Das Recht jedes Kindes seine Identität zu kennen
Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) begrüßt, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf anstrebt, der die Rechte des biologischen, nicht rechtlichen Vaters stärken soll. Zwei Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) gaben den Impuls für die Gesetzesinitiative. "In der ausnahmslosen Verweigerung eines Rechts auf Umgang und Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes, das mit dem rechtlichen Vater in einer intakten sozialen Familie lebt, hat Straßburg einen Verstoß gegen das Menschenrecht auf Schutz des Familien-und des Privatlebens gesehen.", stellt Professor Siegfried Willutzki fest. Der EGMR hat dem biologischen Vater einen Anspruch auf Umgang und Auskunft zugebilligt, sobald seine biologische Vaterschaft geklärt und festgestellt ist. "Den Forderungen des EGMR hat der Gesetzgeber mit dem vorgelegten Entwurf nachzukommen versucht. Leider ist es ein Schnellschuss geworden, der wenig zu überzeugen vermag.", kritisiert Professor Siegfried Willutzki.
Folgender Passus im Gesetzentwurf steht in der Kritik: "Solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht, hat der leibliche Vater, der durch sein Verhalten gezeigt hat, dass er für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen will," Nach Auffassung von ISUV muss ausschließlich das Kindeswohl Kriterium sein, ob dem leiblichen Vater ein Umgangsrecht zugebilligt wird. "Was für ein Verhalten wird denn erwartet? Ein derartiger Terminus fordert zu willkürlichen Auslegungen heraus. Für ISUV ist das Kindeswohl das Kriterium in Sorge- und Umgangsrechtsfragen, denn Entscheidungen in Sachen Kindeswohl gehören heute zum Alltag eines Familienrichters.", mahnt der ISUV Bundesvorsitzende Josef Linsler an.
Gemäß UN-Kinderrechtskonvention fordert der Verband grundsätzlich: Jedes Kind hat ein Recht seine Identität zu kennen. Zur Identität gehört seine biologische Abstammung, daher begrüßt ISUV die Gesetzesinitiative, auch wenn es ein schwieriges Unterfangen ist.
Es stellen sich grundsätzliche Fragen: Führt die Stärkung der Rechte des biologischen Vaters nicht zwangsläufig zu einer Schwächung der intakten sozialen Familie? Welches Familienmuster ist dem Kindeswohl förderlicher, eine "offene" oder "geschlossene" Familie?
"Ich bin der Auffassung, die Wahrheit macht frei, gerade in einer Familie muss in einer derart zentralen Frage Offenheit herrschen. Es muss doch für alle belastend sein, wenn quasi das letzte Geheimnis zwecks korrekter Familienfassade krampfhaft verheimlicht wird. Nach meiner Erfahrung gibt es zwei Möglichkeiten: Die Entdeckung des leiblichen Vaters wird wie eine Befreiung erlebt. Oder Kinder wenden sich vom leiblichen Vater ab wegen unterschiedlicher Milieu- und Wertvorstellungen, was dann die soziale Familie stärkt. Kinder sollten aber in jedem Fall wissen dürfen, welche Gene sie in sich tragen." (Linsler)
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