Zentrale Forderungen des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht

Als Schwerpunkte der künftigen Arbeit kündigte Salchow folgende Bereiche an:
1. Der Verband setzt sich für eine Gesamtreform des Unterhaltsrechts ein. Ziel muss jeweils eine individuell festgeschriebene Unterhaltsbegrenzung sein. Salchow begrüßt die vom Bundestag angeregte Unterhaltskommission. Er kündigte eine Broschüre an, in der die Standpunkte und Forderungen des Verbandes umfassend dargelegt und Impulse für eine Reform des Unterhaltsrechtes gegeben werden.
2. Eine Hauptforderung des Verbandes ist die Beibehaltung der Lohnsteuerklasse III auch nach der Scheidung. Schließlich haben die beiden Ehe-maligen, sofern sie Kinder haben, weiterhin für diese aufzukommen. Salchow möchte, dass Unterhaltspflichtige die Aufwendungen für ihre Kinder als Sonderausgaben oder als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen können. Zumindest soll der staatlich festgelegte Mindestunterhalt steuerlich geltend gemacht werden können.
3. Allen Unterhaltszahlern soll das Kindergeld zur Hälfte angerechnet werden. Salchow kritisiert die seit 1.1.2001 geltende Regelung, wonach Unterhaltspflichtigen mit niedrigerem Einkommen nicht mehr das Kindergeld zur Hälfte angerechnet wird:
"Wir halten diese Regelung für unsozial und unausgewogen und fordern mit allem Nachdruck, dass sie zurückgenommen wird."
4. Insbesondere sollen auch die Umgangskosten steuerlich geltend gemacht werden können. Salchow erklärte: "Es ist mir ein besonderes Anliegen, dass das Recht der Kinder auf den Umgang mit beiden Elternteilen nach der Trennung und Scheidung nicht an den Kosten scheitert. Hier muss der Staat helfen, denn vom Selbstbehalt lassen sich die vielfach recht hohen Umgangskosten nicht bestreiten."