Überschuldung von Familien durch Trennung und Scheidung

Der ISUV-Bundesvorsitzende Michael Salchow stellt fest:
"Die Rückstufung nach Trennung und Scheidung auf Lohnsteuerklasse I trotz steigender Kosten trägt ganz erheblich zur Überschuldung gerade von Familien mit Kindern bei. In vielen Fällen sind dies die entscheidenden Euro, mit denen man gerade so die Kredite auf die Wohnung oder das Haus abbezahlen konnte. Das geht dann mit einem Schlag nicht mehr, weil plötzlich weniger Geld zur Verfügung ist. Gleichzeitig muss aber neben den Kreditraten noch Unterhalt gezahlt werden. Die bei vielen Familien sowieso schon ausgereizten Finanzen reichen nicht mehr. Das Schlimme dabei ist, dass Überschuldung der Familie in jedem Fall auch Kinderarmut bedeutet."

Salchow kritisierte und schlug vor:
"Einen geschiedenen Vater oder eine geschiedene Mutter mit mehreren Kindern wie einen Ledigen zu besteuern, ist in keiner Weise sachlich gerechtfertigt, geschweige denn gerecht.
Wir fordern erneut, Geschiedene mit Kindern trotz Trennung und Scheidung weiterhin nach Lohnsteuerklasse III zu besteuern. Alternativ dazu wäre auch denkbar, den Unterhalt für Kinder und Ex-Ehegatten nicht zu besteuern. Was der Staat durch die Lohnsteuerklasse I mehr einnimmt, muss er dann wieder aufwenden, wenn Haushalte Bankrott anmelden müssen. Die Mehreinnahmen sind also in vielen Fällen teuer erkauft."