Witwenrente - nach welcher Ehezeit?
Ob generell ein Anspruch auf Witwenrente besteht, hängt vor allen Dingen ~von der Dauer der Ehe ab. Wenn die Ehe nicht mindestens ein Jahr bestanden hat, besteht normalerweise kein Anspruch auf Witwenrente. Denn einige Ehen werden nur geschlossen, um eine Hinterbliebenenrente zu sichern.
Es kann aber auch Ausnahmen geben. So sprach das Berliner Sozialgericht einer Frau nach 19 Tagen Ehe eine Witwenrente zu. Sie hatte den Mann geheiratet, als er schon totkrank war. Allerdings hatte sie ihn schon vorher jahrelang gepflegt. Das Gericht begründete seine Entscheidung auch damit, dass das jahrelange Scheidungsverfahren die Eheschließung verzögert hat. (Az. S11R 5359/08)