame elterliche Sorge ab Geburt und Feststehen der Vaterschaft - wie in anderen Rechtsordnungen üblich - ausgesprochen hat.
„Der Gesetzentwurf der Ministerin beinhaltet eine Reform des Sorgerechts für weibliche homosexuelle Paare, männliche Paare, unverheiratete Väter und deren Kinder werden trotz Reformbedarfs übergangen. Jetzt sind die verschiedenen Fraktionen und der Rechtsausschuss gefordert nachzubessern“, fordert Linsler.
Auf Lambrechts Gesetzentwurf trifft haarscharf das zu, was der international anerkannte Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Jan Kropholler 1985 in seinem Buch „Kritische Bestandsaufnahme im Nichtehelichenrecht“ feststellte: „Bei einer solchen Aneinanderreihung kindschaftsrechtlicher Teilreformen ist es unvermeidbar, daß größere Zusammenhänge nicht gesehen oder nicht hinreichend durchleuchtet werden […]. Es ist deshalb davor zu warnen, immer nur auf dem Wege der Teilreformen fortzuschreiten und das Flickwerk lediglich von Zeit zu Zeit aus aktuellem Anlaß um einen weiteren Lappen zu ergänzen.“ Es liegt nun in der Hand des Parlaments aus dem Flickwerk Lambrechts eine strukturierte in sich geschlossene Reform zu machen.