Bundesverfassungsgericht: Fiktives Einkommen begründen

Reicht das Einkommen eines Unterhaltspflichtigen unter Wahrung seines Selbstbehalts nicht aus, um seine Unterhaltspflicht gegenüber einem minderjährigen Kind in vollem Umfang zu erfüllen, können ihm grundsätzlich fiktiv die Einkünfte zugerechnet werden, die er erzielen könnte, wenn er eine ihm mögliche und zumutbare Erwerbstätigkeit ausüben würde. Dies bekräftigt das Bundesverfassungsgericht. Allerdings müssten die Gerichte dann tragfähig begründen, dass der Unterhaltspflichtige so ein Einkommen in der zur Zahlung des titulierten Unterhalts erforderlichen Höhe erzielen könnte. Unterlassen die Richter das, so verletzen ~sie die wirtschaftliche Handlungsfreiheit des Unterhaltspflichtigen aus Artikel ~2 ~(Beschlüsse vom 18.06.2012, Az.: 1 BvR 774/10, 1 BvR 1530/11 und 1 BvR 2867/11).

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redigiert JL