Justizopfer durch Scheidung: Von der Intransparenz der Rechtsprechung
Überall in unserer Gesellschaft wird der Ruf nach mehr Transparenz laut: gegenüber den Banken, gegenüber der Politik, gegenüber den Parteien gegenüber den Ärzten, gegenüber der Preisgestaltung der Mineralölkonzerne, gegenüber der Lebensmittelindustrie, gegenüber der Chemie. Nicht umsonst sonnen sich die Piraten, die sich wie keine andere Partei Transparenz auf ihre Fahnen geschrieben haben, in einem Stimmungshoch. Transparenz, das bedeutet die Offenlegung von Interessen, von Werthaltungen, die eine Entscheidung beeinflussen, die Offenlegung von Macht.
"Unsere Forderung nach mehr Transparenz in der Justiz, insbesondere in familienrechtlichen Verfahren bedeutet, dass Versäumnisse, Nachlässigkeiten, Verfahrensfehler zugegeben und aufgedeckt werden sowie die Möglichkeit der Abhilfe geschaffen wird. Dies ist gegenwärtig nicht selbstverständlich. Es gibt Justizopfer, auch wenn die Justiz dies bestreitet.", stellt der Bundesvorsitzende des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV) fest.
Einleitend stellt ein Betroffener – ein Justizopfer fest: „Mir geht es in diesem Brennpunkt einfach darum, aufzuzeigen, wie intransparent Justiz ist, wie im einen Fall geurteilt wird und im anderen Fall genau umgekehrt. Das nenne ich Willkür. Es macht mir deutlich und das ist meine Botschaft, jeder kann Justizopfer werden, je nach dem auf welchen Richter, welche Richterin er trifft. Ich fühle mich machtlos, wenn der Phantasie gelangweilter Richter der unteren Instanzen ob ihrer richterlichen Unabhängigkeit keine Grenzen gesetzt sind. Ich fühle mich machtlos, wenn Richter einen eigentlich zahlungsfähigen und zahlungswilligen Menschen in den finanziellen und sozialen Ruin treiben können. Pikant an meiner Situation - ich habe eine Zwillingsschwester, die das gleiche in Grün durchmacht. Hier hat das AG verfügt, dass sie trotz ehebedingter Nachteile und dreier Kinder keinen Anspruch auf Unterhalt von ihrem Ex-Mann hat. Und das, obwohl dieser über ein monatliches Nettoeinkommen von über 5.000 EUR verfügt. Er hatte es verstanden, sich arm zu rechnen. Zumindest in diesem Fall ist das Urteil des AG bereits vom zuständigen OLG kassiert worden.
Wie man im Rahmen einer Scheidung zum Justizopfer werden kann, hier die Stationen einer Scheidung: www.isuv.de/node/145401
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