Ehevertrag - Nie war er so wichtig wie heute

Die Reform des Unterhaltsrechts macht einen Ehevertrag geradezu notwendig für Paare, die Kinder wollen. "Im Ehevertrag sollte", laut Kistler, "geklärt sein, wer die Kinder erzieht, wie lange er aus dem Berufsleben ausscheidet und welche Unterhaltszahlungen erbracht werden müssen. Ohne vertragliche Regelung gilt die Gesetzeslage, nach der muss der betreuende Elternteil wieder erwerbstätig sein, wenn das Kind das 3. Lebensjahr erreicht hat."

Auch Selbständige sollten einen Ehevertrag schließen um darin den Fortbestand des Betriebes oder der Praxis auch im Fall der Scheidung zu sichern. Wird der Wertzuwachs eines Betriebes bei Scheitern einer längeren Ehe geschätzt, so muss die Hälfte des Zugewinns an den Ehepartner ausbezahlt werden. Das verkraftet so mancher Betrieb nicht.

"Einen Ehevertrag sollten auch diejenigen abschließen, die sich zum zweiten Mal trauen. Insbesondere sollte eine erbvertragliche Regelung aufgenommen werden um zu sichern, dass das erarbeitete Vermögen auch nur den eigenen Kindern zukommt.", rät Caroline Kistler.

Auch Partner mit großem Vermögensunterschied sollten einen Ehevertrag schließen. "Ansonsten müssen die Wertzuwächse des eingebrachten Vermögens ausgeglichen werden." (Kistler)

Auch im Hinblick auf den Versorgungsausgleich kann ein Ehevertrag sehr sinnvoll sein. Mittels Ehevertrag kann eine sinnvolle Vorsorge fürs Alter getroffen werden. "So kann es sich anbieten, dass anstatt die Betriebsrente zu teilen, eine Lebensversicherung für den Partner angespart wird, wodurch sich möglicherweise Steuervorteile ergeben.", zieht die ISUV-Pressesprecherin Kistler in Erwägung.

Im übrigen kann ein Ehevertrag nicht nur vor der Ehe, sondern auch noch während der intakten Ehe geschlossen werden. "Mit einem Ehevertrag lässt sich ein möglicher Rosenkrieg bei Trennung und Scheidung vermeiden, oder zumindest mildern. Frei nach Schiller sollte heute das Motto lauten: Drum prüfe, wer sich ewig bindet, ob sich nicht Herz zu Herz mit einem Ehevertrag sicherer verbindet.", appelliert der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler an alle Heiratswilligen und Verheirateten.

Das Motto des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV) lautet seit 35 Jahren: "Erst zum Notar und dann zum Traualtar".

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