Wahlprüfsteine 2023

Was nutzt Trennungseltern – wer setzt was um?

Hintergrund: ISUV setzt sich für Reformen im Familienrecht ein

Der ISUV - Interessenverband Unterhalt & Familienrecht - setzt sich für die Interessen von Trennungseltern und Scheidungseltern ein, bietet Information und Beratung in den jeweils individuellen Lebenslagen. Dies ist allerdings nur die eine Seite des Verbandes. Um die Situation von Trennungseltern großflächig zu verbessern, sind Reformen im Familienrecht und in der Familienpolitik notwendig. Dafür setzt sich ISUV seit seiner Gründung ein.

 

 

Was und wofür sind Wahlprüfsteine?

Wahlen sind immer – ob Landtagswahlen oder erst recht Bundestagswahlen – ein willkommener Anlass um Parteien und ihre Kandidaten:innen zu befragen, welche Vorstellungen Sie zu Familienrecht und Familienpolitik haben. Durch Wahlen bestimmen die Bürgerinnen und Bürger, welche Vertreterinnen und Vertreter sie in politische Ämter wählen möchten.

Wir von ISUV nutzen die Wahlen immer, um unsere Interessen auf die politische Agenda zu bringen mittels sogenannter „Wahlprüfsteine“. Wir möchten unseren Mitgliedern transparent machen, wie Parteien  und Kandidaten:innen zu unseren Forderungen stehen. Damit geben wir unseren Mitgliedern aber auch einer breiteren Öffentlichkeit eine familienpolitische und familienrechtliche Entscheidungshilfe.

Wahlen können – das ist unsere Hoffnung - zu politischen Veränderungen führen. Dies zeigt sich im Regierungswechsel oder in Änderungen der Zusammensetzung von Parlamenten. Wurden Abgeordnete gewählt, die für unsere Forderungen zugänglich sind, so bietet dies Chancen zu Veränderungen. Die Wahl neuer Vertreterinnen und Vertreter eröffnet teilweise einen Wechsel in den politischen Prioritäten. Neue Türen für Lobbyarbeit können sich ergeben.

Grundsätzlich erregen Wahlen erhöhte politische Aufmerksamkeit. Diese nutzen wir mit unseren „Wahlprüfsteinen“. Wahlen schaffen eine Plattform, auf der wir mit Unterstützung unserer Mitglieder vor Ort uns in den politischen Prozess einbringen können.

Es ist uns jedoch wichtig hervorzuheben, dass ISUV-Lobbyarbeit nicht ausschließlich auf Wahlen beschränkt ist. Wir arbeiten kontinuierlich daran, politische Entscheidungsträger zu beeinflussen und unsere Anliegen vorzubringen, unabhängig von Wahlzyklen. Die Bedeutung von Wahlen für die Lobbyarbeit liegt darin, dass sie ein spezifischer Moment sind, in dem politische Prioritäten und Entscheidungen neu festgelegt und den Mandatsträgern transparent gemacht werden können.

Die folgenden Wahlprüfsteine veranschaulichen, wo und welche familienpolitischen und familienrechtlichen Schwerpunkte ISUV auf der politischen Agenda hat.

Die ISUV-Wahlprüfsteine 2023

Im Vorfeld der Bayerischen und Hessischen Landtagswahl im Herbst 2023 baten wir die Parteien um die Beantwortung folgender Fragen – „Wahlprüfsteine“. Die Parteien wurden darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Antworten - sowie ein Vermerk über nicht beantwortete Fragen oder fehlende Rückmeldungen - veröffentlicht werden.

Frage 1.1

Kindergrundsicherung der Familienministerin Lisa Paus besteht in der Hauptsache aus Geldtransfers an die Eltern. Halten Sie das für richtig?

Frage 1.2

Welche Kriterien muss eine Kindergrundsicherung enthalten, die dem Namen „Kindergrundsicherung“ gerecht wird?

Frage 2

ISUV fordert, dass Paare nach einer Trennung zuerst zur Mediation verpflichtet werden. Wie stehen Sie zu dieser Forderung?

Frage 3

Kindesunterhalt ist zu 100 Prozent bisher an den überwiegend betreuenden Elternteil zu überweisen, auch wenn dieser nur 60 Prozent der Betreuung leistet. Welchen Reformbedarf sehen Sie?

Frage 4

Bisher werden, sofern die Eltern nicht selbst sich einvernehmlich einigen, Unterhalt, Betreuung/Sorgerecht in einzelnen Verfahren gerichtlich getrennt geregelt. ISUV fordert ein Kinderverbundverfahren, in dem alle Fragen, die das Kind betreffen, zusammen geregelt werden, also elterliche Sorge, Betreuung, Kindesunterhalt. Wie stehen Sie zur Einführung eines Kinderverbundverfahrens?

Frage 5

Seit vielen Jahren fordert ISUV grundsätzlich auch für nichtverheiratete Väter das gemeinsame Sorgerecht ab Geburt und Feststehen der Vaterschaft. Wie stehen Sie zu dieser Forderung?

Frage 6

Nach Auffassung von ISUV ist auf Grund der unterschiedlichen Kosten eine Regionalisierung von Wohnkosten, Lebenshaltungskosten und Mobilitätskosten unumgänglich. Dies muss bei Unterhalt und Selbstbehalt berücksichtigt werden. Die Kosten für Trennungseltern sind „regional“ sehr unterschiedlich. Soll dennoch weiterhin an Pauschalen der Düsseldorfer Tabelle festgehalten werden?

Frage 7

Mindestunterhalt und Selbstbehalt sind sozialrechtliche Standards. ISUV fordert, dass diese Standards einheitlich und parallel vom Gesetzgeber festgelegt werden. Möchten Sie, dass weiterhin über diese wichtigen sozialrechtlichen Standards von Gerichten entschieden werden soll, was dem Prinzip der Gewaltenteilung widerspricht, wie sollte eine Neuregelung gestaltet werden?

Frage 8

Eine zentrale Forderung des ISUV ist die steuerliche Gleichstellung von getrennten Elternteilen. Wie stehen Sie dazu den bisherigen “Alleinerziehenden- Entlastungsbetrag” - Steuerklasse II und Freibetrag von 4260 EURO - zukünftig bei Trennungsfamilien nicht nur wie bisher dem überwiegend betreuenden Elternteil, sondern jeweils beiden Elternteilen in voller Höhe zugestehen?

 

 

Bayerische Landtagswahl 2023: Antworten der Parteien


  • Frage 1
  • Frage 2
  • Frage 3
  • Frage 4
  • Frage 5
  • Frage 6
  • Frage 7
  • Frage 8

Die Kindergrundsicherung der Familienministerin Lisa Paus besteht in der Hauptsache aus Geldtransfers an die Eltern. Halten Sie das für richtig? Welche Kriterien muss eine Kindergrundsicherung enthalten, die dem Namen „Kindergrundsicherung“ gerecht wird?

Antwort Bündnis 90 / Die Grünen:

Wissenschaftliche Studien haben gezeigt, dass finanzielle Direkthilfen vom Staat für Familien direkt den Kindern zu Gute kommen und nicht von den Eltern für eigene Interessen ausgegeben werden (Siehe z.B. Bertelsmann Stiftung (2018): Kommt das Geld bei den Kindern an?). Direkte finanzielle Leistungen sind damit viel sinnvoller als aufwändig zu beantragende Sachleistungen. Das jetzige System aus Kindergeld, Kinderfreibeträgen, Kinderzuschlag und dem Bildungs- und Teilhabepaket ist kompliziert, stellt wohlhabende Familien besser und bekämpft verdeckte Armut nicht. Mit der Kindergrundsicherung gibt es eine Bündelung dieser Leistungen, eine automatische Auszahlung und damit weniger Bürokratie und Aufwand. Die Kindergrundsicherung ist der Schlüssel gegen Kinderarmut. Die Familienministerinnen und -minister aus 15 Bundesländern haben dies erkannt. Nur Bayern blockiert weiterhin. Wir unterstützen die Kindergrundsicherung, damit kein Kind in unserem reichen Land mehr in Armut leben muss.

Antwort Freie Wähler:

Als FREIE WÄHLER befürworten wir die Einführung der Kindergrundsicherung. Die unbürokratische Absicherung des Lebensunterhalts unserer Kinder als besonders schützenswerte Bevölkerungsgruppe ist gerade in Zeiten der massiv steigenden Inflation längst überfällig. Um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen, muss eine Kindergrundsicherung so gestaltet werden, dass den Bedürfnissen der Kinder Rechnung getragen wird und dass ihnen volle Teilhabemöglichkeiten in der Gesellschaft und gleiche Bildungschancen gegeben werden. Im Vordergrund steht dabei für uns, dass bisherige finanzielle Förderungen in einer Leistung gebündelt werden. Ziel muss eine hohe Inanspruchnahme durch vereinfachte Zugänge zur Leistung und digitale Ausgestaltung des Antrags- und Bewilligungsverfahrens sein. Mit der Kindergrundsicherung sollen grundsätzlich bessere Chancen für Kinder und Jugendliche geschaffen werden, indem nicht nur das Leistungsniveau erhöht, sondern auch mehr Familien und ihre Kinder mit Unterstützungsbedarf erreicht werden.

Das Hauptziel der Kindergrundsicherung sollte die Bekämpfung von Kinderarmut sein. Die Bündelung der universellen Leistungen muss daher als Mindestabsicherung ausreichend sein, um sicherzustellen, dass kein Kind in Armut leben muss. Gleichzeitig soll die Kindergrundsicherung dazu beitragen, Chancengleichheit – unabhängig von den finanziellen Ressourcen ihrer Familien – für alle Kinder zu schaffen, so dass alle Kinder die gleichen Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten haben. Außerdem sollte die Einführung der Kindergrundsicherung so einfach und bürokratiearm wie möglich gestaltet sein, um sicherzustellen, dass die Unterstützung effizient und rechtzeitig bei den Kindern ankommt.

Antwort SPD:

Bei der Kindergrundsicherung stehen für uns die Kinder im Mittelpunkt. Wir sehen die Kindergrundsicherung als ein wichtiges Instrument, um Kinder vor Armut zu schützen, diese wirksam zu bekämpfen und für mehr Gerechtigkeit zu sorgen. Mehr Verteilungsgerechtigkeit und die Stärkung der sozialen Infrastruktur vor Ort sind für uns die wichtigsten Kriterien.

Die Kindergrundsicherung soll die zahlreichen staatlichen Leistungen bündeln (dazu gehören für uns mindestens die Leistungen Kindergeld, SGB II/XII-Leistungen, Bildungs- und Teilhabepakete sowie Kinderzuschlag). Sie besteht aus einem einkommensunabhängigen Garantiebetrag und einem gestaffelten einkommensabhängigen Zusatzbetrag. Die Auszahlung erfolgt digital und automatisiert – der Staat steht somit in der Bringschuld, dass die Leistungen auch wirklich bei den Kindern ankommen.

