ISUV-Ratgeber: Sicher gemeinsam leben ohne Standesamt und Traualtar
Immer weniger Paare trauen sich, leben zusammen ohne offizielle Heirat, nichteheliche Partnerschaften liegen im Trend. Basis der Partnerschaft sind Treu und Glauben, nicht die Normen des Familienrechts, die nichteheliche Partnerschaften oft bewusst umgehen wollen. So weit, so gut, solange das Bündnis auf Treu und Glauben funktioniert. Trennt sich das Paar, nach Jahren und mit gemeinsamen Kindern, ist vielfach Chaos angesagt. Das muss nicht sein, auch nichteheliche Paare können rechtssicher leben, sowohl in der Beziehung als auch bei Trennung. Allerdings müssen sie dafür die Initiative ergreifen, sich absprechen, Verträge, Vereinbarungen schließen und so für den Fall der Trennung Vorsorge treffen. Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) hat einen Ratgeber herausgegeben, in dem die wichtigsten familienrechtlichen Regelungen für Paare ohne Trauschein zusammengefasst werden. Der Ratgeber stellt die Rechtslage bei bestehender und die bei Auflösung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft dar. Im Ratgeber wird klar: Auch in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft gibt es Rechte und Pflichten, die man kennen sollte.
Unter der Hand stellen sich auch in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft viele rechtliche Fragen. Das fängt schon bei der gemeinsamen Wohnung an, wer unterschreibt den Mietvertrag, welche Rechte hat der Partner, der beim anderen einzieht?- Wie steht es mit Unterhalt, welche Ansprüche hat derjenige, der einen Partner z.B. jahrelang versorgt, gepflegt, in seinem Betrieb gearbeitet, sein Vermögen in den Betrieb gesteckt hat?
Wenn aus der Lebensgemeinschaft Kinder hervorgehen, sollte dies in jedem Fall geregelt werden: Vaterschaftsanerkennung, Sorgeregelung~ Namensrecht, und für den Fall der Trennung in jedem Fall eine Umgangs- und Kindesunterhaltsregelung.
Nichteheliche Lebensgemeinschaften sind im Steuer- und entsprechend dann auch im Sozialrecht benachteiligt, da das Ehegattensplitting nur für Ehen gilt. Können Partner Regelungen treffen z. B. beim Unterhalt oder beim Vererben, um die Benachteiligungen weitgehend zu mindern oder gar zu eliminieren? Welche Rechte haben die Partner z. B. in Bezug auf Haftung, Zeugnisverweigerungsrecht, ärztliche Schweigepflicht?
Grundsätzlich lassen sich alle Situationen per Vollmachten lösen, die in einen Partnerschaftsvertrag eingebunden sind. Allerdings ist auch da Vorsicht geboten: Verträge dürfen nicht gesetzes- und sittenwidrig sein, was ein weites Feld ist. Daher sollte vor der Unterschrift unter den Partnerschaftsvertrag ein Anwalt zu Rate gezogen werden.
Große Ratlosigkeit folgt in aller Regel beim Bruch des Bundes auf Treu und Glauben. Ein Partner kann ohne Angabe von Gründen von heute auf morgen "kündigen", ohne dass ihm Schadensersatzansprüche entstehen, ohne dass während der Zeit des Zusammenlebens erbrachte Leistungen gegenseitig aufgerechnet werden können. Das kann grob ungerecht für einen Partner sein. Abhilfe schaffen nur Regelungen im Partnerschaftsvertrag, die den Fall der Trennung mit einschließen.
Im ISUV-Ratgeber werden besonders dazu viele praktische Informationen und Tipps mit dem Ziel gegeben, unter den Partnern Transparenz und Gerechtigkeit zu schaffen, kostspieligen und im Ausgang ungewissen Rechtsstreit zu vermeiden.
Relativ leicht zu klären "auseinander zu dividieren" - ist, Wohnrecht, Haushaltsgegenstände, Eigentum am Kraftfahrzeug, Schenkung, Schulden. Problematisch wird es dann, wenn Unterhaltsforderungen wegen Betreuung eines Kindes gestellt werden können, wenn wegen des Sorge- und Umgangsrechts gestritten wird, wenn nicht feststeht, was ist Mein und was ist Dein, wenn also um Vermögensausgleich gestritten wird.
Der von RA Simon Heinzel, Fachanwalt für Familienrecht, verständlich und anschaulich geschriebene Ratgeber ist für Betroffene geschrieben, die Tipps und Informationen entstanden aus einer 40jährigen Erfahrung mit Partnern und Problemen nichtehelicher Lebensgemeinschaften. Im Anhang befinden sich ausführliche Vertragsmuster zu diversen Lebenssituationen von nichtehelichen Paaren. Insbesondere wird zwischen Partnerschaftsvertrag bei bestehender Lebensgemeinschaft und entsprechendem Vertrag bei Beendigung der Lebensgemeinschaft unterschieden.
Paare ohne Trauschein sollten sich mittels Ratgeber informieren um während und nach Beendigung der Lebensgemeinschaft den Überblick zu behalten, zu wissen was juristisch möglich ist und was nicht.
Der Ratgeber ist erhältlich bei der ISUV-Geschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg, info@isuv.de zum Selbstkostenpreis von 5,00€. Der Versand kann nur gegen Vorauskasse erfolgen, daher bitte Verrechnungsscheck oder Briefmarken im Wert der Bestellung beifügen.
Der Ratgeber kann auch Online im Internet bestellt werden: www.isuv.de
Kontakt: Josef Linsler
ISUV-Bundesvorsitzender
Tel. 0931/66 38 07
j.linsler@isuv.de
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