Leistung muß sich lohnen - Anerkennung aller berufsbedingter Aufwendungen

Gegenwärtig wird der schlanke Staat gefordert. Dementsprechend fordert der Verband für Unterhalt und Familienrecht (ISUV) den schlanken Unterhalt: keine Unterhaltsleistungen, die sich an den ehelichen Lebensverhältnissen orientieren, Begrenzung des Ehegattenunterhalts auf drei Jahre beziehungsweise acht Jahre, wenn noch minderjährige Kinder zu erziehen sind, keine Partizipation der Erstehefrau am Ehegattensplitting einer Zweitehe, Begrenzung des Kindsunterhalts auf eine Ausbildung.
Linsler
Verband für Unterhalt und Familienrecht (ISUV)
P R E S S E E R K L Ä R U N G Amoklauf wegen Scheidung
Würzburg (ISUV). Es häufen sich nach den Beobachtungen des Verbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV) die Fälle, in denen Trennung/Scheidung Anlaß zum Amoklauf sind. Betroffene, meist verlassene Männer, ermorden die Kinder und die Frau. Anschließend versuchen sie Selbstmord zu begehen. Vielfach stehen Selbstmorde direkt oder indirekt in Zusammenhang mit der Scheidung.
Ursachen
Jede Trennung ist mit Frustrationen und Zukunftsängsten verbunden, die Aggressionen hervorrufen. Ein besonderes Aggressionspotential ist dann gegeben, wenn ein Elternteil durch das Familiengericht von der elterlichen Sorge für die Kinder ausgesperrt wird. Insbesondere bei verlassenen Vätern setzt dann vielfach ein fatalistischer Kreislauf ein: Von der Justiz fühlen sie sich rechtspositivistisch abgeurteilt, entsorgt, nur noch zum Zahlen verurteilt. Gleichzeitig muß der soziale Abstieg, der vielfach dann gegeben ist, wenn dem Expartner und den Kindern langfristig Unterhalt gezahlt werden muß, verkraftet werden. Besonders belastend kommt hinzu, daß verlassene und entsorgte Väter, die Kinder nur selten sehen und sie gerade nach der Scheidung leiden sehen. Diese Belastungen gehen an die psychische und physische Substanz dieser Väter. Nach den Erfahrungen des ISUV sind diese Väter immer dann überfordert, wenn sie kein Mitgefühl und kein Engagement für ihre Interessen sehen, wenn sie kein Forum verständnisvoller Kommunikation finden. Der Selbstmord wird dann als Befreiung, der Mord an den Kindern als deren Erlösung in Erwägung gezogen. Auslöser für die systematische Planung des Mordes können beruflicher Mißerfolg, Streit mit dem Expartner oder Verlust- und Trennungsangst am Ende eines Aufenthalts der Kinder sein.
Forderungen des ISUV
Der Verband Unterhalt und Familienrecht fordert deswegen, daß Aggressionspotentiale schon im Vorfeld der Scheidung, beispielsweise seitens des Jugendamtes, eruiert werden müssen. Beiden Expartnern sollten Beratungsgespräche zur Pflicht gemacht werden, in deren Verlauf bindende Perspektiven besprochen werden, die Grundlage des Scheidungsurteils sind. Warum eigentlich soll in Deutschland Grete und Hans Müller nicht zu gemeinsamen Beratungsgesprächen verpflichtet werden können, wozu in Monaco Prinzessin Stephanie und ihr Gatte im Interesse der Kinder sind?
Im Interesse der Kinder: Gefragt ist weniger Justiz und mehr Kommunikation. Gefragt ist mehr Verständnis für verlassene und vom Familiengericht entsorgte Väter und Mütter. Angesichts der Morde an Kindern und Expartnern, angesichts der verdeckten und offenen Selbstmorde im Zusammenhang mit Scheidung wirkt die jahrzehntelange bis in die Gegenwart andauernde Diskussion um die Reform des Kindschaftsrechtes wie ein zynisches Glasperlenspiel um des Kaisers Bart.