Darüber hinaus wollen wir als SPD in die frühkindliche Bildung und Schulbildung unserer Kinder investieren. Es braucht qualitativ hochwertige, beitragsfreie Kitas, Ganztagsangebote, Mittagessen für Schulkinder und Teilhabemöglichkeiten im Quartier.

Antwort FDP:

Die Sicherstellung des Existenzminimums von Kindern ist für uns eine wichtige Aufgabe, die über die Kindergrundsicherung besser erfüllt werden soll. Die steuerfinanzierten Leistungen für Kinder werden zu einer Leistung zusammengefasst und die Beantragung dieser wird dadurch deutlich vereinfacht. Bisher profitieren jedoch nur 30% der theoretisch anspruchsberechtigten Kinder vom Kinderzuschlag. Unser Ziel muss es daher sein, dass alle Kinder von diesen Leistungen profitieren können. Jede Erhöhung der Mittel ohne Maßnahmen zur höheren Inanspruchnahme laufen ins Leere.

Armut bedeutet für uns jedoch nicht nur die finanzielle Armut. Armut hat viele Dimensionen und Facetten, wie beispielsweise die Bildungsarmut, soziokulturelle Armut usw. Diese Formen der Armut können aber nicht nur mit höheren Leistungen bekämpft werden, sondern bedürfen eine Gesamtstrategie. Kinder aus sozial schwächeren Familien müssen viel stärker in Sport-, Musik- oder Kulturvereine vor Ort integriert werden, sie müssen besser bei der Erledigung von Hausaufgaben unterstützt werden und sie müssen die Möglichkeit erhalten, an kulturellen Veranstaltungen teilzunehmen.

Die größten Bildungsunterschiede festigen sich im Alter bis zu 6 Jahren. Hier entstandene Benachteiligungen können später nur unter hohem Ressourceneinsatz ausgeglichen werden. Daher gehört für uns zu einem guten Programm gegen Kinderarmut auch eine deutlich bessere frühkindliche Bildung, die für eine Chancengerechtigkeit sorgt und es jedem Kind ermöglicht, einen Bildungsabschluss zu erreichen.

Antwort CSU:

Auch wenn in keinem anderen Bundesland so wenige Kinder in Armut leben wie in Bayern, wollen und werden wir als CSU Kinderarmut weiter entschieden und nachhaltig bekämpfen. Unser Ansatz ist: Das Problem an der Wurzel packen. Kinderarmut ist in erster Linie Familienarmut. Wir wollen Familien stärken, indem wir Eltern in Arbeit bringen und die Erwerbsmotivation fördern. Wir wollen zudem eine echte finanzielle Verbesserung für geringverdienende Familien gegenüber dem Status quo erreichen. Das ist der Hebel, damit Teilhabe von Kindern gestärkt werden kann. Essentiell für uns ist, dass neben materiellen auch immaterielle Zuwendungen geleistet werden. Deswegen setzen wir uns für die steuerliche Berücksichtigung der Familienarbeit aber auch für den kostenlosen Zugang zu Sport- und Kulturangeboten für Kinder und Jugendliche ein.

ISUV fordert, dass Paare nach einer Trennung zuerst zur Mediation verpflichtet werden. Wie stehen Sie zu dieser Forderung?

Antwort Bündnis 90 / Die Grünen:

Es erfordert eine hohe Kommunikations- und Konfliktfähigkeit, sich als getrennte Elternteile über die Umgangszeiten, den Alltag eines Kindes auszutauschen und ihn weiterhin in gemeinsamer Verantwortung zu organisieren. Wenn Eltern das nicht gelingt, ist es für das Kind eine Belastung. Darum sind passgenaue Angebote für Paare nach einer Trennung bzw. in der Trennungsphase sehr wichtig. Eine Mediation kann für manche Paare eine geeignete Maßnahme sein, für andere nicht. Die Bedarfe sind sehr individuell, daher möchten wir GRÜNE keine verpflichtende Mediation, sondern die Angebote der Erziehungs-, Trennungs- und Konfliktberatung verbessern und niedrigschwellig gestalten. Denn es gibt in Bayern zwar viele Anlaufstellen, aber das System ist kompliziert. Anstatt Hilfen aus einer Hand zu erhalten, werden Betroffene oft von Beratungsstelle zu Beratungsstelle weitergereicht. Wir GRÜNE werden die Erziehungs- und Familienhilfen in Bayern evaluieren, um zielgerichtete Verbesserungen abzuleiten.

Antwort Freie Wähler:

Jede Trennungssituation ist einzigartig und es gibt viele komplexe emotionale, finanzielle und rechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Die Mediation kann in vielen Fällen eine äußerst wertvolle und effektive Methode zur Konfliktlösung sein. Allerdings sollte eine Mediation idealerweise immer auf der Grundlage der Freiwilligkeit und des gegenseitigen Einverständnisses erfolgen, damit beide Parteien offen und bereit sind, an der Lösung ihrer Konflikte zu arbeiten. Wenn Mediation erzwungen wird, kann dies kontraproduktiv sein und zu Widerstand führen.

Antwort SPD:

Wir sehen die vielen Vorteile einer Mediation in Familienverfahren. Ihr Erfolg basiert allerdings auf der Freiwilligkeit aller Beteiligten. Sind die Eltern so zerstritten, dass sie nur noch über Anwälte miteinander kommunizieren, ist es häufig eher im Interesse des Kindes, wenn das Familiengericht schnell entscheidet.

Antwort FDP:

Im Deutschen Bundestag setzt sich die FDP für eine Modernisierung des Familienrechts ein, die sich am Kindeswohl orientiert. Es braucht gesetzliche Regelungen, die darauf ausgerichtet sind, die für unsere Kinder so wichtigen Bindungen zu Bezugspersonen zu fördern und Streit zu vermeiden. Denn wir sind fest davon überzeugt, dass Kinder auch im Falle einer Trennung oder Scheidung weiterhin auf ihre Eltern angewiesen sind. Bestehende Regelungen haben jedoch leider regelmäßig zur Folge, dass Beziehungen leiden oder sogar abbrechen und Kinder in Loyalitätskonflikte stürzen. Statt staatlicher Intervention braucht es daher zunächst die richtigen gesetzlichen Rahmenbedingungen, die Eltern in ihrem Wunsch unterstützen, auch nach Trennung oder Scheidung gemeinsam die Verantwortung für ihre Kinder zu übernehmen. Daher setzten wir uns in erster Linie für ein kindeswohlzentriertes Familienrecht ein.

Antwort CSU:

Ursprung jeder Gemeinschaft ist die Familie. Wir als CSU stehen zum Leitbild von Ehe und Familie, die Vielfalt der Lebensformen beziehen wir dabei ein. Das von der Mehrzahl der Menschen gelebte Modell der klassischen Familie mit Mutter, Vater und Kindern muss auch in Zukunft als solches vermittelt werden, ohne andere Formen der Familie zu diskriminieren. Wir helfen allen Familien mit einem beispiellosen Unterstützungsnetz. In ganz Bayern stehen ihnen bereits jetzt mehr als 120 Ehe- und Familienberatungsstellen vor Ort zur Seite. Damit wird gewährleistet, dass bei Bedarf jedes Paar in seiner unmittelbaren Nähe Beratungsstellen aufsuchen kann. Einer verpflichtenden Mediation für Paare nach einer Trennung stehen wir kritisch gegenüber. Denn: Wir sind Freistaat und kein Bevormundungsstaat.

Kindesunterhalt ist zu 100 Prozent bisher an den überwiegend betreuenden Elternteil zu überweisen, auch wenn dieser nur 60 Prozent der Betreuung leistet. Welchen Reformbedarf sehen Sie?

Antwort Bündnis 90 / Die Grünen:

Wir werden die partnerschaftliche Betreuung der Kinder nach der Trennung fördern, indem wir uns für eine bessere Berücksichtigung der umgangs- und betreuungsbedingten Mehrbelastungen im Sozial- und Steuerrecht einsetzen. Wir wollen allen Familien eine am Kindeswohl orientierte partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder auch nach Trennung und Scheidung der Eltern ermöglichen und die dafür erforderlichen Bedingungen schaffen. Wir wollen im Unterhaltsrecht die Betreuungsanteile vor und nach der Scheidung besser berücksichtigen, ohne das Existenzminimum des Kindes zu gefährden.

Antwort Freie Wähler:

Eine klare Regelung, nach der der überwiegend betreuende Elternteil den gesamten Kindesunterhalt erhält, bietet eine einfache und leicht verständliche Methode zur Berechnung und Überweisung des Unterhalts. Gleichzeitig wird das Risiko von Streitigkeiten und Rechtsstreitigkeiten um die finanzielle Unterstützung minimiert. Die Festlegung des Kindesunterhalts zu 100 Prozent für den überwiegend betreuenden Elternteil verstehen wir als Methode, die das Kindeswohl unterstützt, indem es einen stabilen finanziellen Rahmen für das Kind schafft. Die Entscheidung, wie der Kindesunterhalt geregelt wird, sollte jedoch immer im Hinblick auf das Wohl des Kindes und die spezifischen Umstände der betroffenen Familie getroffen werden.

Antwort SPD:

Wir unterstützen das Vorhaben der Bundesregierung, die partnerschaftliche Betreuung der Kinder nach der Trennung zu fördern, indem umgangs- und betreuungsbedingte Mehrbelastungen im Sozial- und Steuerrecht besser berücksichtigt werden. Wir wollen allen Familien eine am Kindeswohl orientierte partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder auch nach Trennung und Scheidung der Eltern ermöglichen und die dafür erforderlichen Bedingungen schaffen. Wir wollen im Unterhaltsrecht die Betreuungsanteile vor und nach der Scheidung besser berücksichtigen, ohne das Existenzminimum des Kindes zu gefährden.

Antwort FDP:

Die in unserem Recht bislang noch verankerte Vorstellung, dass nur ein Elternteil betreut und der andere zahlt, halten wir für einseitig und überholt. Müttern fällt damit überwiegend die Rolle des betreuenden Elternteils zu, während die Väter oft die Rolle der Unterhaltszahler einnehmen. Unser Familienrecht sollte sich im Sinne unserer Kinder vielmehr am Leitbild einer gleichberechtigten Erziehungsverantwortung orientieren. Daher fordern wir, dass im Unterhaltsrecht Betreuungsanteile künftig berücksichtigt und abgebildet werden. Bei der Ausgestaltung einer Reform des Unterhaltsrechts müssen die Kinder im Mittelpunkt stehen.Hierzu hat die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag in der letzten Legislaturperiode auch eine Initiative eingebracht (vgl. „Das Familienrecht an die Lebenswirklichkeiten anpassen“ BT-Drs.-19/29741).

