Geschenke brachten Ränke - jetzt nicht mehr
Diese BGH-Entscheidung hat in der Praxis weitreichende Folgen. Bereits kurz nach Veröffentlichung des Urteils haben sich spontan zahlreiche Schwiegereltern gemeldet, die jetzt Schenkungen von ihren ehe-maligen Schwiegerkindern zurückfordern möchten. Die Schwiegereltern haben nunmehr Ansprüche gegenüber dem ehe-maligen Schwiegerkind, unabhängig von den güterrechtlichen Ansprüchen des eigenen Kindes gegenüber dem ehe-maligen Partner.", stellt Caroline Kistler, Fachanwältin für Familienrecht, fest. Dennoch rät sie auch jetzt: "Schwiegereltern sollten sich auch künftig die Schenkungen an das Schwiegerkind bestätigen zu lassen, um später Rückforderungsansprüche leicht durchsetzen zu können."
Auch für Arbeitsleistungen, z.B. am Haus des Schwiegersohnes, die über das übliche Maß hinausgehen, können die Schwiegereltern jetzt ein Entgelt fordern. "Allerdings immer unter Berücksichtigung des Werteabzuges für die vom eigenen Kind ebenfalls bereits gezogenen Nutzungen", schränkt Kistler ein.
"Das Urteil wird die oft sehr komplizierte Vermögensteilung nach der Scheidung ein Stückchen vereinfachen. Es war eigentlich nie einzusehen, warum der ehe-malige Schwiegersohn oder die Schwiegertochter, mit dem, mit der keinerlei Beziehung mehr besteht, Nutzen von einer Schenkung haben soll, die nur unter Voraussetzung der Partnerschaft gegeben wurde.", erklärt der ISUV-Verbandsvorsitzende Josef Linsler.