Mutter muss 5898 EURO Kindergeld zurückzahlen, weil Sohn sich zu wenig beworben hat

Weil sich der Sohn nicht intensiv beworben hat, muss die Mutter, die das Kindergeld bezogen hat, für den Zeitraum Oktober 2006 bis Oktober 2009 Kindergeld in Höhe von € 5.898,- einschließlich € 100,- Kinderbonus zurückzahlen. Dies hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg mit einem jetzt rechtskräftigen Urteil vom 03.12.2013 - 6 K 6346/10 bestätigt. Nach Auffassung des Gerichts reicht eine Bewerbung im Monat nicht.

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Zentrale Begründung des Finanzgerichts:

"Eine derart geringe Zahl von Bewerbungen ist für einen jungen Mann, der Anfang 20 ist und nur über einen bereits mehr als vier Jahre zurückliegenden Hauptschulabschluss verfügt, unzureichend, um einen Ausbildungsplatz zu erlangen. Der Sohn der Klägerin war – und ist – nicht ausreichend qualifiziert, um mit nur wenigen Bewerbungsversuchen Erfolg haben zu können. Er ist daher gehalten, eine Vielzahl von Bewerbungen abzusenden, Kontakte zu knüpfen und Arbeitgeber schriftlich, telefonisch oder mündlich anzusprechen, um seine Chancen auf einen Ausbildungsplatz zu erhöhen. Wer sich angesichts einer derart niedrigen Qualifizierung auf allenfalls eine Bewerbung pro Monat beschränkt, zeigt keine Ausbildungswilligkeit."

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Das ganze Urteil hier

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