Lebensstandardgarantie durch die Hintertür
Das BVerfG kritisiert die vom Bundesgerichtshof (BGH) festgelegte Dreiteilung und erklärt sie für nicht verfassungsgemäß. Das ist nicht logisch, weil die Unterhaltsberechnung nach der Dreiteilungsmethode die Erstehe und die Zweitehe gleich behandelt, alle Einkommen - das der Erst-, der Zweitehefrau und das Einkommen des Unterhaltspflichtigen - werden berücksichtigt. In der Praxis bedeutet dies, das für den Unterhalt der Erwachsenen - geschiedene Frau, Mann und Zweitehefrau - zur Verfügung stehende Einkommen wird durch Drei geteilt, jeder bekommt den gleichen Anteil. Im Vergleich zu früher wurde dadurch die Haushaltskasse der Zweitehe etwas aufgebessert.
"Die Unterhaltsberechnung nach der Dreiteilungsmethode fördert auch primär die bestehende Ehe, weniger die geschiedene Ehe, dies entspricht Artikel 6. "Das Grundgesetz will nicht die geschiedene Ehe schützen, das wäre absurd, sondern die bestehende Ehe, in der oft Kinder leben.", betont Linsler.
Die Unterhaltsberechnung nach der Dreiteilungsmethode versteht sich auch als Impuls für Eigeninitiative, für Erwerbsobliegenheit, d.h. sich um einen Job zu bemühen. Dies ist der Ansatz des Gesetzgebers bei der Unterhaltsrechtsreform, die am 1.1.2008 in Kraft getreten ist.
"Durch die Unterhaltsrechtsreform wurde die Lebensstandardgarantie gekippt. Nach der Scheidung sollte jeder der Ehe-maligen möglichst schnell sein Schicksal selbst in die Hand nehmen. Durch diesen umstrittenen Richterspruch wird quasi die Lebensstandardgarantie nach der Scheidung wieder durch die Hintertür eingeführt. Es liegt am Gesetzgeber jetzt möglichst schnell Klarheit zu schaffen.", fordert Linsler
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