Paradigmenwechsel: Vom starren Residenzmodell zum individuellen Wechselmodell

Impuls für eine sozialpolitisch notwendige gerechtere gemeinsame Elternschaft nach Trennung und Scheidung

Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) hat Band 7 seiner Schriftenreihe mit dem Titel „Vom starren Residenzmodell zum individuellen Wechselmodell“ herausgegeben. Der Verband möchte mit dieser 80 seitigen Schrift einen Impuls für gelebte gemeinsame Elternschaft nach Trennung und Scheidung geben. Das Kernanliegen des Verbandes ist es, den Kindern beide Elternteile nach Trennung und Scheidung zu erhalten, mehr Kindeswohl, mehr Gleichheit zwischen Vater und Mutter, Möglichkeit der Berufstätigkeit für beide Elternteile, gerechter Ausgleich der finanziellen Kosten.

Die Autoren der Broschüre sind Professor Dr. Hildegund Sünderhauf, Professor Siegfried Willutzki, OLG Richter Heinrich Schürmann, die Rechtsanwälte Georg Rixe und Ralph Gurk, Sabine Holdt/Marcus Schönherr sowie der ISUV Bundesvorsitzende Josef Linsler.  

Hildegund Sünderhauf hat gerade ein grundlegendes 900seitiges Buch zum Thema verfasst: „Wechselmodell: Psychologie – Recht – Praxis – Abwechselnde Kinderbetreuung durch Eltern nach Trennung und Scheidung“. Professor Siegfried Willutzki ist profunder Kenner des Familienrechts, an allen Reformen des Familienrechts beteiligt, langjähriger Vorsitzender des Deutschen Familiengerichtstages. Heinrich Schürmann ist bekannt als Buchautor und profunder Kenner und Gestalter des Familienrechts und seiner Schnittstellen zu Steuer- und Sozialrecht.  Rechtsanwalt Georg Rixe bundesweit bekannt als profunder und engagierter Kenner des Familienrechts, als Anwalt hat er schon zahllosen Betroffenen geholfen, ihre Anliegen beim Bundesverfassungsgericht oder auch beim Europäischen Gerichtshof sehr erfolgreich zu vertreten. Rixe ist deswegen auch ISUV-Beauftragter für das Verfassungsrecht. Rechtsanwalt Ralph Gurk, Fachanwalt für Familienrecht, Mediator ist Sprecher des Forums der ISUV-Kontaktanwälte. Sabine Holdt und Marcus Schönherr befürworten das Wechselmodell aus ihrer Erfahrung als Sozialpädagogen und Familienberater als einen „Weg zur tragfähigen Kinderbetreuung“. Vom ISUV-Bundesvorsitzenden Josef Linsler werden die Forderungen der Betroffenen artikuliert und kommentiert. Er greift um authentisch zu sein Fallschilderungen von Eltern auf, die das Wechselmodell praktizieren.

Der ISUV verfolgt laut Vorsitzenden Linsler mit dieser ´Broschüre folgende Ziele: „Wir erhoffen uns mit dieser Broschüre mehr Information zum Wechselmodell, mehr Engagement der Justiz und der Behörden für das Wechselmodell. Der Gesetzgeber kann diesem Engagement einen wichtigen Impuls geben, er kann es fordern und fördern, wenn er das Wechselmodell als erstrebenswerte Form des Umgangs und der gelebten gemeinsamen Elternverantwortung ins Gesetz aufnimmt.

Die Schrift ist erhältlich Online www.isuv.de und direkt bei der ISUV-Geschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg, zum Selbstkostenpreis von € 7,00. Der Versand kann nur gegen Vorauskasse erfolgen, daher bitte Verrechnungsscheck oder Briefmarken im Wert der Bestellung beifügen.

Die neue Ausgabe der Zeitschrift des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV) befasst sich mit aktuellen Themen des Familienrechts und der Familienpolitik. Im Report 137 ist Leitthema das Wechselmodell – eine besondere Form des Umgangs, tatsächlich gelebte gemeinsame Elternschaft nach Trennung und Scheidung. Im Report werden die Voraussetzungen, gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für ein gelebtes Wechselmodell sowie die Forderungen an den Gesetzgeber dargelegt. ISUV hat für sein Anliegen – Festschreibung des Wechselmodells im Gesetz – eine Broschüre verfasst mit dem Titel: „Vom starren Residenzmodell zum individuellen Wechselmodell – Plädoyer für eine sozialpolitisch notwendige und psychologisch sinnvolle gemeinsame Elternschaft nach Trennung und Scheidung“. Weitere Themen in diesem ISUV-Report sind: Problematik der Koppelung von Kinderfreibetrag und Mindestunterhalt, „Ist eine Beziehung noch zu retten – oder: Wann muss ich gehen?“, rechtliche Aspekte von Social Media Teil II sowie eine „Urteilsbank“ mit familienrechtlich relevanten Urteilen des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte. Im „Internteil“ finden sich bundesweit alle Veranstaltungen der ISUV-Bezirks- und Kontaktstellen.  