Antwort CSU:

Die derzeitige Regelung des Unterhaltsrechts ist nach Ansicht der CSU nicht mehr zeitgemäß und soll, insbesondere was die Aufteilung von Barunterhalt und Betreuungsunterhalt anbelangt, reformiert werden, um die Lebenswirklichkeit vieler Bayerinnen und Bayern abzubilden. Darüber hinaus sind wir uns der oftmals schwierigen finanziellen Situation von Trennungsfamilien bewusst. Deswegen sind wir auch weiterhin bestrebt, Familien nach einer Trennung finanziell zu entlasten.

Bisher werden, sofern die Eltern nicht selbst sich einvernehmlich einigen, Unterhalt, Betreuung/Sorgerecht in einzelnen Verfahren gerichtlich getrennt geregelt. ISUV fordert ein Kinderverbundverfahren, in dem alle Fragen, die das Kind betreffen, zusammen geregelt werden, also elterliche Sorge, Betreuung, Kindesunterhalt. Wie stehen Sie zur Einführung eines Kinderverbundverfahrens?

Antwort Bündnis 90  / Die Grünen:

In dieser Frage haben wir noch keine abschließende Position erarbeitet. Gerne können wir dazu stärker in den Austausch kommen.

Antwort Freie Wähler:

Wir unterstützen die Forderung nach Einführung eines Kinderverbundverfahrens, insbesondere in Fällen, in denen das Scheidungsverbundverfahren nicht genutzt werden kann. Gerade in dieser extremen Ausnahmesituation, wenn sich die Eltern scheiden lassen, ist es für uns als FREIE WÄHLER wichtig, das gemeinsame Kind bzw. die gemeinsamen Kinder nicht noch zusätzlich durch weitere Gerichtsverfahren zu belasten. In einem Kinderverbundverfahren könnten alle Fragen, die das gemeinsame Kind bzw. die gemeinsamen Kinder betreffen, abschließend und verbindlich geregelt werden. Dies würde nicht nur weniger Personal binden, sondern zugleich auch deutlich Kosten einsparen.

Antwort SPD:

Das Problem ist uns bekannt und wird uns von Richter*innen seit einiger Zeit angetragen. Grundsätzlich stehen wir der Idee offen gegenüber, sehen aber derzeit noch viele prozessrechtliche Probleme, die folgen können und somit noch einer Lösung bedürfen.

Antwort FDP:

Die Zersplitterung in die juristisch unterschiedlichen Streitgegenstände wie Unterhalt, Umgang und elterliche Sorge führt in Kindschaftssachen nicht selten zu langen Gerichtsverfahren, die vor allem Kinder massiv belasten können. Wir halten daher eine Bündelung der Streitgegenstände für sinnvoll, damit Rechtsstreitigkeiten zwischen den Beteiligten, die gemeinsame Kinder betreffen, ganzheitlich und in angemessener Zeit gelöst werden. Bereits 2021 hat die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag die Einführung eines Kinderverbundverfahrens für Konstellationen gefordert, in denen das Scheidungsverbundverfahren nicht genutzt werden kann. Die FDP Bayern unterstützt diese Forderung.

Antwort CSU:

Es gibt gewiss Bereiche des Familienrechts, die einem Reformbedarf unterliegen, so auch im Sorge-, Unterhalts- und Verfahrensrecht. Bei allen Entscheidungen hierüber muss jedoch das Kindeswohl im Mittelpunkt stehen und stets gegen das grundsätzlich unterstützenswerte Ansinnen der Verfahrenserleichterung sorgsam abgewogen werden. Dies gilt auch für die Möglichkeit der Zusammenlegung von – zumindest nach rechtlichen Gesichtspunkten – verschiedenen Regelungsgegenständen, wenngleich die Bündelung inhaltlich verwandter Sachfragen generell sinnvoll erscheint.

Seit vielen Jahren fordert ISUV grundsätzlich auch für nichtverheiratete Väter das gemeinsame Sorgerecht ab Geburt und Feststehen der Vaterschaft. Wie stehen Sie zu dieser Forderung?

Antwort Bündnis 90 / Die Grünen:

Wir ermöglichen es unverheirateten Vätern in den Fällen, in denen die Eltern einen gemeinsamen Wohnsitz haben, durch einseitige Erklärung das gemeinsame Sorgerecht zu erlangen. Widerspricht die Mutter, so muss das Familiengericht über die gemeinsame Sorge entscheiden. Das Kindeswohl ist dabei besonders zu berücksichtigen. Wir werden die Modernisierung im Kindschafts- und Unterhaltsrecht mit Studien begleiten.

Antwort Freie Wähler:

Als FREIE WÄHLER stehen wir einem gemeinsamen Sorgerecht für unverheiratete Väter ab Geburt und Feststehen der Vaterschaft grundsätzlich offen gegenüber. Die Lebenswirklichkeiten innerhalb vieler Familien haben sich in den letzten Jahren deutlich geändert. Zudem sind die Betreuungsmodelle vielfältiger und moderner geworden. Diese Entwicklung gilt es auch beim Sorge- und Umgangsrecht zu berücksichtigen und entsprechenden Reformbedarf fortlaufend zu prüfen bzw. abzuwägen. Bei allen Erwägungen hat für uns als FREIE WÄHLER aber stets das Kindeswohl oberste Priorität.

Antwort SPD:

Wir unterstützen das Vorhaben der Bundesregierung, welches es unverheirateten Vätern in den Fällen, in denen die Eltern einen gemeinsamen Wohnsitz haben, ermöglicht, durch einseitige Erklärung das               gemeinsame Sorgerecht zu erlangen. Widerspricht die Mutter, so muss das Familiengericht über die gemeinsame Sorge entscheiden. Das Kindeswohl ist dabei besonders zu berücksichtigen.

Antwort FDP:

Es ist für uns selbstverständlich, dass jedem Elternteil - unabhängig von Ehe- oder Beziehungsstatus - das Recht zusteht, seine Kinder zu betreuen und zu erziehen. Dieses Prinzip sollte gesetzlich verankert werden, um das Wohl der Kinder zu gewährleisten.

Antwort CSU:

Die CSU ist davon überzeugt, dass es für Kinder am besten ist, wenn beide Elternteile gemeinsam Verantwortung für die Erziehung und Entwicklung übernehmen. Für uns als CSU ist essentiell, dass in jedem Einzelfall bestmöglich das Kindeswohl sichergestellt wird.

ISUV ist auf Grund der unterschiedlichen Kosten für Wohnen, Lebenshaltung und Mobilität für eine Regionalisierung. Die Kosten für Trennungseltern sind „regional“ sehr unterschiedlich. Soll dennoch weiterhin an bundesweiten Pauschalen der Düsseldorfer Tabelle festgehalten werden?

Antwort Bündnis 90 / Die Grünen:

Eine Regionalisierung bei einzelnen Komponenten sollte geprüft werden. Es müsste sich dann aber auch die Annahme bestätigen, das eine Regionalisierung auch praktikabel realisiert werden kann und im Schnitt zu mehr Bedarfsgerechtigkeit führt.

Antwort Freie Wähler:

Die Düsseldorfer Tabelle ist eine weit verbreitete Richtlinie für Kindesunterhalt, die als Präzedenzfall in vielen Gerichtsverfahren dient. Durch die Verwendung von Pauschalen werden konsistente und vorhersehbare Entscheidungen über den Kindesunterhalt getroffen. Vor allem sind Pauschalen einfacher und schneller zu berechnen, was den Prozess der Bestimmung des Kindesunterhalts und des Selbstbehalts für Eltern und Gerichte erleichtert. Zudem berücksichtigen Pauschalen der Düsseldorfer Tabelle bereits eine Vielzahl von Faktoren (z.B. das Alter des Kindes, das Einkommen des Unterhaltspflichtigen, etc.). Zudem haben Gerichte bereits die Möglichkeit, individuelle Umstände zu berücksichtigen und gegebenenfalls Abweichungen von den Pauschalen vorzunehmen, wenn dies im besten Interesse des Kindes liegt.

Antwort SPD:

Derzeit arbeitet die Bundesregierung an einer Reform des Familienrechts. Besonders das Unterhaltsrecht ist dabei ein wichtiges Thema. Für uns als SPD ist klar, die Reform muss allen Kindern ein gutes Leben ermöglichen und darf nicht auf Kosten der zumeist in der Hauptsache erziehenden Mütter gehen.

Antwort FDP:

Die geltenden Vorschriften im Bereich des Kindesunterhaltsrechts gewährleisten keine angemessene Rechtssicherheit und machen eine verlässliche Berechnung des Unterhalts unmöglich. Daher setzt sich die FDP für eine umfassende Reform des Kindesunterhaltsrechts ein. Bei der Berechnung des Unterhalts müssen sämtliche individuellen Umstände im Einzelfall angemessen berücksichtigt werden. Daher halten wir es für selbstverständlich, dass die "Düsseldorfer Tabelle" weiterhin nicht als verbindliche Vorgabe für die Gerichte dienen darf.

Antwort CSU:

Die Fragen 6 und 8 werden gemeinsam beantwortet.

Uns ist bewusst, dass bei Trennungsfamilien die finanzielle Ausgangslage häufig angespannt ist. Deswegen setzen wir uns auch weiterhin dafür ein, Familien nach einer Trennung zu entlasten. Wir wollen das bewährte Ehegattensplitting erhalten und durch erhöhte Freibeträge für Kinder zu einem „Kindersplitting“ erweitern. Damit entlasten wir neben Paaren mit Kindern vor allem Alleinerziehende. Alleinerziehenden gilt unsere besondere Beachtung. Deshalb wollen wir im Steuerrecht Möglichkeiten schaffen, um sie noch zielgenauer zu entlasten. Wir als CSU setzen uns grundsätzlich für gerechte und niedrige Steuern ein. Wir wollen, dass sich Leistung lohnt. Wir wollen verdeckte Steuererhöhungen für die fleißige Mitte ausschließen.

Mindestunterhalt und Selbstbehalt sind sozialrechtliche Standards. ISUV fordert, dass diese Standards einheitlich und parallel vom Gesetzgeber festgelegt werden. Möchten Sie, dass weiterhin über diese wichtigen sozialrechtlichen Standards von Gerichten entschieden werden soll, was dem Prinzip der Gewaltenteilung widerspricht, wie sollte eine Neuregelung gestaltet werden?

Antwort Bündnis 90 / Die Grünen:

Im Grundsatz hat sich die Düsseldorfer Tabelle als Leitlinie für Unterhalt und Selbstbehalt bewährt. Sie basiert zudem auf dem vom Bund – also von “der Politik” - gesetzten Mindestunterhalt, der sich am steuerrechtlichen Existenzminimum orientiert. Es ist nicht recht erkennbar, dass eine Änderung dieser Grundstruktur per se zu besseren Interessensausgleichen in Unterhaltsfällen führen würde.

