Einigung über Ausweitung des Unterhaltsvorschusses: Es gibt „Gewinner“ und „Verlierer“
Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) begrüßt die Einigung beim Unterhaltsvorschuss, die jedoch nicht rückwirkend zum 1. Januar, sondern erst am 1. Juli 2017 in Kraft tritt. Allerdings sieht der Verband die Erhöhung und Ausweitung der Leistungen auch ambivalent. „Es ist gut, wenn der Staat berufstätige Elternteile mit Kindern unterstützt, die nicht genügend verdienen und auf Unterhalt angewiesen sind, der nicht gezahlt wird. Aus meiner Praxis als Anwalt weiß ich, die Gründe dafür sind sehr vielfältig. Nicht verschwiegen werden sollte die Tatsache, mittels Unterhaltsvorschuss kann ein Elternteil auf Kosten des anderen Schulden machen, was sich bei näherem Hinsehen als nicht unproblematisch erweist“, stellt der ISUV-Vorsitzende Rechtsanwalt Ralph Gurk fest.
„Gewinner“
Das sind die Mütter und Väter, die für Harz IV zu viel verdienen, aber ohne Unterhalt an der Armutsgrenze leben. „Gewinner“ sind auch diejenigen Elternteile, die für Hartz IV zu viel verdienen, die aber ohne Unterhalt Wohngeld und Kindergeld Zuschlag beantragen mussten und dennoch an der Armutsgrenze leben. Für sie verbessert sich die Situation erheblich. „Wir begrüßen das, weil berufstätige Elternteile und deren Kinder aus der Armut geholt werden“, erklärt der ISUV-Vorsitzende Ralph Gurk.
„Verlierer“
Es gibt auch „Verlierer“ bei dieser Neuregelung. Das sind Unterhaltspflichtige, die nicht genügend verdienen um den Minderstunterhalt zu zahlen, denen am Monatsende der Mindestlohn oder ein bisschen mehr ausgezahlt wird, die dann bis zum Selbstbehalt Kindesunterhalt zahlen und einen erheblichen Teil der Betreuung leisten. „Durch Unterhaltsvorschuss werden Schulden aufgetürmt, jede Lohnerhöhung fließt in die Tilgung der über die Jahre aufgelaufenen Unterhaltsschulden. Für Menschen, die wenig verdienen, ist diese Perspektive keine Motivation für Berufstätigkeit. Es ist an der Zeit, sich von ´Unterhaltsverweigerern` ein realistisches Bild zu machen. Es ist an der Zeit, dass Betreuungsleistungen beider Elternteile in die Unterhaltsberechnung miteinfließen“, fordert ISUV-Pressesprecher Josef Linsler.
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