Reform des Unterhaltsrechts - Richtiger Schritt in die richtige Richtung

Der ISUV-Bundesvorsitzende Michael Salchow hob bezüglich der Reform nochmals hervor:

"Der Grundsatz, die Unterhaltsansprüche der Kinder zuerst zu berücksichtigen, ist richtig, wenn das zu verteilende Einkommen des Unterhaltspflichtigen nicht auch für den Expartner und den Zweitpartner reicht. Es entspricht den Verbandsvorstellungen, dass vor allem die Rechte der Kinder gestärkt werden, dass der Unterhalt an den Expartner begrenzt und die Unterhaltsansprüche der Zweitfamilie gleichgestellt werden."

Bezüglich des nachehelichen Ehegattenunterhalts hob der rechtspolitische Sprecher des Verbandes, Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Braune hervor:

"Es ist wichtig, dass der Grundsatz der Eigenverantwortung betont wird, weil dies der Schlüssel für die weiteren unterhaltsrechtlichen Tatbestände ist. Den Gerichten wird ein erheblicher Spielraum der Interpretation eingeräumt. Wichtig sind auch die Möglichkeiten zur Befristung und Herabsetzung von Unterhalt. Allerdings sind wir der Auffassung, dass die Nennung klarer Fristen für die Betroffenen transparenter gewesen wäre.

Wir halten es nicht für richtig, dass die Betreuungsleistungen von verheirateten und nichtverheirateten Müttern bei einer Trennung unterschiedlich gewichtet werden. Wer kleine Kinder betreut, sollte Anspruch auf gleichen Betreuungsunterhalt haben, unabhängig davon, ob er verheiratet ist oder nicht."

Kritisiert wurde von Dr. Braune und Salchow:

"Nicht bedacht wurden die steuerlichen Auswirkungen. Bekanntlich kann nur der an den geschiedenen Partner gezahlte Unterhalt von der Steuer abgesetzt werden, nicht aber die Leistungen im Kindesunterhalt. In der Praxis heißt das: Durch das reformierte Unterhaltsrecht werden insbesondere die durch Lohnsteuerklasse I sowieso schon gebeutelten Unterhaltszahler voraussichtlich weniger von den Steuern absetzen können. Das sind bei einem Durchschnittsverdiener immerhin etwa 50 bis 60 € im Monat. - Profitieren wird also Papa Staat. Hier fordern wir Nachbesserung! Die Reform des Unterhaltsrechts darf nicht etwa dazu dienen, Unterhaltsberechtigte und Unterhaltspflichtige über die Hintertür noch mehr zu schröpfen. Gibt es nicht schon genügend Kinderarmut?

Dr. Braune und Salchow stellten fest: "Unser Verband hat seit Jahren auf eine Reform des Unterhaltsrechts hingearbeitet. Unser Verband hat zahllose Stellungnahmen zu Detailfragen, aber auch zum Gesetzentwurf insgesamt verfasst, wir haben viele Gespräche mit Abgeordneten und Beamten des Justizministeriums geführt. Wenn auch manche Bestimmung nicht unseren Vorstellungen entspricht, das neue Recht ist in jedem Fall ein Fortschritt gegenüber dem alten. Vordringliches Ziel ist für uns jetzt auf Ände-rung der steuerlichen Benachteiligung - Kindesunterhalt kann nicht von der Steuer abgesetzt werden - zu drängen sowie die kritische Begleitung der Rechtsprechung.