Antwort Freie Wähler:

Aus unserer Sicht hat sich die von den Familiensenaten des Oberlandesgerichts Düsseldorf 1962 eingeführte Düsseldorfer Tabelle mit ihren Richtwerten bewährt. Auch wenn ihr keine verbindliche Gesetzeskraft zukommt, so dient sie nicht nur den Gerichten, sondern auch vielen Behörden als Orientierungshilfe. Durch die fortlaufende Aktualisierung und Anpassung der Richtwerte der Tabelle unter fachlicher Einbeziehung der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. und der Richter aller Oberlandesgerichte ist zudem eine breite fachliche Expertise sowie die Berücksichtigung von Erfahrungswerten aus der Praxis sichergestellt.

Antwort SPD:

Derzeit wird auf Bundesebene eine Reform des Familienrechtes diskutiert. Diese bleibt vorerst abzuwarten. Die entsprechende Ausarbeitung wird von unseren bayerischen Bundestagsabgeordneten konstruktiv begleitet.

Antwort FDP:

Es ist wichtig, dass Unterhaltspflichtige ausreichend Einkommen behalten können, um ihren eigenen Lebensunterhalt zu sichern. Als Freie Demokraten sind wir der festen Überzeugung, dass der notwendige Selbstbehalt bei der Verpflichtung berücksichtigt werden muss. Aus unserer Sicht erscheint es daher vernünftig und sinnvoll, dass die Höhe des Selbstbehalts - wie des Mindestunterhalts - regelmäßig durch Verordnungen geregelt wird. Wir setzen uns dafür ein, dass die finanzielle Situation der Unterhaltspflichtigen angemessen berücksichtigt wird, damit sie ihre Verantwortung gegenüber ihren Kindern erfüllen können, ohne dabei selbst in eine finanzielle Notlage zu geraten.

Antwort CSU:

Das derzeit angewendete Vorgehen hat sich bewährt. Deswegen sehen wir aktuell keinen akuten Handlungsbedarf, zumal der Mindestunterhalt im 2-Jahres-Rhythmus vom Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz festgelegt wird. Es handelt sich hierbei somit um eine feste Größe. Der Selbstbehalt bestimmt sich nach der Düsseldorfer Tabelle, welche regelmäßig aktualisiert wird.

Eine zentrale Forderung des ISUV ist die steuerliche Gleichstellung von getrennten Elternteilen. Wie stehen Sie dazu den bisherigen “Alleinerziehenden- Entlastungsbetrag” - Steuerklasse II und Freibetrag von 4260 EURO - zukünftig bei Trennungsfamilien nicht nur wie bisher dem überwiegend betreuenden Elternteil, sondern jeweils beiden Elternteilen in voller Höhe zugestehen?

Antwort Bündnis 90 / Die Grünen:

Wie schon zu Frage 3 ausgeführt, halten wir es für notwendig, umgangs- und betreuungsbedingte Mehrbelastungen steuerrechtlich stärker zu berücksichtigen. Die  heutige Regelung des Entlastungsbetrags ist aber beizubehalten als Unterstützung bei den spezifischen Belastungen von Alleinerziehenden.

Sonstiges: Reform des Kindesunterhaltsrechts ist dringend notwendig.

Antwort Freie Wähler:

Als FREIE WÄHLER befürworten wir die steuerliche Gleichstellung, denn oftmals hat der andere Elternteil die Unterhaltspflicht und übernimmt die Betreuung in bestimmten Fällen in nur marginal geringerem Maße. Eine Trennung kann finanzielle Herausforderungen für beide Elternteile mit sich bringen. Durch die gleichberechtigte Gewährung des Entlastungsbetrags könnten beide Elternteile von einer Steuerentlastung profitieren, so dass eine Gleichbehandlung geschaffen wird, unabhängig davon, bei wem das Kind überwiegend betreut wird. Dies könnte zudem Anreize schaffen, dass sich beide Elternteile aktiv an der Betreuung ihrer Kinder beteiligen, was wiederum die partnerschaftliche Verantwortung für die Kinder stärkt und zu einer ausgewogeneren Rollenverteilung beiträgt. Eine entsprechende Anpassung wäre aus unserer Sicht deshalb sinnvoll, wenngleich man Einzelfällen mit einer allgemeinen Regelung nie hundertprozentig gerecht werden kann. Hier sollte die Bundesregierung Handlungsbedarf evaluieren.

Antwort SPD:

Derzeit wird auf Bundesebene eine Reform des Familienrechtes diskutiert. Diese bleibt vorerst abzuwarten. Die entsprechende Ausarbeitung wird von unseren bayerischen Bundestagsabgeordneten konstruktiv begleitet.

Antwort FDP:

Grundsätzlich erkennen die Freien Demokraten an, dass auch getrennt lebende Eltern gemeinsam Erziehen können. Dies vorangestellt steht es für die FDP nicht in Frage, dass bei geteilter Verantwortung für ein oder mehrere Kinder auch grundsätzlich eine gerechte Verteilung etwa der Lasten angestrebt werden sollte. Die Gewährung des vollständigen steuerlichen Entlastungsbetrags für beide Elternteile wäre allerdings keine gerechte Teilung, sondern unterm Strich eine Verdopplung der Freibeträge. Besser könnte es sein, Möglichkeiten zu prüfen, wie innerhalb der Erziehungspartnerschaft objektiv und bürokratiearm gemessen werden kann, welche kindesbezogenen Mehraufwendungen welches Elternteil hatte. Basierend auf dieser Datenbasis könnten die steuerlichen Freibeträge dann anteilig auf die Eltern verteilt werden. Voraussetzung für diese Stärkung der Gerechtigkeit ist der transparente und respektvolle Umgang der jeweiligen ErziehungspartnerInnen miteinander. Dessen Gewährleistung kann allerdings nicht Aufgabe der Politik sein.

Antwort CSU:

Siehe Frage 6

 

 

 

Hessische Landtagswahl 2023: Antworten der Parteien


  • Frage 1
  • Frage 2
  • Frage 3
  • Frage 4
  • Frage 5
  • Frage 6
  • Frage 7
  • Frage 8

Die Kindergrundsicherung der Familienministerin Lisa Paus besteht in der Hauptsache aus Geldtransfers an die Eltern. Halten Sie das für richtig? Welche Kriterien muss eine Kindergrundsicherung enthalten, die dem Namen „Kindergrundsicherung“ gerecht wird?

Antwort Bündnis 90 / Die Grünen:

Die Intention der Kindergrundsicherung besteht darin, Kinder aus der Armut zu holen und dafür Leistungen zu bündeln und zu vereinfachen. Die Kindergrundsicherung soll weitgehend vorrangig vor anderen Sozialleistungen sein, damit Kinder aus dem stigmatisierenden Bezug insbesondere von SGB II-Leistungen und der verdeckten Armut herausgeholt werden. Da Kinderarmut von der Armut der Eltern bedingt ist, sehen wir die finanzielle Unterstützung in Form der Kindergrundsicherung als richtig an. Die Kinderarmut bzw. Armut allgemein lässt sich natürlich nicht durch Geld allein reduzieren. Daher ist die Kindergrundsicherung eine, neben vielen weiteren Maßnahmen, die Kinder und Familien unterstützt. Auf Hessen bezogen haben wir beispielsweise das Landesprogramm "Präventionsketten Hessen – Gelingendes Aufwachsen, Kinderrechte leben" auf den Weg gebracht, um Kommunen dabei zu unterstützen, ganzheitliche und passgenaue Präventionskonzepte für Kinder und ihre Familien zu entwickeln. Wir fördern Stadtteile/Quartiere mit besonderen sozialen und integrationspolitischen Herausforderungen gezielt über die Gemeinwesensarbeit, die wir stark ausgebaut und im Haushalt verbindlich im Sozialbudget verankert haben. Der Auf- und Ausbau von Quartierbüros ermöglicht es, den sozialen Zusammenhalt in Stadtteilen und Quartieren nachhaltig zu fördern und bedarfsgerecht in sozialen Problemlagen zu unterstützen. Um die Lebenschancen von Kindern und Jugendlichen vom familiären Hintergrund zu entkoppeln, setzen wir vor allem auf ein chancengerechtes Bildungssystem, das insbesondere dort fördert und unterstützt, wo die Herausforderungen am größten sind – damit alle Kinder und Jugendlichen unabhängig ihres Hintergrunds und ihrer Ausgangsbedingungen ihre Persönlichkeit und Talente frei entfalten können. Mit dem Landesprogramm „Die besten Schulen an den Orten mit den größten Herausforderungen“ nehmen wir gezielt die Schulen und Schüler*innen in den Blick, die besonderen Unterstützungsbedarf haben: Auf GRÜNE Initiative wurden 2018 vom Land Hessen erstmals Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte („UBUS“) zur Verfügung gestellt, um die Schulsozialarbeit an unseren Schulen zu unterstützen – inzwischen stehen hierfür über 1.100 Stellen zur Verfügung. Dabei kommt diese Maßnahme insbesondere Schulen an den Orten mit den größten Herausforderungen zugute. Darüber hinaus lenken wir mit dem Sozial- und Integrationsindex zusätzliche Lehrkräftestellen gezielt an Schulen, die aufgrund der Zusammensetzung ihrer Schülerschaft besonders herausgefordert sind. Eine weitere Unterstützung für Familien stellen die 214 hessischen Familienzentren dar, die als Knotenpunkte in einem Netzwerk von Kooperation und Information, die verschiedene familienbezogene Leistungen bieten und entwickeln. Menschen aller Generationen und Kulturen finden hier Möglichkeiten zum Austausch, neue Kontakte, Bildung, Beratung und vieles mehr.

Die Fragen 1.2 bis 8 betreffen Aspekte, die auf Bundesebene entschieden werden. In unserem Programm beschreiben wir hingegen, was wir für Hessen erreichen wollen und was auch real in Hessen entschieden werden kann. Im Rahmen der Mitentscheidung der Bundesländer werden wir uns auch weiterhin auf Bundesebene dafür einsetzen, dass Kinder, Eltern und Familien insgesamt gestärkt werden. Außerdem schaffen wir in Hessen die Rahmenbedingungen, die ein soziales, kinder- und familiengerechtes Land benötigt. Zur Beantwortung Ihrer konkreten Fragen zu bundesrechtlichen Regelungen bitten wir Sie die Bundestagsfraktion der Grünen (info@gruene-bundestag.de) zu kontaktieren.

Antwort CDU:

Kinder sind nicht nur unsere Zukunft, sondern auch unsere Gegenwart. Wir werden Kinder und Familien deshalb weiter in das Zentrum unserer Politik stellen und Hessen als familien- und kinderfreundliches Land nach vorne bringen. Jedes Kind muss die Chance auf einen guten Start ins Leben haben. Dafür stehen wir als CDU Hessen.

Klar ist aber auch: Noch immer sind zu viele Familien und damit auch zu viele Kinder von Armut betroffen. Kein Kind soll in Sorge vor Armut oder mit durch Armut verursachten Entbehrungen aufwachsen müssen. Es ist eine zentrale Aufgabe der gesamten Gesellschaft, jede Familie in die Lage zu versetzen, Kindern bestmögliche Chancen zu eröffnen. Dieses Ziel ist leider trotz vielfältiger Maßnahmen auch in Hessen noch nicht vollständig erreicht.

