Verantwortungsgemeinschaft – was ist das und wie soll sie familienrechtlich gestaltet werden?

Der ISUV- Verband für Unterhalt und Familienrecht begrüßt, dass der Bundesjustizminister gleich zu Beginn der Legislaturperiode die Debatte um eine umfassende Reform des Familienrechts aufgreift. Verantwortungsgemeinschaft ist ein weitläufiger Begriff. Die zentrale Frage ist, wofür und wie weit reicht die Verantwortung, wie rechtlich verbindlich ist sie? Sollen die Partner einer derartigen Gemeinschaft gegenseitig zu Unterhalt verpflichtet werden? Aus Sicht des ISUV ist der Begriff „Verantwortungsgemeinschaft“ zu weitläufig.

Die stellevertretende ISUV-Vorsitzende, Rechtsanwältin Maren Waruschewski grenzt den Gestaltungsrahmen einer Verantwortungsgemeinschaft ein:

„Es kann nicht darum gehen, die gesamten unterhaltsrechtlichen Strukturen, die auch eng mit dem sozialrechtlichen Gefüge verbunden sind und faktisch ineinandergreifen neu zu konstruieren. Vielmehr muss das Konstrukt Verantwortungsgemeinschaft bestimmten Personengruppen auf der Basis unseres bestehenden Familienrechts neue Möglichkeiten eröffnen.“

Vordringlich sind nach Auffassung von Waruschewski  „Aspekte des Kindschaftsrechts und Teilbereiche des Kindesunterhalts zu reformieren“.  Genau diese Bereiche sind in den letzten Jahren immer wieder von ISUV angesprochen und eine Reform angemahnt worden. Diese Bereiche betreffen Familien, ob verheiratet oder nicht, die sich trennen oder getrennt haben. „Hier liegen die primären Probleme, die immer wieder vor sich hergeschoben wurden“, mahnt Waruschewski an.

„Wir sind zwar auch der Ansicht, dass es einerseits aufgrund des gesellschaftlichen Wandels gut ist, Begrifflichkeiten im Familienrecht entsprechend der sozialen Wirklichkeit weiterzuentwickeln, damit die Rechtsprechung und Gesetzgebung anzuregen, den bisherigen Status zu hinterfragen und zu ändern, grundsätzlich immer wieder neu zu denken. Andererseits scheint die Platzierung neuer Begriffe nicht unbedingt zielführend, wenn sie zu weitläufig, nicht klar abgrenzbar sind“, meint Rechtsanwältin Maren Waruschewski.

ISUV möchte, dass die bereits bestehende Verantwortungsgemeinschaft der Eltern nach Trennung und Scheidung, die „Trennungsfamilie“, endlich  in Interesse des Kindeswohls gefördert und praktisch gestaltet wird.  Die bestehenden familienrechtlichen Regelungen werden diesem Anspruch vielfach nicht gerecht. Aus ISUV Sicht geht es darum, die „Trennungsfamilie“ so zu stärken, dass sie eine praktische Verantwortungsgemeinschaft beider gleichberechtigter Elternteile im Interesse des Kindeswohls wird. Dies gilt gerade auch dann, wenn die Paarbeziehung zu Ende ist.

 „Schließlich sieht das Familienrecht vor, dass die Großeltern, Eltern und Kinder auch im Falle der Trennung voneinander sozial und finanziell  abhängig sind. Diese familienrechtlich festgeschriebene Verantwortung gilt es im Sinne einer gelebten gleichberechtigten Elternschaft zur Trennungsfamilie weiterzuentwickeln“, fordert die stellvertretende ISUV-Vorsitzende Maren Waruschewski.