Josef Linsler
Verband Unterhalt und Familienrecht (ISUV)
P R E S S E E R K L Ä R U N G Scheidungsfrust von Kindern äußert sich vielfach in Schulversagen
In einigen Bundesländern haben die Schüler schon Zeugnisse bekommen, in anderen wird es in den nächsten Wochen soweit sein. Einige Kinder werden einen Blauen Brief erhalten~ unter diesen werden überproportional viele Kinder sein, deren Eltern sich gerade trennen oder getrennt haben. Zum Schuljahresende weist der Verband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) darauf hin, daß die Frustration der Kindern über die Trennung der Eltern vielfach zu Problemen in der Schule führt.
Siegbert Goethe, selbst Lehrer und Vorsitzender der ISUV- Arbeitsgemeinschaft Elterliche Verantwortung stellt dazu fest: Wir wenden uns dagegen, daß diese Kinder vorschnell als dumm und ungeeignet für die jeweilige Schule abgestempelt werden. Nach unseren Erfahrungen handelt es sich um eine vorübergehende Destabilisierung. Haben die Kinder die Trennung der Eltern überwunden, sich an die neue Lebenssituation gewöhnt, so setzen sie ihre normale Schulkarriere fort. Die Zeit der Stabilisierung kann nach unseren Erfahrungen ein bis drei Jahre dauern. Je jünger Kinder sind, umso gravierender kann der Leistungseinbruch sein.
Goethe rät den Eltern, den Kindern eine faire Chance zur Stabilisierung zu geben. Eine Wiederholung der Klasse könne durchaus sehr sinnvoll sein. Eine Entscheidungshilfe in dieser Situation kann die Durchführung eines Intelligenztestes sein. Eltern sollten mit den Lehrern offen über familiäre Probleme reden, in keinem Fall aber die Trennung schönreden oder verheimlichen. Bei Verhaltensauffälligkeiten oder Leistungseinbruch sollte möglicherweise auch rechtzeitig der Schulpsychologe eingeschaltet werden.
Goethe warnte die Eltern davor, die Schuld für das Schulversagen eines Kindes beim anderen Partner zu suchen. Wer dies tut, belügt sich selbst und schadet dem Kind. Wenn es um die Bildung und Ausbildung der Kinder geht, müssen Eltern trotz Trennung und Scheidung miteinander reden und weiterhin gemeinsam Verantwortung übernehmen. Das verantwortliche Verhalten der Eltern trägt am ehesten zur Beruhigung und Stabilisierung der Kinder bei, stellte Goethe fest.
Josef Linsler
Verband Unterhalt und Familienrecht (ISUV)
Aktionsprogramm des Verbandes Unterhalt und Familienrecht
(ISUV/VDU e. V.)
"Mit dem neuen Aktionsprogramm will der Verband darauf hinweisen, daß die Gesellschaft die Probleme der Getrenntlebenden und Geschiedenen, der Unterhaltspflichtigen, der Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften und die von deren Kindern häufig ignoriert. Die Besteuerung der Familie und Halbfamilie ist unsozial. Familien, die vorher aus eigener Kraft leben konnten, werden nach der Trennung zum großen Teil wegen der unsozialen Besteuerung zu Sozialfällen", stellt der Verbandsvorsitzende, Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Braune fest.
Einseitige Belastung von Unterhaltszahlern und Halbfamilien
Braune bilanzierte: "Papa Staat will nicht mehr Papa sein, er zieht sich aus seiner Verantwortung für die Halbfamilien zurück. Seit 1. 1. 1996 ist der steuermindernde halbe Kinderfreibetrag gestrichen. Seit 1. 10. 1995 sind hereingelegte Väter drei Jahre zur Zahlung von Unterhalt an die Kindesmutter verpflichtet. Demnächst soll der Kindesunterhalt jährlich dynamisiert werden, obwohl die Einkommen der Berufstätigen seit vier Jahren schon real zurückgehen. - Aus einer ausgepreßten Zitrone kommt doch nicht mehr Saft, wenn man sie nochmals ausdrückt. Da wird letztlich nur Streit zwischen den Ehe-maligen provoziert."