Wir sagen der Kinderarmut deshalb weiter den Kampf an. Es gibt dabei nicht den einen Lösungsansatz. Die Herausforderungen sind vielfältig und bedürfen vielfältiger und individueller Lösungen. Die von der Ampel-Regierung im Bund in Grundzügen vorgestellte Kindergrundsicherung wird diesem Anspruch bei weitem nicht gerecht. Noch  immer sind viele Fragen offen und wichtige Details unbekannt. Es ist symptomatisch, dass sich die Ampel-Parteien seit Monaten ergebnislos über die Höhe von Transferleistungen streiten, ohne in der Sache ein valides Konzept vorgelegt zu haben. Die bisher angedachten Eckpunkte sind unseres Erachtens nicht geeignet, die Ursachen von Kinderarmut zielgenau zu bekämpfen.

Wir als CDU Hessen halten statt einer pauschalen und allein auf direkte Geldtransfers an die Eltern setzenden Kindergrundsicherung andere zielgenaue Maßnahmen für sinnvoller. Um verschiedene Handlungsstränge zu bündeln und zu koordinieren, werden wir ein eigenes Programm zum “Kampf gegen Kinderarmut” auflegen; falls der Bund in diesem Bereich die angekündigten Antworten weiter schuldig bleibt.

Wesentliche Bausteine sind dabei:

• Wir setzen uns auf Bundesebene dafür ein, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auf 5.000 Euro zu erhöhen und die Kinderbetreuungskosten bis zu 6000 Euro steuerlich absetzbar zu machen.

• Kindereichtum darf nicht zu einem Armutsrisiko werden. Wir wollen daher kinderreiche Familien als eigenständige Zielgruppe familienpolitischer Maßnahmen verstärkt berücksichtigen. Insbesondere wollen wir, dass familienpolitische Leistungen stärker als bisher in ihrer Höhe nach der Kinderzahl gestaffelt werden. Dazu gehört aus unserer Sicht auch das Wohngeld.

• Zusätzlich werden wir durch die Erhöhung des bundesweit einmaligen hessischen Sozialbudgets und die Weiterentwicklung zu einem Fond „Hessen steht zusammen“ Angebote für Familien wie die Familienzentren oder die Familienkarte weiter ausbauen. So schaffen wir dezentrale, passgenaue Beratungs- und Unterstützungsangebote für Kinder und Familien mit besonderem Unterstützungsbedarf.

• Der vor einigen Jahren durch eine CDU-geführte Bundesregierung im Rahmen des umfassenden Bildungs- und Teilhabepakets eingeführte   Kinderzuschlag hat wichtige Chancen und Zugänge für viele Kinder aus einkommensschwachen Familien eröffnet. Allerdings sind der Zugang und die bürokratischen Hürden offensichtlich für viele Familien weiterhin ein Problem, so dass die finanziellen Leistungsangebote die Kinder nicht im erforderlichen Umfang erreichen. Insbesondere erwarten wir daher, dass die Bundesregierung bedürftigen Kindern durch Bündelung und Vereinfachungen einen leichteren Zugang zu Förder- und Unterstützungsangeboten verschafft, damit sich jedes Kind sorgenfrei entwickeln und an unserer Gesellschaft teilhaben kann. Dies kann zum Beispiel über Familienbüros oder die Einführung einer Teilhabe-App erreicht werden. Auch die Zusammenarbeit zwischen Ämtern, Schulen, Vereinen und anderen Familienhelfern muss verbessert werden, deshalb sehen wir die Schule als ‚Lotse im System‘.

• In Hessen wollen wir diese Maßnahmen zusätzlich flankieren und erweitern, um gleiche Startchancen für jedes Kind zu schaffen. Dazu schaffen wir zusätzliche Angebote für Kinder, die ihnen eine umfassende Teilhabe ermöglichen soll. Mit dem Schülerticket haben wir den ÖPNV allen Schülerinnen und Schülern preiswert zugänglich gemacht. Wir setzen uns dafür ein, dieses Ticket gemeinsam mit den Schulträgern zu einem vollständig kostenlosen Schüler-Ticket für alle Kinder weiterzuentwickeln.

• Wir wollen außerdem Kinder in die Sportvereine bringen und auch dabei finanzielle Hürden abbauen. Mit einem Programm „Kinder in den Sportverein („KidS“) wollen wir für jedes Kind in Hessen die Mitgliedschaft in einem selbst gewählten hessischen Sportverein in den ersten zwei Jahren übernehmen. In landeseigenen Kultureinrichtungen wollen wir Eintrittsgelder für Kinder unter 6 Jahren vollständig abschaffen und für alle Familien preisgünstige Familientickets ohne Begrenzung der Kinderzahl einführen.

• Darüber hinaus werden wir auch weiterhin die Kommunen mit dem Landesprogramm „Präventionsketten in Hessen“ dabei unterstützen,   ganzheitliche und vor allem passgenaue Präventionskonzepte für Kinder und Familien zu entwickeln.

Zentral für die Bekämpfung von Kinderarmut ist für uns neben den genannten direkten finanziellen Unterstützungsangeboten das Ziel, Eltern in Arbeit zu bringen. Ein guter und verlässlicher Arbeitsplatz ist und bleibt die beste Versicherung gegen Armutsrisiken. Wir treiben daher die Agenda „Kein Kind in Armut – Für Eltern in Arbeit“ voran. Wir richten unsere Arbeitsmarktprogramme am Ziel aus, Eltern ohne Arbeit gezielt zu fördern und den Einstieg in Arbeit zu erleichtern. Das Land führt dazu zahlreiche strukturelle Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration durch, schafft Bildungs- und Ausbildungsangebote und setzt Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf um. Die Anrechnung von Gehältern auf Sozialleistungen muss so angepasst werden, dass echte Anreize für Beschäftigung bestehen, damit ggf. auch durch eine Kombination von Bürgergeld und Aufstockung ein armutsfestes Leben und gute Chancen für die Kinder gesichert werden.

Dazu gehört natürlich auch ein gutes und verlässliches Angebot der Kinderbetreuung. Mit dem Ausbau der Betreuungsangebote schaffen wir nicht nur die Grundlage für die Erwerbstätigkeit der Eltern, sondern betreiben auch Armutsprävention. Nur durch ein qualitativ hochwertiges und individuell passgenaues Betreuungsangebot können Eltern in Arbeit vermittelt und damit Familien aus finanziell herausfordernden Situationen herausgeholfen werden.

Der Besuch von guten Bildungseinrichtungen ist zudem wesentlicher Beitrag für die Chancengleichheit. Langfristig ist die gute Bildung und Ausbildung unserer Kinder ein wesentlicher Schlüssel für den Erhalt unseres Wohlstandes. Wir werden daher in der vorschulischen Betreuung die Kommunen unter anderem mit einem weiteren Investitionsprogramm und einer umfassenden Fachkräfteoffensive dabei unterstützen, diese passgenauen Angebote sicherzustellen. Für Kinder im schulpflichtigen Alter setzen wir im Rahmen unseres differenzierten Chancenschulsystems auf den weiteren Ausbau pädagogisch und qualitativ hochwertiger ganztägiger Angebote mit klar   definierten Standards. Ganztag heißt für uns: Individuelle Förderung, Stärkung der Gesundheit sowie Hausaufgabenbegleitung und Lernzeiten mit professioneller Unterstützung in der Schule. Schulen mit besonderen Herausforderungen erhalten vom Land besondere Unterstützung. Daher werden wir den Schulen mit einem überdurchschnittlichen Anteil von Schülerinnen und Schülern aus bildungsfernen oder sozial benachteiligten Elternhäusern zusätzliche Mittel und Lehrerstellen für die individuelle Förderung der Kinder bereitstellen.

Auf diesem Weg wollen wir allen Kindern gleiche Chancen eröffnen und passgenaue Angebote machen. Inklusion und Integration denken wir dabei immer vom Kind her. Wir betrachten jedes Kind individuell und lehnen deshalb eine Einheitslösung für alle ab. Wir stehen daher auch ausdrücklich zum Erhalt der Förderschulen, die Kindern mit Behinderungen geschützte Räume, sehr kleine Klassen, optimale Förderung, gesicherte Übergänge in den Beruf und Lebensalltag sowie hohe Fachlichkeit durch qualitativ bestens ausgebildete Lehrkräfte bieten können.

Die Integration von Menschen aus allen Teilen der Welt, die hier eine Bleibeperspektive haben, ist eine politische Schlüsselaufgabe und Voraussetzung für unser Zusammenleben. Sie ist gleichermaßen Pflicht für die Aufnahmegesellschaft wie für die zu uns kommenden Menschen. Wir machen jedem Menschen ein klares Angebot, in Hessen eine Heimat zu finden. Das gilt in ganz besonderem Maße für Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund, die wir von klein auf optimal integrieren wollen.

Wir sind überzeugt, dass eine erfolgreiche Integration die Erlangung ausreichender Sprachkenntnisse sowie Kenntnisse der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland erfordert. Denn um jedem Kind gerechte Startchancen in unser Bildungssystem zu bieten und den Eingang in die Schule zu erleichtern, müssen bestimmte Fähigkeiten – insbesondere die deutsche Sprache – beherrscht werden. Jedes Kind soll von Anfang an mitreden können. Deswegen ist weiterhin die systematische Deutschförderung in allen Bildungsstufen unerlässlich. Wir wollen die Sprachscreenings und Deutschförderung in Kindertagesstätten auf ganz Hessen erweitern bzw. verpflichtend machen. Um gleiche Chancen für alle Kinder sicherzustellen, wird im letzten Jahr vor der Einschulung der Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung obligatorisch. Kindern mit besonderem Förderbedarf werden in verpflichtenden Vorlaufkursen die nötigen Grundlagen vor dem Start in die Grundschule vermittelt.

Auf Bundesebene haben wir dazu in den vergangenen Jahren bereits ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Kinderarmut auf den Weg gebracht. Zu nennen sind vor allem das Familienstärkungsgesetz, der Ausbau des Unterhaltsvorschusses, die Erhöhung des Kinderzuschlags, die Aufstockung des Schulstarterpakets, die Abschaffung der Eigenanteile bei der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Kitas und Schulen und bei der Schülerbeförderung sowie der Ausbau der Nachhilfeförderung. Auch das Kindergeld wurde erhöht. Darüber hinaus arbeiten wir auf Bundesebene an einem echten „Kinderchancenpaket“, mit dem wir Vorschläge unterbreiten werden, wie der die Herausforderung der weiterhin bestehenden Kinderarmut gemeistert werden kann. Dazu haben wir auf Bundesebene die ‚Arbeitsgruppe Kinderchancen‘ eingerichtet.

