Quo vadis Wechselmodell? Schluss mit „abschreckender Beratung“ bei vielen Jugendämtern!

Der Interessenverband kritisiert den momentanen Stillstand beim Wechselmodell. Seit dem Symposium im Mai diesen Jahres im Justizministerium hat sich nichts mehr bewegt. Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht fordert, dass die Jugendämter bundesweit angewiesen werden Pro-Wechselmodell zu beraten. „Von Mitgliedern wissen wir, dass viele Jugendämter ausdrücklich vom Wechselmodell abraten: Wollen Sie sich das antun, wurden schon mehrfach weibliche ISUV-Mitglieder gefragt. Um das zu ändern, muss man kein Gesetz ändern, sondern die Jugendämter anweisen, sich für das Wechselmodell und somit auch für das Kindswohl zu engagieren.“, fordert der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler.

Um „positiver Beratung“ Nachdruck zu verleihen, fordert ISUV dazu auf mitzuteilen, welche Jugendämter „in jedem Fall“ von einem Wechselmodell mit welchen Argumenten abraten, beziehungsweise auch solche Jugendämter, die sich für die Umsetzung eines Wechselmodells engagieren. „Auch die positiven Beispiele gibt es, leider noch viel zu wenige. Das ist ein wichtiger Schritt für den Bewusstseinswandel für mehr Kindeswohl mittels Wechselmodell.“ (Linsler)

In der neuen Ausgabe der Vereinszeitschrift „ISUV-Report“ hatte der erfahrene Familienrechtler und Gründer des Familiengerichtstags, Professor Siegfried Willutzki drei sinnvolle praktische Schritte genannt, wie es jetzt zügig weitergehen muss:

1. „Es bedarf empirischer Forschung, um aus schon gelebten Wechselmodellen Erkentnisse zu gewinnen, wie die Rechtslage familien-, steuer- und sozialrechtlich gestaltet sein müsste, damit die Bedürfnisse des Kindes in diesem Modell optimal ausgelebt werden können.

2. Der Gesetzgeber muss bereit sein, nach diesen Erkenntnissen die Rechtslage in allen drei Rechtsbereichen zügig den Bedürfnissen anzupassen.

3. Ist die Rechtslage in diesem Sinne verändert, muss die notwendige Fortbildung in Justiz und Beratungspraxis sichergestellt werden, um auf verlässlicher Grundlage Eltern umfassend zu informieren und zu einer Entscheidung zu befähigen, die den individuellen Bedürfnissen ihres Kindes am besten entspricht.“

„Ich bin gespannt, ob der heute beginnende Familiengerichtstag in Brühl dem Wechselmodell Beine machen kann. Ich bin gespannt, welche Haltung führende Juristen gegenüber dem Wechselmodell einnehmen.“ (Linsler)

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