ISUV - Merkblatt: Elternunterhalt

Das neue Merkblatt des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV) zum Elternunterhalt informiert darüber anhand der neuen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs. Dargelegt wird, unter welchen Voraussetzungen Kinder für ihre Eltern Unterhalt zahlen müssen. Dies ist in der Praxis schon heute öfter der Fall, wenn ein Elternteil oder beide zum Pflegefall werden. Dargestellt wird auch anhand von Beispielen, was den Kindern als "angemessener Selbstbehalt" bleiben muss.

Im Merkblatt erfährt der Leser noch Wichtiges über die "Unterhaltspflicht bei mehreren Kindern", den "Herausgabeanspruch/Rückforderungsanspruch gegen einen Beschenkten",, beispielsweise seitens des Sozialamtes und die "Verwirkung des Elternunterhalts". Auch hier gilt der Grundsatz: Eltern, die selbstverschuldet bedürftig werden, können keinen Unterhalt von ihren Kindern verlangen.

Das von RA Simon Heinzel, Fachanwalt für Familienrecht, Nürnberg, verständlich und anschaulich geschriebene Merkblatt sollte von Jung und Alt gelesen werden, um langfristige Weichenstellungen im Sinne von Generationensolidarität vorzunehmen und den von Schirrmacher angekündigten Generationenkonflikt zu vermeiden.

Das Merkblatt Nr. 15 ist erhältlich bei der ISUV-Geschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg, zum Selbstkostenpreis von € 3,00. Der Versand kann nur gegen Vorauskasse erfolgen, daher bitte Verrechnungsscheck oder Briefmarken im Wert der Bestellung beifügen.

Das Merkblatt kann auch online bestellt werden.

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