Kindergrundsicherung bessert Haushaltseinkommen vieler geringfügig berufstätiger oder nichtberufstätiger Eltern und Alleinerziehender auf – Was kommt bei den Kindern an?
Kein Kind ist a priori arm. „Kinderarmut“ klingt empathisch und ist ein gesetztes nicht hinterfragbares Narrativ. Genau genommen handelt es sich um Elternarmut. Kinder sind deswegen arm, weil ihre Eltern nicht oder zu wenig arbeiten und/oder nichts beziehungsweise schlecht verdienen. Um Kinderarmut zu bekämpfen, sollen jedem Kind monatlich 619 EURO „Grundsicherung“ zur Verfügung stehen. Dies fordern die GRÜNEN, DIELINKE und die SPD-Linke. Das heißt, bei 2,8 Millionen Kindern soll der Staat für die Kinder den Eltern Unterhalt zahlen. Immer noch überwiegend erarbeiten die Eltern die Grundsicherung für die Kinder, so wie es das Grundgesetz vorsieht. Was nicht hinterfragt wird: Die Kindergrundsicherung kostet nach Eigenangaben des „Bündnisses Kindergrundsicherung“ gut das „Zweieinhalbfache“ der jetzigen Kindergeldzahlungen. Das sind 110 Milliarden, andere Zahlen sprechen von 125 Milliarden. –
„Es stellen sich Fragen: Ist die Kindergrundsicherung in der Höhe finanzierbar, ist dies das richtige Signal gegenüber Eltern, ist es nicht ungerecht gegenüber Eltern und Unterhaltszahlern/innen, die die Kinder selbst finanzieren? Werden sie nicht doppelt zur Kasse gebeten, einmal Unterhalt für die eigenen Kinder und dann finanzieren sie mit den Steuern die Kindergrundsicherung mit. Bei hart arbeitenden Unterhaltspflichtigen stößt diese wohlfahrtsstaatliche Alimentierung auf Unverständnis und Protest“, stellt ISUV-Pressesprecher Josef Linsler fest.
Gleiche Chancen für alle Kinder ist ein erstrebenswertes Ziel, eine permanente Aufgabe. Chancengleichheit wird sicherer dadurch erreicht, wenn Kinder direkt gefördert werden, nicht wenn den Eltern pauschal eine Kinderprämie zur freien Verfügung monatlich überwiesen und somit das Haushaltseinkommen aufgebessert wird.
Den Kindern kommt direkt zugute: quantitativer und qualitativer Ausbau der Betreuung von der KITA bis zur Hausaufgabenbetreuung, Sachleistungen für arme Kinder, ein Laptop - gesundes Essen, Schulbedarf, soziale Teilhabe in Vereinen und Freizeiteinrichtungen bis hin zu Nachhilfe. „Das Ziel ist, muss doch sein jedes Kind motivieren, aus Lethargie, Inaktivität herausholen, so dass möglichst jedes Kind einen Abschluss erreicht, der es ihm ermöglicht entsprechend seiner Begabung berufstätig und eigenständig zu sein. Das ist proaktiv gerecht und entsprechend vermittelbar“, fordert Linsler.
Parallel zur Förderung der Kinder muss die verpflichtende Berufstätigkeit von Müttern und Vätern gefördert und nachhaltig eingefordert werden. Hierfür gibt es viele flankierende Maßnahmen, z.B. Crashkurse für den Einstieg ins Berufsleben, Fortbildung, flexible Arbeitszeiten, Möglichkeiten für Home-Office.
„Es bringt zwar Stimmen, nichtberufstätige oder geringfügig arbeitende Eltern – und wie immer insbesondere betont „Alleinerziehende“ mit Geld zufriedenzustellen und zu hoffen, dass einiges auch den Kindern zugutekommt. Jedoch sozial förderlich für die Betroffenen und sehr einfallsreich ist das nicht“, kritisiert Linsler.
Die angestrebte Kindergrundsicherung ist ungerecht gegenüber Unterhaltszahlern/Innen. Vielen von ihnen bleibt am Monatsende nur der notwendige Eigenbedarf, also 1160 EURO. „Haben sich Politiker jemals überlegt, wie man die hart arbeitenden und schlecht verdienenden Unterhaltspflichtigen – Leiharbeiter - motivieren will ihren Kindern Unterhalt zu zahlen, wenn nicht Berufstätige, wenn Couch-Eltern sich den Unterhalt vom Staat bezahlen lassen und ihn künftig ganz einfach per App anfordern können und bekommen?“ stellt ISUV-Pressesprecher Josef Linsler in den Raum.
Wie üblich, finanzieren sollen die Grundsicherung die „Reichen“ durch Vermögenssteuer, Abschaffung von Ehegattensplitting, Erbschaftssteuer, Börsenumsatzsteuer, Kinder-Soli. Das Links-GRÜNE-Bündnis kritisiert die ungleiche Behandlung von Kindern. „Besserverdienende“ – dazu wird eine breite Mittelschicht gerechnet - profitieren tatsächlich vordergründig mehr vom jetzigen System staatlicher Förderung aus Kinderfreibeträgen. Was aber verschwiegen wird, die „Besserverdienenden“ haben zuvor auch mehr an Steuern und Sozialabgaben gezahlt. „Man bekommt immer nur einen bestimmten Anteil von dem zurück, was vorher eingezahlt wurde. Es ist eine kleine Anerkennung des Staates an alle Eltern, die Unterhalt, Ausbildung, Studium und Betreuung selbst zahlen. Kinder- und Familienförderung muss sich auch in einem sozialstaatlichen Rahmen am Leistungsprinzip orientieren“, hebt Linsler hervor.