Sorgerecht - OLG Celle - 02.01.2018

 

Langjährige Manipulationen eines Kindes durch einen Elternteil gegen den anderen Elternteil können sich als chronische Gefährdung des Kindeswohls darstellen und einen Haushaltswechsel des Kindes auch bei entgegenstehendem Kindeswillen notwendig machen.

Beschluss:
Gericht: OLG Celle
Datum: 02.01.2018
Aktenzeichen: 10 UF 126/16
Leitparagraph: §§ 1626, 1671, 1684 BGB
Quelle: NZFam 2018, Seite 528

Kommentierung:

Die Eltern leben seit 2013 getrennt, die Kinder sind jetzt 10 und 13 Jahre alt. Die Nichterfüllung finanzieller Forderungen der Mutter hat diese mit Umgangsblockade beantwortet. Zuvor bestand eine gute Bindung der Kinder zum Vater. Bereits 2014 hat ein Gutachter festgestellt, dass starke Beeinflussung der Kinder durch die Mutter stattfindet. Der Vater hat die Übertragung der elterlichen Sorge beantragt, beim Amtsgericht hat der Sachverständige wegen fehlender Mitwirkung der Mutter die Begutachtung abgebrochen. Trotzdem hat das AG die elterliche Sorge der Kindsmutter übertragen. Beim OLG gelang es auch dem dortigen Gutachter nicht, Kontakte mit der Kindsmutter herzustellen, Verfahrensbeistand und Jugendamt sprachen sich aufgrund der guten Sozialisation der Kinder und dem Willen der Kinder für einen Verbleib im Haushalt der Mutter aus. In einem Anhörungstermin des OLG hat es einen Gutachter für Psychiatrie und Psychotherapie hinzugezogen, der der Einschätzung von Verfahrensbeistand/Jugendamt widersprach, mit der Begründung, dass für die Entwicklung der Kinder der Kontakt zum Vater wichtig sei und die ablehnende Haltung der Kinder nicht zu erklären ist. Nach weitergehender Blockade der Kindsmutter wurde dann sogar der vorehelich geboren Sohn der Mutter einbezogen, der auch keinen Kontakt zum Vater hatte und in der Pubertät psychiatrisch aufgefallen war. Der Gutachter kam dann zum Ergebnis, dass bei der Mutter eine Persönlichkeitsstörung vorläge (emotional-instabile Persönlichkeitsstörung ADS), eine genaue Diagnose aufgrund der fehlenden Mitwirkung jedoch nicht möglich sei. Wortwahl und Argumente der ehelichen Kinder zeigen jedoch, dass sie in ihrer Persönlichkeitsentwicklung gestört sind, was auf eine direkte und lang anhaltende Beeinflussung durch die Kindsmutter hinweist. Darin liegt eine chronische Kindeswohlgefährdung – auch schon durch die Defizite des älteren Geschwisterteils (nichtehelich) manifestiert.

Das OLG hat die elterliche Sorge auf den Vater übertragen. Dies mit der Begründung, dass bei der Kindsmutter manipulatives Verhalten vorliegt, einhergehend mit einer chronischen Kindeswohlgefährdung. Beim Vater besteht die größere Förderkompetenz, Bindungstoleranz und damit bessere Entwicklungsmöglichkeiten der Kinder. Die enge Bindung der Kinder ist aufgrund der krankhaften Störung der Persönlichkeitsstruktur der Mutter kein Vorteil sondern eher Nachteil. Zwar ist der entgegenstehende Wille der Kinder nicht unbeachtlich, aber wegen der Instrumentalisierung durch die Mutter unbeachtlich.