Kinder haben ein Recht darauf ihre Identität zu kennen – Keine Entfremdung der leiblichen Eltern
Jedes Jahr nimmt das Jugendamt immer mehr Kinder in seine Obhut. Allein im Jahr 2015 waren es 35 336 Kinder – 42 309 minderjährige Flüchtlingskinder nicht miteinbezogen. Die Kinder werden dann in Pflegeheimen oder bei Pflegeeltern untergebracht. Die leiblichen Eltern sind dann praktisch rechtlos gegenüber dem eigenen Kind. Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) fordert, dass auch nach einer Inobhutnahme der regelmäßige Umgang mit den leiblichen Eltern nicht abreißen darf, so dass eine Rückführung der Kinder zu den natürlichen Eltern möglich ist, wenn diese die Auflagen des Jugendamtes erfüllen. ISUV kritisiert, dass seitens des Jugendamtes zu wenig oder kaum interveniert wird, wenn Pflegeeltern den Umgang mit den leiblichen Eltern erschweren oder gar verweigern. „Als Anwalt ist mir bekannt, dass es oft sehr mühselig ist den Umgang der leiblichen Eltern durchzusetzen. Kinder haben laut UN-Kinderrechtskonvention einen Anspruch darauf ihre Identität zu kennen. In der Praxis heißt das, sie haben ein Anspruch auf Umgang mit den leiblichen Eltern“, fordert der ISUV-Vorsitzende, Rechtsanwalt Ralph Gurk. ISUV fordert eine Stärkung des Umgangsrechts der leiblichen Eltern und der Großeltern. Der Verband wendet sich auf Grund seiner praktischen Erfahrungen gegen Bestrebungen mittels Gesetz die Stellung von Pflegeeltern zu stärken.
Hintergrund
„Nach unseren Erfahrungen gibt es absolut notwendige Inobhutnahmen, fragwürdige Inobhutnahmen, aber auch ungerechtfertigte Inobhutnahmen. In der Öffentlichkeit wird aber der Eindruck erweckt, als ob das Jugendamt nachlässig ist oder zu spät eingreift. Das ist die Ausnahme. Die Regel sind nach Erfahrungen mit den Fällen von ISUV-Mitgliedern fragwürdige Inobhutnahmen“, stellt ISUV-Pressesprecher Josef Linsler fest.
Der ritualisierte Ablauf und die Folgen von Inobhutnahmen sind fatal: Zuerst wird der Umgang in der Regel für einen längeren Zeitraum ausgesetzt. Je jünger die Kinder sind, umso schneller sind sie den natürlichen Eltern entfremdet. Den leiblichen Eltern wird das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen und dem Jugendamt übertragen. Die leiblichen Eltern sind in kurzer Zeit rechtlos gegenüber dem eigenen Kind und dann nur noch auf das Wohlwollen des Jugendamtes und seiner Helfer angewiesen.
Umgangsverfahren dauern lang, es werden Gutachten, Stellungnahmen eingeholt. Das dauert alles lange, allein die Zeit schafft Fakten: Je länger das Verfahren umso größer die Wahrscheinlichkeit, dass die Kinder den leiblichen Eltern entfremdet werden.
Kommt es dann schließlich zum gerichtlichen Verfahren, kennen die Kinder die leiblichen Eltern nicht mehr. Ja mit entsprechender Manipulation durch manche(!) Pflegeeltern lehnen sie die natürlichen Eltern ab. Das liefert dann die Legitimation für weiteren restriktiven Umgang oder gar Umgangsausschluss, für Langzeitpflege und schließlich Dauerpflege. „Manche Kinder haben dann einen Status wie Kuckucksväter. Ihnen wird vermittelt, alles sei in Ordnung, die Pflegeeltern seien die natürlichen Eltern, bis sie dann - meist in der Pubertät - auf ihren künstlichen Status aufmerksam werden und dann nicht selten in eine Identitätskrise geraten“, kritisiert ISUV-Pressesprecher Josef Linsler.
ISUV-Forderungen
Um dies zu verhindern fordert der ISUV:
- Jede Inobhutnahme hat „Menschen würdig“ abzulaufen. „Inobhutnahmen sind in der Regel Verletzungen des Urvertrauens, sie dürfen aber das Urvertrauen nicht zerstören.“ (Linsler)
- Den Eltern sind Gründe für die Maßnahme zu nennen.
- Ein Hilfeplan ist sofort zu erstellen, in dem klar ausgeführt ist, unter welchen Umständen die leiblichen Eltern die Kinder wieder „zurückbekommen“.
- Regelmäßiger Umgang ist unabdingbar, je kleiner die Kinder umso häufiger. Der Umgang kann anfangs auch, je nach den Umständen des Einzelfalles, als begleiteter Umgang stattfinden. „Der Umgang darf aber nicht abreißen.“ (Linsler)
- Die Pflegeeltern werden angehalten den Kindern zu vermitteln, wer die leiblichen Eltern sind. Ihre Erziehung hat sich daran zu orientieren, dass die Kinder wieder in die Ursprungsfamilie zurückkehren können.
- Die Großeltern sind, sofern sie sich für die Enkelkinder engagieren, in den Hilfeplan miteinzubeziehen.
ISUV – Kompetenz im Familienrecht seit über 40 Jahren
Der ISUV vertritt als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Trennung, Scheidung und den damit zusammenhängenden Fragen und Problemen betroffen sind. ISUV ist unabhängig, bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt.
Kontakt:
ISUV-Bundesgeschäftsstelle
Postfach 210107
90119 Nürnberg
Tel. 0911/55 04 78
info@isuv.de
ISUV-Vorsitzender RA Ralph Gurk
Ludwigstr. 23
97070 Würzburg
0931/45 25 940
r.gurk@isuv.de
ISUV-Pressesprecher Josef Linsler
Moltkestraße 22a
97318 Kitzingen
Tel. 09321/9279671
j.linsler@isuv.de