Leitthema im Report 137: die „Fürs Kindeswohl – Wechselmodell“ – siehe hierzu auch das Titelbild. Auf den Seiten 6– 10 finden Sie die Definition von Wechselmodell, Ausführungen zur Realisierung des Wechselmodells im Ausland. Weitere Aspekte sind: Voraussetzungen für das Funktionieren des Wechselmodells, Veränderungen des Unterhaltsrechts durch das Wechselmodell, die empirisch nachgewiesenen positiven Auswirkungen eines funktionierenden Wechselmodells auf alle Beteiligten sowie die Forderungen des ISUV an den Gesetzgeber.

In der Kolumne (Seite 4) gibt Professor Siegfried Willutzki einen Anstoß zum Überdenken des Zusammenhangs von Kinderfreibetrag und Mindestunterhalt. Er legt dar, welche Konsequenzen es für den Mindestunterhalt hätte, wenn der Kinderfreibetrag auf einmal auf 8350 EURO angehoben würde.  Hat das die CDU/CSU berücksichtigt oder schlicht übersehen? – Nach der Wahl ist grundsätzlich zu fragen, ob die Erhöhung des Kinderfreibetrages überhaupt noch gewünscht wird?-

Im Brennpunkt (Seite 11/12) werden anhand von Rechenbeispielen die negativen ungerechten Auswirkungen der Koppelung von Kinderfreibetrag und Mindestunterhalt für Unterhaltszahler und Zweitfamilien veranschaulicht.

Psychologische Themen werden von unseren Mitgliedern gefordert. Eine zentrale Frage ist bei jeder Trennung: „Soll ich bleiben oder muss ich mich trennen?“ Im Artikel auf den Seiten 13/4 werden Szenarien genannt, die eine Trennung nahelegen oder gar unumgänglich machen, wenn die Beziehung nicht krank machen soll.

Eine kritische lesenswerte Zuschrift ist im Leserforum veröffentlicht: Inobhutnahme von Kindern, Aussperrung von Elternteilen,  die Folgen werden anhand mehrere Fälle angerissen.

Lesenswert für Skeptiker und Befürworter von sozialen Netzwerken ist der Beitrag unseres ISUV-Ehrenvorsitzenden Professor Dr. Hans-Peter Braune „Rechtliche Aspekte von „Social Media Teil II(Seite 23/5). Der Artikel ist geeignet Nutzer der Plattformen zu sensibilisieren für Möglichkeiten und Gefahren der sozialen Netzwerke, aber auch Kritiker der Netzwerke anzuregen sich nicht zu verweigern.

Wie in jedem Report, auch diesmal die „Urteilsbank (S. 15 - 20) mit ausgewählten und kommentierten Entscheidungen des BGH zu Bereichen des Familienrechts durch Rechtsanwalt Simon Heinzel. Des Weiteren finden sich relevante familienrechtliche „Urteile in Leitsätzen“ der verschiedenen Oberlandesgerichte.

Wie in jedem Report greifen wir im Kaleidoskop ironisch-humoristisch-satirisch allzu menschliche Aspekte von Trennung und Begegnung, von Glück und Unglück auf. Diesmal geht es um die Reaktionen von Mitgliedern auf unser Kaleidoskop im vorangegangenen Report. Wie in jedem Kaleidoskop vermitteln wir eine positive Botschaft in Sachen Herz &~ Schmerz &~ Dies &~ Das. Sie lautet´: „Es ist nie zu spät, wenn es um die große Liebe geht.“ Wir geben Tipps, wo man die „Große Liebe“ findet.

Interessierten Redakteuren/Innen bieten wir gerne an, die neue Ausgabe der Vereinszeitschrift sowie unsere Broschüre zum Wechselmodell kostenlos bei unserer Geschäftsstelle in Nürnberg zu bestellen.

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Kontakt

Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV)
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ISUV-Bundesvorsitzender Josef Linsler
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