Unabhängig von den vielen monetären und strukturellen Aufgaben gilt für uns als CDU Hessen: Die wichtigsten Ressourcen, die Eltern ihren Kindern geben können, sind Zeit und Liebe. Eltern brauchen daher im Alltag mehr Zeitflexibilität. Gemeinsam mit Sozialpartnern und Unternehmen und unter Nutzung der Möglichkeiten der Digitalisierung schaffen wir mehr Freiräume für flexiblere Arbeitszeitgestaltung, bauen rechtliche Hürden insbesondere im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht ab und machen familienunterstützende haushaltsnahe Dienstleistungen besser erreichbar.

Antwort Die Linke:

In Hessen lebt inzwischen jedes vierte Kind und jeder vierte Jugendliche in Armut. Ursächlich hierfür ist in erster Linie die Einkommensarmut der Eltern. Auch mit Blick auf die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention haben Kinder und Jugendliche eigene Rechte und Ansprüche. Sie dürfen nicht als „kleine Erwachsene“ behandelt werden, etwa bei der Sozialgesetzgebung und der daraus resultierenden finanziel- len Unterstützungsleistungen. Vor diesem Hintergrund unterstützt DIE LINKE die Schaffung einer eigenständigen Kindergrundsicherung. Daneben setzt sich DIE LINKE. Hessen für die Gebührenfreiheit von Leistungen für Kinder und Jugendliche ein, um ihre soziale Teilhabe zu sichern. Das heißt u.a. kos- tenfreie Bildung von Anfang an und kostenfreie Zugänge zu Schwimmbädern, Nah- verkehr, Bibliotheken, Museen und allen anderen Kultur- und Freizeiteinrichtungen.

Im Bundestagswahlprogramm unserer Partei heißt es dazu: „Sie muss leicht verständlich, transparent und gerecht sein. Bei der Ausgestaltung orientie- ren wir uns am Modell des Bündnisses Kindergrundsicherung. Die Höhe fällt abgestuft aus. Beginnend bei 630 Euro für die ärmsten Kinder wird sie je nach Einkommenssituation bis auf 328 Euro abgeschmolzen. [...] Die Kindergrundsicherung gilt für alle Kinder und Jugendli- chen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und für junge Volljährige bis zur Vollendung ihrer ersten Schulausbildung (inkl. Abitur). Mit unserer Kindergrundsicherung ersetzen wir die bestehenden bürokratischen, restriktiven und intransparenten sozialen Sicherungssysteme für Kinder einkommensarmer Familien. Der Unterhaltsvorschuss bleibt bestehen. Die Kinder- grundsicherung ist eine Leistung ausschließlich für das Kind. Sie wird weder beim Bezug von Haus- und Lieferadresse: Sulzbacher Str. 31  90489 Nürnberg Beitrags- und Spendenkonto: VR-Bank Würzburg, Konto-Nr. 120553, BLZ 790 900 00, IBAN DE24 7909 0000 0000 1205 53, BIC GENODEF1WU1 Gemeinnützigkeit anerkannt beim Zentralfinanzamt Nürnberg Eingetragen beim Amtsgericht Nürnberg: Vereinsregister Nr. 3569 Melanie Ulbrich Bundesvorsitzende Donaustraße 30 63322 Rödermark Telefon: 0172 5204757 E-Mail: m.ulbrich@isuv.de Internet: www.isuv.de   Sozialleistungen noch innerhalb des Steuerrechts als Einkommen der Eltern oder anderer Haushaltsangehöriger angerechnet.“

Antwort FDP:

Für Familien investiert der Staat Milliarden, aber viele Leistungen kommen nicht an: Den Kinderzuschlag rufen nur 35 Prozent der berechtigten Familien ab. Bei den Zuschüssen für Schulfahrten, Nachhilfeunterricht, Schulsachen und Vereinsbeiträgen sind es sogar nur 15 Prozent. Aus Sicht der FDP macht es daher keinen Sinn, noch mehr Geld zuzuschießen, ohne die Strukturen zu ändern. Eine Kindergrundsicherung könnte grundsätzlich die bis zu 150 staatlichen Leistungen für Kinder und Familien bündeln und entbürokratisieren. Dies bedeutet, aus Unkenntnis oder wegen bürokratischer Hürden beantragen bisher nicht alle die Hilfen, die ihnen zustehen. Eine Forderung der FDP besteht darin, Prozesse zu digitalisieren und zu vereinfachen. Hier sehen wir die Familienministerin in der Pflicht, dass sie etwas dazu vorzulegen. Jetzt geht es darum, die Vereinfachung, Digitalisierung und Bündelung der kindesbezogenen Familienleistungen zu erreichen. Dazu zählen das Kindergeld, der Kinderzuschlag, die Regelsätze im Bürgergeld und die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes. Ziel der Reform muss es sein, dass alle Familien, die Anspruch auf Unterstützung haben, diese auch erhalten, ohne Antragsflut und unnötige Behördengänge. Eine Kindergrundsicherung, die nur aus Geldtransfers an die Eltern besteht halten wir daher nicht für richtig. Nach Ansicht der Freien Demokraten können betroffene Familien mit einem Kinderchancenportal schon jetzt unterstützt werden. Dort soll eine übersichtliche Auswahl von Angeboten von zum Beispiel Vereinen und sogar die automatisierte Abrechnung der Bildungs- und Teilhabeleistungen möglich sein. Das Kinderchancengeld bündelt digital und unkompliziert alle familienbezogenen Leistungen und schafft einen direkten Anspruch für Kinder. Diese individuelle und unbürokratische Förderung basiert auf drei Säulen:

Basisbetrag: Jedes Kind hat Anspruch auf einen Grundbetrag von 200 Euro.

Flexibetrag: Der Flexibetrag ist abhängig vom elterlichen Einkommen. Der Höchstsatz beträgt 200 Euro und sinkt bis zu einem Elterneinkommen von 3.500 Euro stetig ab.

Chancenpaket: Das Chancenpaket beinhaltet alle nicht-materiellen Leistungen wie Schulessen, Schülerbeförderung, Nachhilfe, Betreuung und Hilfestellung bei Hausaufgaben, Sprach- /Leseförderung und Musikunterricht. Auch weitere Möglichkeiten zur individuellen Unterstützung und Entwicklung werden gefördert.

Vom Kinderchancengeld würden vor allem Familien mit mittlerem und niedrigem Einkommen profitieren. Grundsätzlich fordert die FDP einen Paradigmenwechsel in der Familienpolitik. Das liberale Familienbild ist deutlich umfassender als das klassische „Vater-Mutter-Kind-Konzept. Da geht es um Paare, die gleichgeschlechtlich sind und Kinder adoptiert haben, da geht es auch darum, dass die Patchwork-Familien ihren Alltag organisiert bekommen. Es geht aber auch darum, dass es auch mehr als zwei Menschen geben kann, die Eltern für ein Kind sind. Es gibt unterschiedliche Lebensentwürfe, die die Politik nicht bewerten darf. Die Aufgabe ist vielmehr, die Realität zur Kenntnis zu nehmen, die immer vielfältiger wird, und dafür die nötige Unterstützung zu geben. Die FDP hat das Ziel, dass Familie in ihrer gesamten Vielfalt als Stützpfeiler der Gesellschaft wahrgenommen wird. Eine moderne Familienpolitik muss das abbilden:

Familie als Verantwortungsgemeinschaft: Familie ist dort, wo Menschen – egal in welcher Konstellation oder Form – generationenübergreifend, verbindlich und nachhaltig Verantwortung füreinander übernehmen.

Familiäre Infrastruktur: Alle Hürden, die Eltern daran hindern für ihre Familie da zu sein, müssen abgebaut werden. Das geht nur mit einer neuen Familieninfrastruktur. Finanzielle Förderung: Wir wollen gleiche Chancen für alle Kinder, unabhängig von der finanziellen Situation der Eltern. Deshalb setzen wir uns für eine zielgenaue Förderung der realen Lebenssituationen von Eltern und Kindern ein. 

ISUV fordert, dass Paare nach einer Trennung zuerst zur Mediation verpflichtet werden. Wie stehen Sie zu dieser Forderung?

Antwort Bündnis 90 / Die Grünen:

Die Fragen 1.2 bis 8 betreffen Aspekte, die auf Bundesebene entschieden werden. In unserem Programm beschreiben wir hingegen, was wir für Hessen erreichen wollen und was auch real in Hessen entschieden werden kann. Im Rahmen der Mitentscheidung der Bundesländer werden wir uns auch weiterhin auf Bundesebene dafür einsetzen, dass Kinder, Eltern und Familien insgesamt gestärkt werden. Außerdem schaffen wir in Hessen die Rahmenbedingungen, die ein soziales, kinder- und familiengerechtes Land benötigt. Zur Beantwortung Ihrer konkreten Fragen zu bundesrechtlichen Regelungen bitten wir Sie die Bundestagsfraktion der Grünen (info@gruene-bundestag.de) zu kontaktieren.

Antwort CDU:

Eine Mediation ist grundsätzlich in vielen Fällen sinnvoll und kann sowohl Kosten sparen als auch oft individuell besser auf die jeweilige Situation eingehen, als ein gerichtliches Verfahren. Als CDU Hessen wollen wir allerdings so wenig wie möglich in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger eingreifen. Und nicht jede Situation profitiert von einer Mediation. Insofern ist eine Verpflichtung aus unserer Sicht nicht notwendig. Anders ist die Situation, wenn Paare mit gemeinsamen Kindern sich trennen. Hier gilt es immer, die individuell bestmögliche Lösung für das Kindeswohl zu finden. Erfreulicherweise können sich viele Eltern in Trennungssituationen einigen. Diese Entscheidungen innerhalb der Familie gilt es zu respektieren, wenn sie einvernehmlich getroffen werden. Wir als CDU sind sehr dafür, dass sich Väter und Mütter auch nach einer Trennung gemeinsam um ihre Kinder kümmern. Das ist heute glücklicherweise immer häufiger der Fall. In Fällen, in denen keine einvernehmliche Lösung zwischen den Elternteilen im Sinne des Kindeswohles gefunden wird und das Gericht angerufen werden muss, kann schon heute ein Mediator hinzugezogen werden. Das halten wir für zielführend.

Antwort Die Linke:

DIE LINKE. Hessen sieht in der Mediation und anderen Konfliktlösungsmechanis- men eine gewinnbringende Möglichkeit, gerade auch für Paare in Trennungssituati- onen. Es ist daher begrüßenswert, wenn mehr Menschen sich für dieses Instrument entscheiden und beispielsweise finanzielle Hürden überwunden werden. Auch einer Empfehlung zur Mediation durch bspw. Gerichte stehen wir positiv gegenüber. Eine Verpflichtung zur Mediation halten wir jedoch für nicht zielführend. Gelingende Mediation setzt Freiwilligkeit voraus, nicht Zwang. Zudem kann es vielfältige Gründe geben, etwa Erfahrungen mit häuslicher oder sexualisierter Gewalt in der Partner- schaft, bei der eine Mediationspflicht Traumata vertieft oder erneut aufrufen kann. Hier sehen wir Grenzen, die beachtet werden müssen.

