Heimliches Schnüffeln per GPS grundsätzlich strafbar - auch in familienrechtlichen Angelegenheiten

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die heimliche Überwachung der "Zielpersonen" mittels eines GPS-Empfängers grundsätzlich strafbar ist. Zwar ist eine Abwägung der widerstreitenden Interessen im Einzelfall erforderlich. Jedoch kann lediglich bei Vorliegen eines starken berechtigten Interesses an dieser Datenerhebung die Abwägung ausnahmsweise (etwa in notwehrähnlichen Situationen) ergeben, dass das Merkmal des unbefugten Handelns bei diesen Einsätzen von GPS-Empfängern zu verneinen ist.

Hintergrund

Die Angeklagten hatten verdeckt für verschiedene Auftraggeber (Privatpersonen) Überwachungsaufträge ausgeführt, die zu Erkenntnissen über das Berufs- und/oder das Privatleben von Personen (Zielpersonen) führen sollten. Die Motive der Auftraggeber waren im Einzelnen unterschiedlich: Vorwiegend ging es um wirtschaftliche und private Interessen, die sich teilweise, etwa im Zusammenhang mit Eheauseinandersetzungen, auch überschnitten.

Zur Erfüllung ihres Auftrags bedienten sich die Angeklagten in großem Umfang der GPS-Technik (Global Positioning System), indem sie einen GPS-Empfänger unbemerkt an den Fahrzeugen der Zielpersonen anbrachten. Dadurch konnten sie feststellen, wann und wo sich das jeweilige Fahrzeug aufhielt. Auf diese Weise erstellten sie Bewegungsprofile der Zielpersonen.

Erfahrung

In hochstreitigen Scheidungsverfahren wird manchmal als "letzter Anker" ein Detektiv eingesetzt. Er soll nachweisen, dass eine feste Beziehung besteht. Er soll auch nachweisen, dass einer der Partner noch in der Ehe massiv untreu ist. Manchmal werden auch Detektive eingesetzt um einem Partner nachzuweisen, dass er einen Nebenjob hat, den er aber nicht angibt, um weiterhin höheren Unterhalt zu bekommen. Manchmal liefern die Detektive Material, das die Familiengerichte anerkennen. Manchmal ist das Geld aber auch in den Wind gesetzt, weil die Gerichte die "Beweisstücke" nicht anerkennen.

Quelle: BGH-Pressemitteilung