Nicht Quantität, sondern Qualität der Bewerbungen entscheidet

Wie häufig sich jemand bewirbt, ist nur ein Kriterium für den Beweis, dass sich jemand um einen Arbeitsplatz bemüht. Die Bewerbung muss natürlich auch realistisch sein in dem Sinne, dass die Bewerbung den Fähigkeiten und der Qualifikation des Bewerbers entspricht. Es muss jeder Bewerbung eine realistische Erwerbschance zu Grunde liegen. Des Weiteren sind individuelle Voraussetzungen, also die individuelle Erwerbsbiographie, zu berücksichtigen

Für eine Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts genügt  nicht der alleinige Hinweis auf die Dauer der Ehe, die Kinderbetreuung und die bisherigen Unterhaltszahlungen. Es gibt auch noch individuelle Umstände, die für eine Verlängerung des Unterhalts sprechen. Jede Entscheidung eines Familiengerichts muss erkennen lassen, dass alle wesentlichen Faktoren berücksichtigt worden sind.

BGH, 21.9.2011 - Az: XII ZR 121/09

Redigiert: Josef Linsler