Beide Ehe-malige haben sich geeinigt: Scheidung nur mit einem Anwalt – wer muss ihn zahlen?
Eine Scheidung ohne Anwalt ist in Deutschland nicht möglich. Es ist allerdings möglich, dass die Eheleute nur mit einem Anwalt vor Gericht ziehen, weil sie sich vorher geeinigt haben. Man muss aber wissen, dass der Anwalt nicht beide Eheleute gleichzeitig vertreten kann und darf.
Juristen legen Wert darauf, dass nicht von einem gemeinsamen Anwalt gesprochen wird. Das sei falsch, denn der Anwalt kann nur von einem Ehepartner beauftragt werden und auch nur diesen anwaltlich vertreten. – Allerdings, was gibt es denn zu vertreten, wenn sich beide Ehe-malige vorher per Vertrag geeinigt haben?-
Bei der einvernehmlichen Scheidung nimmt sich nur ein Ehepartner einen Anwalt. Dieser reicht dann den Scheidungsantrag bei Gericht ein. Der andere Ehepartner braucht der Scheidung dann nur zuzustimmen. So können rund die Hälfte der Anwaltskosten eingespart werden.
Der Anwalt ist offiziell nur der Anwalt des einen Ehegatten, von dem er beauftragt wurde. Dieser Ehegatte ist auch verpflichtet, den Rechtsanwalt zu bezahlen. Wichtig ist also, dass sich die Ehe-maligen vorher einigen untereinander, die Kosten des Rechtsanwalts aufzuteilen.
Gut zu wissen: Einige Gerichte in Deutschland kommen Betroffenen entgegen und reduzieren den Verfahrenswert etwas, wenn die Scheidung einvernehmlich erfolgt. JL