Scheidung oft Auslöser für Überschuldung

Dazu erklärte der ISUV-Vorsitzende Michael Salchow: " Die "harmlose" Unterschrift hat gerade im Falle der Scheidung weitreichende Folgen: Damit haben sich beide verpflichtet, für den Betrag in voller Höhe samt Zinsen einzustehen. Nach der Trennung kann sich also die Gläubigerbank an beiden Ehe-maligen schadlos halten, ja sie kann sich nach ihrem Gutdünken einen von beiden auswählen und ihre Ansprüche bei ihm eintreiben lassen."
Nach Erfahrungen des Verbandes wird den Ehe-maligen erst im Verlauf der Trennung klar, dass sie jetzt überschuldet sind. Erst allmählich wird realisiert, dass jetzt mit dem Familieneinkommen zwei Haushalte nicht zu finanzieren und die Schulden nicht zu tilgen sind. Ganz vergessen oder verdrängt wird, dass trotz vermehrter Kosten weniger Geld zur Verfügung steht, denn mit der Trennung ist der Verlust des Ehegattensplittings verbunden.
Der ISUV-Vorsitzende Michael Salchow weist darauf hin: "Niemand heiratet automatisch die Schulden des Partners mit. Zur Kasse kann nur gebeten werden, wer sich per Kredit- oder Ehevertrag ausdrücklich dazu verpflichtet hat."
Salchows Rat an alle Eheleute und Partnerschaften: "Ein Partner ohne eigenes Einkommen sollte keinen Kreditvertrag unterschreiben. Ehegattenbürgschaften gilt es insbesondere auch dann zu vermeiden, wenn der Bürge nicht auch Miteigentümer beispielsweise der Wohnung oder der Firma ist, in die das Geld fließt."