ISUV informiert zu Schnittstellen von Familien- und Sozialrecht - Was ändert sich bei Trennung und Scheidung bei der Kranken-, der Pflege-, Rentenversicherung, beim Kinder-, Elterngeld....

Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) hat ein Merkblatt zu sozialrechtlichen Folgen bei Trennung und Scheidung herausgegeben. In der Broschüre wird anschaulich informiert, welche sozialrechtlichen Ansprüche sich durch Trennung und Scheidung verändern und welche sozialrechtlichen Ansprüche durch Trennung und Scheidung entstehen können. 

Bei Trennung und Scheidung geht es immer auch um die Fragen, was wird aus meiner Pflege-, meiner Kranken-, meiner Rentenversicherung. Diese für Betroffene sehr wichtigen Fragen werden im „ISUV-Merkblatt“ beantwortet.

Des Weiteren legt der Autor, ein Praktiker des Familienrechts, Fachanwalt für Familienrecht Simon Heinzel, dar, welche Ansprüche auf Sozialleistungen nach der Trennung  geprüft werden müssen. Es wird dargestellt, was zu prüfen und zu tun ist,

-       wenn kein Kindesunterhalt gezahlt werden kann,

-       wenn Anspruch auf Wohngeld besteht,

-       wem das Kindergeld zugeordnet wird,

-       wenn jetzt Ansprüche auf Bafög bestehen.

Mit der Trennung hat nicht selten einer der beiden Ehe-maligen Anspruch auf Sozialhilfe beziehungsweise Arbeitslosengeld II. Welche Aspekte beachtet werden müssen, was beim Bezug von Sozialhilfe berücksichtigt werden muss, dies wird im Merkblatt dargestellt.

Da bei Trennung und Scheidung sozialrechtliche Fragen tangiert sind, sollten diese schon im „Vorfeld beachtet werden“, rät Simon Heinzel. Das Merkblatt bietet Betroffenen einen sehr guten Überblick von den sozialrechtlichen Folgen von Trennung und Scheidung. Es gibt praktische Tipps, wie sich Betroffene verhalten sollen.

Das ISUV-Merkblatt „Sozialrechtliche Folgen bei Trennung und Scheidung – Praktische Ratschläge und rechtliche Hinweise“ ist erhältlich bei der ISUV-Geschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg, info@isuv.de zum Selbstkostenpreis von € 3,50. Der Versand kann nur gegen Vorauskasse erfolgen, daher bitte Verrechnungsscheck oder Briefmarken im Wert der Bestellung beifügen. Sie können das Merkblatt auch online auf unserer Homepage bestellen www.isuv.de

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