Antwort FDP:

Die Freien Demokraten setzen sich für eine Modernisierung des Familienrechts im Sinne unserer Kinder ein. Es braucht gesetzliche Regelungen, die darauf ausgerichtet sind, die für unsere Kinder so wichtigen Bindungen zu Bezugspersonen zu fördern und Streit zu vermeiden. Denn wir sind fest davon überzeugt, dass Kinder auch im Falle einer Trennung oder Scheidung weiterhin auf ihre Eltern angewiesen sind. Bestehende Regelungen haben jedoch leider regelmäßig zur Folge, dass Beziehungen leiden oder sogar abbrechen und Kinder in Loyalitätskonflikte stürzen. Statt staatlicher Intervention braucht es daher zunächst die richtigen gesetzlichen Rahmenbedingungen, die Eltern in ihrem Wunsch unterstützen, auch nach Trennung oder Scheidung gemeinsam die Verantwortung für ihre Kinder zu übernehmen. Daher setzten wir uns in erster Linie für ein kindeswohlzentriertes Familienrecht ein.

Kindesunterhalt ist zu 100 Prozent bisher an den überwiegend betreuenden Elternteil zu überweisen, auch wenn dieser nur 60 Prozent der Betreuung leistet. Welchen Reformbedarf sehen Sie?

Antwort Bündnis 90 / Die Grünen:

Die Fragen 1.2 bis 8 betreffen Aspekte, die auf Bundesebene entschieden werden. In unserem Programm beschreiben wir hingegen, was wir für Hessen erreichen wollen und was auch real in Hessen entschieden werden kann. Im Rahmen der Mitentscheidung der Bundesländer werden wir uns auch weiterhin auf Bundesebene dafür einsetzen, dass Kinder, Eltern und Familien insgesamt gestärkt werden. Außerdem schaffen wir in Hessen die Rahmenbedingungen, die ein soziales, kinder- und familiengerechtes Land benötigt. Zur Beantwortung Ihrer konkreten Fragen zu bundesrechtlichen Regelungen bitten wir Sie die Bundestagsfraktion der Grünen (info@gruene-bundestag.de) zu kontaktieren.

Antwort CDU:

Es ist bereits heute möglich, bei der Bemessung des Kindesunterhalts die Betreuungszeit des jeweiligen Elternteils zu berücksichtigen. In vielen Fällen wird sie als ein Faktor in die Berechnung des Kindesunterhalts einbezogen.  Dennoch sehen auch wir als CDU Hessen Reformbedarf, damit das Unterhaltsrecht den sich verändernden Lebenswirklichkeiten von Familien mit Trennungs- und Scheidungsbiografien gerecht wird. Das geltende Unterhaltsrecht, das recht statisch davon ausgeht, dass bei Kindern unter 12 Jahren nur ein Elternteil die Hauptverantwortung der Betreuung trägt, wird dieser neuen Lebenswirklichkeit vielfach nicht mehr gerecht. Hier muss der Bund tätig werden. Da es generell schwierig ist, hier schematische Lösungen zu finden, die den sehr individuellen Fallkonstruktionen und Familienkonstellationen gerecht wird, bevorzugen wir Einzelfallentscheidungen, die das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellen und passgenaue Lösungen ermöglichen.

Antwort Die Linke:

Der Unterhalt soll dafür sorgen, dass das Existenzminimum des Kindes gesichert ist, es geht hier nicht darum, dass der eine Elternteil sich an dem anderen berei- chert, sondern dass das Kind abgesichert ist. Daher müssen Modelle zur Unter- haltsermittlung entwickelt werden, die vom tatsächlichen Bedarf des Kindes ausge- hen, und in den Regelungen im SGB II ist das Konstrukt der temporären Bedarfsge- meinschaft aufzulösen.

Antwort FDP:

Die in unserem Recht bislang noch verankerte Vorstellung, dass nur ein Elternteil betreut und der andere zahlt, halten wir für einseitig und überholt. Müttern fällt damit überwiegend die Rolle des betreuenden Elternteils zu, während die Väter oft die Rolle der Unterhaltszahler einnehmen. Unser Familienrecht sollte sich im Sinne unserer Kinder vielmehr am Leitbild einer gleichberechtigten Erziehungsverantwortung orientieren. Daher fordern wir, dass im Unterhaltsrecht Betreuungsanteile künftig berücksichtigt und abgebildet werden.

Bisher werden, sofern die Eltern nicht selbst sich einvernehmlich einigen, Unterhalt, Betreuung/Sorgerecht in einzelnen Verfahren gerichtlich getrennt geregelt. ISUV fordert ein Kinderverbundverfahren, in dem alle Fragen, die das Kind betreffen, zusammen geregelt werden, also elterliche Sorge, Betreuung, Kindesunterhalt. Wie stehen Sie zur Einführung eines Kinderverbundverfahrens?

Antwort Bündnis 90 / Die Grünen:

Die Fragen 1.2 bis 8 betreffen Aspekte, die auf Bundesebene entschieden werden. In unserem Programm beschreiben wir hingegen, was wir für Hessen erreichen wollen und was auch real in Hessen entschieden werden kann. Im Rahmen der Mitentscheidung der Bundesländer werden wir uns auch weiterhin auf Bundesebene dafür einsetzen, dass Kinder, Eltern und Familien insgesamt gestärkt werden. Außerdem schaffen wir in Hessen die Rahmenbedingungen, die ein soziales, kinder- und familiengerechtes Land benötigt. Zur Beantwortung Ihrer konkreten Fragen zu bundesrechtlichen Regelungen bitten wir Sie die Bundestagsfraktion der Grünen (info@gruene-bundestag.de) zu kontaktieren.

Antwort CDU:

Die Vereinfachung bzw. Beschleunigung und Bündelung von Sorgerechtsverfahren und auch die Vereinfachung der Anerkennung der Vaterschaft sind sinnvolle Ansinnen, die wir unterstützen. Die verschiedenen Fragestellungen, die sich aus einer Trennung von Familien mit Kindern ergeben, im Sachzusammenhang und gebündelt im Sinne des Kindeswohles zu entscheiden, kann ein Beitrag zu einer sachgerechten Lösung sein. Konkrete prozessuale Änderungen müssen allerdings – in Anbetracht der wichtigen Rechtsgüter, mit denen umgegangen wird – im konkreten Regelungsgehalt und  anhand konkreter Vorschläge bewertet werden. Hier muss der Bund tätig werden.

Antwort Die Linke:

DIE LINKE ist in der Frage zu einem Kinderverbundverfahren noch zu keinem ab- schließenden Meinungsbildungsprozess gekommen. Allerdings müssen die einzel- nen Verfahren in der Sache getrennt bleiben. Die oberste Priorität ist das Wohl des Kindes. Dieses muss immer berücksichtigt werden, wenn es darum geht, das Sor- gerecht, die Betreuung und den Kindesunterhalt festzulegen.

Antwort FDP:

Die Zersplitterung in die juristisch unterschiedlichen Streitgegenstände wie Unterhalt, Umgang und elterliche Sorge führt in Kindschaftssachen nicht selten zu langen Gerichtsverfahren, die vor allem Kinder massiv belasten können. Wir halten daher eine Bündelung der Streitgegenstände für sinnvoll, damit Rechtsstreitigkeiten zwischen den Beteiligten, die gemeinsame Kinder betreffen, ganzheitlich und in angemessener Zeit gelöst werden. Die Forderung nach der Einführung eines Kinderverbundverfahrens für Konstellationen, in denen das Scheidungsverbundverfahren nicht genutzt werden kann, hat die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag 2021 aufgestellt und findet unsere Unterstützung.

Seit vielen Jahren fordert ISUV grundsätzlich auch für nichtverheiratete Väter das gemeinsame Sorgerecht ab Geburt und Feststehen der Vaterschaft. Wie stehen Sie zu dieser Forderung?

Antwort Bündnis 90 / Die Grünen:

Die Fragen 1.2 bis 8 betreffen Aspekte, die auf Bundesebene entschieden werden. In unserem Programm beschreiben wir hingegen, was wir für Hessen erreichen wollen und was auch real in Hessen entschieden werden kann. Im Rahmen der Mitentscheidung der Bundesländer werden wir uns auch weiterhin auf Bundesebene dafür einsetzen, dass Kinder, Eltern und Familien insgesamt gestärkt werden. Außerdem schaffen wir in Hessen die Rahmenbedingungen, die ein soziales, kinder- und familiengerechtes Land benötigt. Zur Beantwortung Ihrer konkreten Fragen zu bundesrechtlichen Regelungen bitten wir Sie die Bundestagsfraktion der Grünen (info@gruene-bundestag.de) zu kontaktieren.

Antwort CDU:

Im Sinne des Kindeswohles ist es immer wünschenswert, dass das Kind bei Vater und Mutter aufwächst, wo die persönlichen Verhältnisse dies zulassen. Es ist daher erfreulich, dass immer mehr Väter in nicht-ehelichen Partnerschaften von der Möglichkeit Gebrauch machen, die Anerkennung der Vaterschaft zu bestätigen und das gemeinsame Sorgerecht wahrzunehmen. Dies ist mit Zustimmung der Mutter unbürokratisch möglich. Wo allerdings lediglich eine private und staatlich nicht manifestierte Partnerschaft besteht, ist dieser aktive Schritt zur Anerkennung der Vaterschaft aus Sicht der CDU Hessen weiterhin notwendig. In diesem Zusammenhang halten wir an der Privilegierung der Ehe fest.

Antwort Die Linke:

DIE LINKE hält die derzeitigen gesetzlichen Regelungen im § 1626a BGB für einen guten Kompromiss aus den vorherigen Diskussionen.

Antwort FDP:

Es ist für uns selbstverständlich, dass jedem Elternteil - unabhängig von Ehe- oder Beziehungsstatus - das Recht zusteht, seine Kinder zu betreuen und zu erziehen. Dieses Prinzip sollte gesetzlich verankert werden, um das Wohl der Kinder zu gewährleisten.

ISUV ist auf Grund der unterschiedlichen Kosten für Wohnen, Lebenshaltung und Mobilität für eine Regionalisierung. Die Kosten für Trennungseltern sind „regional“ sehr unterschiedlich. Soll dennoch weiterhin an bundesweiten Pauschalen der Düsseldorfer Tabelle festgehalten werden?

