Gutachten bestätigt den Standpunkt von ISUV
Der ISUV- Vorsitzende Josef Linsler stellt fest: "Die Feststellung im Gutachten entspricht unseren Erfahrungen, dass Eltern, die in einer nichtehelichen Partnerschaft leben, die "automatische" gemeinsame elterliche Sorge ab Geburt wünschen, weil sie bürokratischen Aufwand, weil sie den Gang zum Jugendamt als Diskriminierung gegenüber Verheirateten ansehen. Nichteheliche Lebensgemeinschaften leben nach dem Prinzip, nur die Liebe und menschliche Nähe zählt. Man möchte sich nicht vom Staat in die Privatsphäre reinreden lassen. Diese Einstellung und Werthaltung berücksichtigt ein gemeinsames Sorgerecht ab Geburt."
Der in Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit elterlicher Sorge und Umgang erfahrene Rechtsanwalt Georg Rixe hebt hervor:"Nach den Feststellungen des Gutachtens werden außerehelich geborene Kinder ganz überwiegend in die Gemeinschaft ihrer Eltern hineingeboren. Der Gesetzgeber hat deshalb diesem Regelfall durch eine gemeinsame Sorge kraft Gesetzes ab Geburt für alle Kinder Rechnung zu tragen. Die in der aktuellen politischen Diskussion vornehmlich erörterten Lösungen (Widerspruchs- bzw. Antragsmodell) werden dem ersichtlich nicht gerecht."
Professor Siegfried Willutzki, langjähriger Impulsgeber und Experte des deutschen Familienrechts stellt klar: "Es gehört zu den Grundrechten eines Kindes, die grundsätzliche Verantwortung beider Elternteile, ob verheiratet oder nicht, für seine Entwicklung durch Erziehung und Betreuung einfordern zu dürfen, wie es das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 1.4.2008 ausdrücklich klargestellt hat Diese Verantwortung der Eltern tritt mit der Geburt ein, es ist ein Naturrecht, das der Staat nicht entziehen kann."
Das Gutachten räumt auch mit Klischees auf: Die Mehrzahl der nichtehelichen Partnerschaften ist emotional stabil, 80 Prozent der Eltern leben bei der Geburt des Kindes zusammen - eben nur ohne Trauschein, 62 Prozent der nicht verheirateten Eltern erklären von sich aus die gemeinsame elterliche Sorge. "Diese Fakten sind im Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht berücksichtigt. Ein Gesetz schreibt doch hoffentlich das Rechtsempfinden und die Einstellung der Mehrheit fest und nicht die Bedenken einer Minderheit.", kritisiert Linsler.
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