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Aktuelle Pressemitteilungen:
EGMR bestätigt Standpunkt von ISUV
Presserklärung 27/2010
Von: Josef Linsler
Am: 02.09.2010 [16:20 UTC]
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Rechtsschutz bei überlangen Verfahren
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte kritisiert Bundesregierung und bestätigt Standpunkt von ISUV
Nürnberg (ISUV). Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 02.09.2010 „in Sachen Rumpf gegen Deutschland“, weil das Gericht darin anspricht, dass überlange Verfahren in Deutschland ein grundsätzliches Problem sind. Der Gerichtshof rügt zu Recht, dass die Bundesregierung es versäumt hat, einen wirksamen Rechtsbehelf bei überlangen Gerichtsverfahren einzuführen, obwohl bereits 2006 eine diesbezügliche Grundsatzentscheidung ergangen war. Zwar hat jüngst die Bundesregierung dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den Maßstäben des Urteils gerade bei Umgangs und Sorgerechtsverfahren nicht gerecht wird. „Die im Gesetzentwurf vorgesehene Verzögerungsrüge ist in Sorgerechtsverfahren ein reiner Papiertiger. Sie ist erst statthaft nach sechs Monaten, die nächste Rüge kann dann erst wieder nach einer Wartefrist von sechs Monaten wiederholt werden. Hier fehlt ein Rechtsbehelf, der Verfahren faktisch beschleunigt.“, stellt der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler fest.
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Mehr Heiße Luft als mehr Rechtsschutz
Presserklärung 26/2010
Von: Caroline Kistler/Josef Linsler
Am: 20.08.2010 [10:05 UTC]
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Gesetzentwurf: Rechtsschutz bei überlangen Verfahren
Mehr Heiße Luft als mehr Rechtsschutz
Nürnberg (ISUV). Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) kritisiert den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Rechtsschutz bei überlangen Verfahren. Der Gesetzentwurf wird gerade bei Umgangs und Sorgetexttextrechtsverfahren den Ansprüchen des Europäischen Gerichtshofs für Men-schenrechte nicht gerecht. Die vorgesehene Entschädigungsregelung ist in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren kein wirksames Mittel gegen überlange Prozesse. Im Gesetzentwurf wird nicht klar definiert, was ein unangemessen langes Gerichtsverfahren ist. „Die im Gesetzentwurf vorgesehene Verzögerungsrüge ist in Sorgerechtsverfahren ein reiner Papiertiger. Sie ist erst statthaft nach sechs Monaten, die nächste Rüge kann dann erst wieder nach einer Wartefrist von sechs Monaten wiederholt werden. Hier fehlt ein Rechtsbehelf, der Verfahren faktisch beschleunigt.“, stellt der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler fest. Der Gesetzentwurf ist im Vergleich zu dem Gesetzentwurf aus dem Jahre 2005 ein klarer Rückschritt. Der Verband hofft, dass im Parlament noch die nötigen Verbesserungen vorgenommen werden.
