„Letztlich kommt man an einer Vorsorgevollmacht nicht vorbei.“
Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) kritisiert den Gesetzentwurf des Bundesrates „zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und in Fürsorgeangelegenheiten“, weil er nur auf ein Problem hinweist, es nicht löst, sondern nur aufschiebt. Der Entwurf sieht eine automatische Vertretungsbefugnis für Ehegatten und Lebenspartner vor. Stößt einem etwas zu und er kann nicht mehr selbst entscheiden, so soll dies automatisch der andere für ihn tun können – es sei denn, der Betroffene hat dies ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertretungsbefugnis gilt nur vorübergehend. Dauert die Handlungsunfähigkeit des Betroffenen länger an, soll dann doch ein „Betreuungsverfahren“ eingeleitet werden. „Die vorgeschlagene Lösung gilt nur vorübergehend. Letztlich kommt man daher an einer Vorsorgevollmacht nicht vorbei, wenn man für die Wechselfälle des Lebens gerüstet sein will“, stellt der ISUV-Vorsitzende Rechtsanwalt Ralph Gurk fest.
Hintergrund
Die meisten Bürger glauben, dass ihr Partner sie bei Unfall, Krankheit automatisch vertritt. Dem ist allerdings nicht so. Vielmehr sieht die momentan gültige Regelung vor: Entweder der Betroffene hat eine Vorsorgevollmacht, die einen Vertreter benennt, oder ein Betreuer wird vom Gericht eingesetzt. Tatsache ist, dass die meisten Bürger zwar die Notwendigkeit einer Vorsorgevollmacht einsehen, sie aber immer wieder für „später“ aufschieben. „Der Gesetzentwurf ist insofern kontraproduktiv, weil die Bürger in ihrem Glauben bestärkt, es sei schon alles geregelt“, kritisiert ISUV-Pressesprecher Josef Linsler. Im Übrigen seien Partner oft emotional überfordert, „wenn sie unvorbereitet über ärztliche Behandlung entscheiden sollen.“
ISUV-Tipp
Grundsätzlich sollte man mit der „Vertrauensperson“ im gegenseitigen Austausch besprechen, was der andere tun soll, wenn man nicht mehr selbst entscheiden kann. Eine Vorsorgevollmacht, eine Patienten- und Betreuungsverfügung sollten von allen „mündigen“ Bürgern in „guten Zeiten“ erstellt werden. Entsprechende Formulare und Orientierungshilfen finden sich auf der Homepage des Bundesjustizministeriums.
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