OLG Hamm, Beschluss vom 20.11.2013 - 2 WF 190/13: Auch der rechtliche nicht biologische Vater muss Unterhalt zahlen

Wer seine aufgrund der bestehenden Ehe gesetzlich zugeordnete Vaterschaft nicht wirksam angefochten hat und deswegen rechtlicher Vater ist, ist dem Kind auch dann zum Unterhalt verpflichtet, wenn unstreitig ist, dass er nicht der leibliche Vater ist. Das hat das Oberlandesgericht Hamm in einer am 10.03.2014 veröffentlichten Entscheidung klargestellt und insoweit die Vorinstanz bestätigt.

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