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Vom starren Selbstbehalt zum individuellen Selbstbehalt
Presserklärung 25/2010
Von: Josef Linsler
Am: 14.08.2010 [21:06 UTC]
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Impuls für einen gerechten sozial ausgewogenen Selbstbehalt
Vom starren Selbstbehalt zum individuellen Selbstbehalt
Nürnberg (ISUV). Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) hat Band 6 seiner Schriftenreihe mit dem Titel „Vom starren Selbstbehalt zum individuellen Selbstbehalt“ herausgegeben. Der Verband möchte mit dieser 60 seitigen Schrift einen Impuls für einen gerechten sozial ausgewogenen Selbstbehalt geben. Das Kernanliegen des Verbandes ist es, die Kluft zwischen den ständig steigenden Kindesunterhaltssätzen und dem seit Jahren stagnierenden Selbstbehalt vollständig abzubauen. Die Autoren der Broschüre sind OLG Richter Heinrich Schürmann, die Rechtsanwälte Professor Dr. Hans-Peter Braune, Georg Rixe, Dr. Marie-Luise Klees-Wambach, Ralph Gurk, Manfred Hanesch sowie der ISUV Bundesvorsitzende Josef Linsler. Heinrich Schürmann ist bekannt als Buchautor und profunder Kenner und Gestalter des Fami-lienrechts und seiner Schnittstellen zu Steuer- und Sozialrecht. Rechtsanwalt Professor Dr. Hans-Peter Braune ist heute rechtspolitischer Sprecher des ISUV. Rechtsanwalt Georg Rixe bundesweit bekannt als profunder und engagierter Kenner des Familienrechts, als Anwalt hat er schon zahllosen Betroffenen geholfen, ihre Anliegen beim Bundesverfassungsgericht oder auch beim Europäischen Gerichtshof sehr erfolgreich zu vertreten. Rechtsanwältin Marie-Luise Klees-Wambach ist Vorstandsmitglied und zuständig für den ISUV-Fachbereich Familienrecht, Rechtsanwalt Ralph Gurk ist Spre-cher des Forums der ISUV-Kontaktanwälte, Rechtsanwalt Manfred Hanesch ist zuständig für den ISUV-Fachbereich Familienrecht & Sozialrecht.
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Schluss mit Rechtlos gegenüber dem eignen Kind
Presserklärung 24/2010
Von: Caroline Kistler/Josef Linsler
Am: 03.08.2010 [11:37 UTC]
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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts
Schluss mit Rechtlos gegenüber dem eignen Kind
Nürnberg (ISUV). Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) be-grüßt den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 420/09). Der Beschluss stärkt nichteheliche Väter in ihrem Bestreben nach Trennung weiterhin gemeinsame Elternverantwortung ausüben zu können. Das höchste deutsche Gericht stellt fest, dass die bisherige Regelung verfassungswidrig ist, weil gemeinsame elterliche Sorge ausschließlich vom Wohlwollen der Mütter abhängt. Das Gericht stärkt die Rechte von nichtehelichen Kindern, indem es das Kin-deswohl zur alleinigen Richtschnur für Sorge- und Umgangsrecht erklärt. „Mit dem Beschluss geben die Richter dem Gesetzgeber einen kräftigen Impuls endlich die notwendige Gesetzesänderung vorzunehmen, damit eheliche und nichteheliche Kinder gleichgestellt werden. Gleichzeitig stellt das Gericht klar, nichteheliche Väter sind nicht mehr rechtlos gegenüber dem eigenen Kind“, hebt der ISUV-Bundesvorsitzende Josef Linsler hervor.
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Endlich Gleichstellung ehelicher und nichtehelicher Kinder?
Presserklärung 23/2010
Von: Caroline Kistler/Josef Linsler
Am: 25.07.2010 [09:19 UTC]
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Gesetzentwurf gemeinsame elterliche Sorge für nichteheliche Kinder
Endlich Gleichstellung ehelicher und nichtehelicher Kinder?
Nürnberg (ISUV) Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) begrüßt die Initiative der Koalition hoffentlich eheliche und nichteheliche Kinder kraft Gesetzes gleichzustellen. Praktisch kann dies nur heißen, auch nichteheliche Kinder haben ab Feststehen der Vaterschaft ein gemeinsames Sorgerecht. Damit hätte die Bundesrepublik endlich in Sachen elterliche Sorge und Umgang einen Rechtsstandard, wie er in den anderen europäischen Staaten schon seit vielen Jahren üblich ist. Entscheidend ist, was passiert, wenn die Mutter dagegen Widerspruch einlegt: Kann sie mit einem einfachen Wider-spruch die gemeinsame elterliche Sorge aushebeln? Welche Konfliktlösungen sind im Gesetz vorgesehen? Die Rechtsexpertin der CDU Ute Granold hat zutreffend schon darauf hingewiesen, dass es auf ein genau geregeltes Verfahren und viel mehr noch auf klare Fristen ankommt, wenn die Mutter gegen die gemeinsame elterliche Sorge Widerspruch einlegt.
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