Missbrauch des Abmahnrechts verhindern

Der Petitionsausschuss sieht Handlungsbedarf, um den Missbrauch des Abmahnrechts zu verhindern. In einer Beschlussempfehlung an die Bundesregierung verabschiedete der Bundestag eine Petition zu der Problematik, die dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ""als Material"" überwiesen wurde. Im Einzelnen ist vorgesehen:

 

Mit der Petition wird gefordert, dass vor einer zahlungspflichtigen Abmahnung an Kleinunternehmer erst eine kostenfreie Mahnung verpflichtend sein soll. Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass kleine Fehler der Unternehmer schnell und teuer abgemahnt würden. Kleinunternehmern müsse aber die Möglichkeit gegeben werden, Fehler zu korrigieren, da sie nicht – wie größere Unternehmen – über eine anwaltliche Abteilung verfügten.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung betont der Petitionsausschuss unter Einbeziehung von Auskünften der Bundesregierung, dass das geltende Recht bereits jetzt insbesondere Kleingewerbetreibende vor missbräuchlichen wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen schütze. Gemäß § 8 Abs. 4 S. 1 UWG seien wettbewerbsrechtliche Abmahnungen missbräuchlich und somit unzulässig, wenn diese vorwiegend dazu dienten, gegen den Abgemahnten einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Rechtsanwaltsgebühren entstehen zu lassen.

Nach Aussage der Bundesregierung mehrten sich jedoch die Anzeichen, dass trotz der Regelung die Zahl der missbräuchlichen Abmahnungen nicht zurückgegangen sei, heißt es in der Vorlage. Darin verweist der Petitionsausschuss auch auf den Koalitionsvertrag von Union und SPD, in dem festgeschrieben sei, den Missbrauch des bewährten Abmahnrechts zu verhindern, beispielsweise durch die Einschränkung des ""fliegenden Gerichtsstandes"", durch den sich die Kosten für die Betroffenen ohne sachlichen Grund erhöhen könnten.

Quelle: beck aktuell