Sorgerechts- Forderungen des ISUV/VDU
Der ISUV/VDU fordert:
* entsprechend der UN-Kinderkonvention eine uneingeschränkte Gleichstellung von ehelichen und nichtehelichen Kindern.
* gemeinsame elterliche Verantwortung auch nach Trennung und Scheidung. Der Verband hält den Begriff Sorgerecht für veraltet. "Eltern haben kein Recht an den Kindern, aber Kinder haben ein Recht darauf, daß die Eltern ihre gemeinsame Verantwortung für sie wahrnehmen", heißt es im Programm.
* ungehinderten Umgang des Kindes mit beiden Elternteilen, insbesondere auch für nichteheliche Kinder. Bei ""Uneinsichtigkeit"" müsse auch eine Abänderung der Elternverantwortung durchgesetzt werden
Forderungen des ISUV/VDU bezüglich Unterhalt
Das Programm hebt hervor: "Gemeinsame elterliche Verantwortung und Kindesunterhalt stehen in engem Zusammenhang."
Der ISUV/VDU fordert:
* die Einführung einer einheitlichen Berechnungsgrundlage beim Kindesunterhalt, Abschaffung der vielfältigen Tabellen der Oberlandesgerichte, Beteiligung beider Elternteile am Barunterhalt ab 18 Jahren, keine Gleichstellung volljähriger Kinder mit minderjährigen.
* die Einführung der steuerlichen Abzugsfähigkeit der tatsächlichen Unterhaltszahlungen und der tatsächlich aufgewendeten Betreuungsleistungen.
* angemessene zeitliche Befristung des Ehegattenunterhalts, keine lebenslange Unterhaltsverpflichtung. Der Verband möchte, daß die "Eigenverantwortlichkeit des Unterhaltsberechtigten mehr gefördert wird". "Es ist doch ein Widerspruch in sich, wenn nach Aufhebung der Ehe ihr Lebensstandard weiterhin garantiert wird", kritisiert Braune.
* kein Aufstockungsunterhalt mehr nach Rechtskraft der Scheidung. " Macht ein Partner Karriere, dann bekommt der Ex-Partner noch nach Jahren automatisch höheren Unterhalt. Er partizipiert also an der Gehaltserhöhung mit. Warum eigentlich, er hat doch mit dem anderen nichts mehr zu tun?" kritisiert Braune.
Flankierende Maßnahmen
Der Verband schlägt als flankierende Maßnahmen die Schaffung von Halbtags- und Teilzeitarbeitsplätzen für betreuende Eltern vor. Nur auf diese Weise könne der Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit ermöglicht werden. "Insbesondere sind die Rentenanwartschaften betreuender Elternteile aus wohlverstandenem gesellschaftlichen Interesse zu erhöhen", fordert Braune. Das derzeit gültige Ehegattensplitting soll durch ein Familiensplitting ersetzt werden. Braune kritisiert am jetzigen Steuersystem: "Es berücksichtigt primär den Ehering. Wir wollen, daß Grundlage der Besteuerung die familialen Leistungen sind, die eine Familie erbringt. Es ist doch nicht einzusehen, daß ein Unterhaltszahler, der für zwei Haushalte, für Frau und zwei Kinder aufzukommen hat, wie ein Lediger besteuert wird, während gutsituierte Doppelverdiener vom Staat noch zusätzlich subventioniert werden."
Linsler
Verband Unterhalt und Familienrecht (ISUV)
Pressemitteilung 07.Dezember 1996