Antwort Bündnis 90 / Die Grünen:

Die Fragen 1.2 bis 8 betreffen Aspekte, die auf Bundesebene entschieden werden. In unserem Programm beschreiben wir hingegen, was wir für Hessen erreichen wollen und was auch real in Hessen entschieden werden kann. Im Rahmen der Mitentscheidung der Bundesländer werden wir uns auch weiterhin auf Bundesebene dafür einsetzen, dass Kinder, Eltern und Familien insgesamt gestärkt werden. Außerdem schaffen wir in Hessen die Rahmenbedingungen, die ein soziales, kinder- und familiengerechtes Land benötigt. Zur Beantwortung Ihrer konkreten Fragen zu bundesrechtlichen Regelungen bitten wir Sie die Bundestagsfraktion der Grünen (info@gruene-bundestag.de) zu kontaktieren.

Antwort CDU:

Die Düsseldorfer Tabelle ist als eine Leitlinie zu sehen, die bei Fragen des Unterhaltsbedarfs von Kindern als Orientierungshilfe für Gerichte, Anwälte und Eltern bei der Festlegung von Unterhaltszahlungen dient. Sie wird regelmäßig von einer Kommission bestehend aus Experten erarbeitet.  Es ist eine Richtlinie, an der man sich orientieren kann aber nicht muss. In jedem individuellen Fall sind die konkreten Umstände und Bedürfnisse der beteiligten Kinder und Eltern zu berücksichtigen. Wo spezifische Mehrbedarfe im Einzelfall entstehen, kann eine Abweichung von den Leitlinien gerechtfertigt sein. Da sich solche Abweichungen von einem von Experten festgelegten Durchschnittswert kaum standardisieren oder regionalisieren lassen, halten wir hier den Weg der Einzelfallentscheidung für den geeigneten.

Antwort Die Linke:

Mit Unterhaltszahlungen soll das Existenzminimum des Kindes gesichert werden, sollten auf Grund von regionalen Unterschieden Mehrkosten entstehen, müssen auch diese bedacht werden. Die Linke setzt dich dafür ein, dass kein Mensch ich Armut leben soll, daher wollen wir, dass jeder Mensch mindestens 1200 Euro zur Verfügung hat. Eine Regionalisierung der Düsseldorfer Tabelle diskutieren wir nicht, da das Existenzminimum für alle Kinder gleich sein sollte. Wir wünschen uns aber Verbesserungen bei der Berücksichtigung von Mehrkosten.

Antwort FDP:

Die geltenden Vorschriften im Bereich des Kindesunterhaltsrechts gewährleisten keine angemessene Rechtssicherheit und machen eine verlässliche Berechnung des Unterhalts unmöglich. Daher setzt sich die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag für eine umfassende Reform des Kindesunterhaltsrechts ein. Bei der Berechnung des Unterhalts müssen sämtliche individuellen Umstände im Einzelfall angemessen berücksichtigt werden. Daher halten wir es für selbstverständlich, dass die "Düsseldorfer Tabelle" weiterhin nicht als verbindliche Vorgabe für die Gerichte dienen darf.

Mindestunterhalt und Selbstbehalt sind sozialrechtliche Standards. ISUV fordert, dass diese Standards einheitlich und parallel vom Gesetzgeber festgelegt werden. Möchten Sie, dass weiterhin über diese wichtigen sozialrechtlichen Standards von Gerichten entschieden werden soll, was dem Prinzip der Gewaltenteilung widerspricht, wie sollte eine Neuregelung gestaltet werden?

Antwort Bündnis 90 / Die Grünen:

Die Fragen 1.2 bis 8 betreffen Aspekte, die auf Bundesebene entschieden werden. In unserem Programm beschreiben wir hingegen, was wir für Hessen erreichen wollen und was auch real in Hessen entschieden werden kann. Im Rahmen der Mitentscheidung der Bundesländer werden wir uns auch weiterhin auf Bundesebene dafür einsetzen, dass Kinder, Eltern und Familien insgesamt gestärkt werden. Außerdem schaffen wir in Hessen die Rahmenbedingungen, die ein soziales, kinder- und familiengerechtes Land benötigt. Zur Beantwortung Ihrer konkreten Fragen zu bundesrechtlichen Regelungen bitten wir Sie die Bundestagsfraktion der Grünen (info@gruene-bundestag.de) zu kontaktieren.

Antwort CDU:

Ziel des Mindestunterhalts ist es, sicherzustellen, dass der notwendige Bedarf des Kindes gedeckt wird. Damit wird eine gewisse finanzielle Sicherheit des Kindes gewährleistet und ihm die Möglichkeit gegeben, angemessene Lebenshaltungskosten wie Wohnen, Ernährung, Kleidung, Bildung und Freizeit zu decken. Der Selbstbehalt hingegen dient dem Schutz des Unterhaltspflichtigen und stellt sicher, dass ihm ein bestimmter Betrag verbleibt, um seinen eigenen angemessenen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Beides leitet sich mittelbar aus den gesetzlich festgelegten Regelungen zum Existenzminimum ab. Das Ziel im Zusammenspiel von Mindestunterhalt und Selbstbehalt ist es, einen angemessenen Ausgleich zwischen den Bedürfnissen des Kindes und den finanziellen Möglichkeiten des Unterhaltspflichtigen zu schaffen. Es geht darum, eine faire und gerechte Regelung zu finden, die sowohl die Interessen des  Kindes als auch des Unterhaltspflichtigen berücksichtigt und einen angemessenen Lebensstandard für alle Beteiligten sicherstellt. Die Heterogenität der Lebensverhältnisse macht eine pauschale Regelung im Sinne des Kindeswohls und unter Berücksichtigung der Rechte des unterhaltspflichtigen schwierig. Auf Grund der unterschiedlichen Bedürfnisse des Kindes, die je nach Alter, Gesundheitszustand und Lebenssituation variieren können, als auch auf Grund der individuellen finanziellen Möglichkeiten und Verpflichtungen des Unterhaltspflichtigen ist eine pauschale Regelung über Gesetze fehleranfällig. Wir sehen daher die individuelle Festsetzung des Mindestunterhalts als auch des Selbstbehalts als die zielführendste Lösung, um den unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht zu werden.

Antwort Die Linke:

Der Selbstbehalt sollte parallel zur Mindestsicherung, mindestens 1200 Euro betra- gen. Siehe Frage 6.

Antwort FDP:

Es ist wichtig, dass Unterhaltspflichtige ausreichend Einkommen behalten können, um ihren eigenen Lebensunterhalt zu sichern. Als Freie Demokraten sind wir der festen Überzeugung, dass der notwendige Selbstbehalt bei der Verpflichtung berücksichtigt werden muss. Aus unserer Sicht erscheint es daher vernünftig und sinnvoll, dass die Höhe des Selbstbehalts - wie der Mindestunterhalt - regelmäßig durch Verordnungen geregelt wird. Wir setzen uns dafür ein, dass die finanzielle Situation der Unterhaltspflichtigen angemessen berücksichtigt wird, damit sie ihre Verantwortung gegenüber ihren Kindern erfüllen können, ohne dabei selbst in eine finanzielle Notlage zu geraten.

Eine zentrale Forderung des ISUV ist die steuerliche Gleichstellung von getrennten Elternteilen. Wie stehen Sie dazu den bisherigen “Alleinerziehenden- Entlastungsbetrag” - Steuerklasse II und Freibetrag von 4260 EURO - zukünftig bei Trennungsfamilien nicht nur wie bisher dem überwiegend betreuenden Elternteil, sondern jeweils beiden Elternteilen in voller Höhe zugestehen?

Antwort Bündnis 90 / Die Grünen:

Die Fragen 1.2 bis 8 betreffen Aspekte, die auf Bundesebene entschieden werden. In unserem Programm beschreiben wir hingegen, was wir für Hessen erreichen wollen und was auch real in Hessen entschieden werden kann. Im Rahmen der Mitentscheidung der Bundesländer werden wir uns auch weiterhin auf Bundesebene dafür einsetzen, dass Kinder, Eltern und Familien insgesamt gestärkt werden. Außerdem schaffen wir in Hessen die Rahmenbedingungen, die ein soziales, kinder- und familiengerechtes Land benötigt. Zur Beantwortung Ihrer konkreten Fragen zu bundesrechtlichen Regelungen bitten wir Sie die Bundestagsfraktion der Grünen (info@gruene-bundestag.de) zu kontaktieren.

Antwort CDU:

In der Regel übernimmt ein Elternteil den Großteil der Betreuung. Diese alleinerziehenden Eltern tragen eine besondere Last und Verantwortung. Sie verdienen höchsten Respekt. Ihnen gilt unsere besondere Unterstützung als CDU Hessen. Um diesen Elternteil zu entlasten, wurde der „Alleinerziehenden- Entlastungsbeitrag“ eingeführt. Diesen halten wir weiterhin für richtig und notwendig zur Unterstützung von alleinerziehenden oder überwiegend erziehenden Elternteilen. Deshalb haben wir uns im Bundestagswahlkampf auch dafür eingesetzt, den Entlastungsbetrag auf 5.000 Euro zu erhöhen. Bei Eltern, die sich die Kinderbetreuung zu gleichen Teilen aufteilen, wäre es in der Tat gerechter, auch den Steuervorteil zu teilen. Allerdings erziehen und  betreuen nur etwa 10 Prozent der getrenntlebenden Eltern ihre Kinder zu gleichen oder annähernd gleichen Teilen. In diesen Fällen, in denen umfassend gemeinsame Sorge für das Kind getragen wird, ist in der Regel auch eine einvernehmliche Lösung über die Verteilung der finanziellen Lasten – inklusive der Nutzung von Steuerfreibeträgen – möglich. Daher sehen wir derzeit keinen Handlungsbedarf für eine Änderung der gesetzlichen Regelungen auf Bundesebene, zumal eine grundsätzliche Neuregelung die Gefahr einer Schlechterstellung der alleinerziehenden oder überwiegend alleinerziehenden Elternteile mit sich bringen würde. Sollte der zuständige Bund einen Lösungsvorschlag vorlegen, der den Entlastungsbeitrag gerechter verteilt, ohne Alleinerziehende zu benachteiligen, stehen wir dem offen gegenüber.

Antwort Die Linke:

Mehr Entlastungsbeträge für Alleinerziehende würde nicht den Alleinerziehenden zu Gute kommen, die bereits jetzt auf Grund ihres niedrigen Einkommens keine Steu- ern zahlen. Daher denken wir nicht, dass dies der richtige Ansatz wäre um gegen Armut von Alleinerziehenden vorzugehen.

Antwort FDP:

Wir Freie Demokraten wollen Familien und Alleinerziehende entlasten. Dazu wollen wir den Kinder- und Auszubildendenfreibetrag sowie den Freibetrag für Alleinerziehende anheben. Auch die steuerliche Absetzbarkeit von Betreuungskosten, gesetzlichen Unterhaltsleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen wollen wir verbessern. Am Splittingverfahren für Ehe- und eingetragene Lebenspartnerschaften wollen wir festhalten. Ebenso kann es sinnvoll sein, künftig stärker mit - von der Steuerschuld abzuziehenden - Steuergutschriften zu arbeiten. Dadurch wirken Freibeträge besser für die niedrigen und mittleren Einkommen.

Beratung & Austausch

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