Muss ein Anwalt eine nach seiner Auffassung aussichtslose Berufung begründen, wenn er seinen Anspruch auf Vergütung nicht verlieren will?
Das meint der BGB dazu:
Lehnt der Rechtsanwalt aufgrund der von ihm auftragsgemäß vorzunehmenden, inhaltlich zutreffenden Rechtsprüfung die Begründung einer Berufung, die nach Kündigung des Mandats durch den Mandanten von einem anderen Anwalt vorgenommen wird, ab, verliert er nicht seinen Vergütungsanspruch.
BGH, Urteil vom 26. September 2013 - IX ZR 51/13
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