Kinder sind Gewinner der Reform des Kindschaftsrechts

Der ISUV-Bundesvorsitzende Michael Salchow stellte in Nürnberg fest:
"Das neue Kindschaftsrecht hat sich bewährt und bei vielen Jugendämtern, Richtern, Rechtsanwälten, insbesondere aber bei den Betroffenen wurde ein Bewußtseinsprozeß eingeleitet: Alle engagieren sich mehr für die Interessen der Kinder. Durch die Reform wurde der zynische Kampf ums Kind zumindest entschärft."
Der ISUV-Bundesvorsitzende Michael Salchow kritisierte, daß es aber immer noch Jugendämter, Familienrichter, Rechtsanwälte und feministische Verbände gebe, die die neue Rechtslage nicht akzeptieren, sie zu umgehen versuchen oder gar weiterhin gegen sie polemisieren. "Mit miesen Tricks werden Kinder in eine möglichst weit entfernte Stadt "entführt", dort wird dann möglichst schnell mittels einstweiliger Anordnung das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt." Damit sei dann schon eine "Präjudizierung" gegeben, durch die eine gemeinsame Sorge faktisch verhindert werde.
"Das Vereinfachte Verfahren zur schnellen Festsetzung von Unterhaltstiteln hat sich, wie vom Verband vorausgesagt, als kompliziertes Verfahren entpuppt", meinte Salchow. Zum einen seien die vorgesehenen Formulare für einen Laien zu kompliziert, so daß häufig einen Anwalt zu Rate ziehen müsse. Des weiteren ermögliche das vereinfachte Verfahren, den 1,5-fachen Satz des Unterhalts zu fordern.
"Wie es eben in einem Sozialstaat üblich ist -- wo ein Anspruch besteht, besteht man auch darauf, ihn einzulösen, ob er nun realistisch ist oder nicht. Nach unseren Erfahrungen ist die Forderung nach dem 1,5-fachen Satz in der Regel der Einstieg ins streitige Verfahren", schilderte Salchow die ersten Erfahrungen mit dem neuen Kindesunterhaltsgesetz.
Bezüglich des neu eingeführten Anwalts des Kindes zeigten erste Erfahrungen, daß dies — wie vom Verband befürchtet — in manchen Fällen zu einer Verteuerung des Prozesses beitrage. über die Effizienz des "Kinderanwalts" in einzelnen Verfahren lägen dem Verband unterschiedliche Stellungnahmen vor. Zudem seien das Profil und die Ausbildung noch zu ungesichert. Laut Salchow stimmt es bedenklich, wenn der "Kinderanwalt" — dies zeichne sich gegenwärtig ab — zu einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für arbeitslose Juristen, Sozialarbeiter und Psychologen mutiert. Die dann doch recht extensiven Kosten trage notgedrungen der "Verbraucher". Die schon stark aufgeblähte sogenannte Scheidungsindustrie werde weiter aufgebläht, die Leistungen der Prozeßkostenhilfe erhöhten sich entsprechend weiter.
In bezug auf das Umgangsrecht äußerte Salchow: "Schon nach einem Jahr steht fest, daß das Umgangsrecht gestärkt wurde. Wer tatsächlich Umgang will, hat heute zumindest bei den meisten Familiengerichten gute Karten. Jetzt bekommen auch die Großeltern ein Umgangsrecht zugesprochen, wenn sie es begehren. Es ist bei vielen Familiengerichten klar der Trend zu erkennen, trotz Trennung und Scheidung die familialen Beziehungen des Kindes weitgehend zu erhalten."
Gewinner der Sorgerechtsreform sind in jedem Fall die Kinder, ihr Recht auf Umgang mit ihnen nahestehenden Personen, ihr Recht mit den leiblichen Eltern Umgang zu pflegen, um die eigene Identität kennenzulernen, wurde gestärkt."