Mehr Rechtsschutz bei überlangen Prozessen für Bürger?
Der in Verfassungsfragen erfahrene Rechtsanwalt Georg Rixe stellt fest: "Es verstößt gegen den verfassungsrechtlichen Anspruch auf effektiven Rechtsschutz, dass neben dem Entschädigungsanspruch ein Beschleunigungsrechtsbehelf fehlt. Der Rechtsschutz des Bürgers wird sogar noch verschlechtert, weil der Entwurf die bisherige richterrechtlich entwickelte Untätigkeitsbeschwerde abschaffen will."
Der Verband sieht das vorgesehene Verfahren - Rüge des Richters, drei Monate abwarten, dann kann der Bertoffene zum OLG ziehen und dort eine Entschädigungsklage einreichen - als unrealistisch an. "Wenn bei Sorge- und Umgangsrechtverfahren nicht schnell etwas passiert, nach drei und mehr Monaten ist vielfach bei kleinen Kindern der Kontakt gerissen. Man muss sich auch einmal die konkrete Situation vor Gericht vorstellen. Betroffene hoffen bis zum Schluss, dass das Verfahren für sie günstig ausgeht, da getraut sich niemand, eine Entschädigungsklage einzureichen. Dann, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, muss man/frau sich die Entschädigung auch noch beim OLG abholen. Welcher Betroffene, der schon durch Scheidungskosten gebeutelt ist, getraut sich einen Entschädigungsprozess zu führen, dessen Ausgang unsicher ist?", kritisiert der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler.
Der Verband kritisiert, dass die Entschädigungssumme - 100 € pro Monat - viel zu niedrig ist, das tut keinem Bundesland weh. "Da lohnt es sich doch glatt, eine Entschädigung zu zahlen, anstatt neue Richter einzustellen. Hat beispielsweise ein Betroffener beim OLG Gnade gefunden und die Oberrichter haben anerkannt, dass das Verfahren drei Jahre zu lange gedauert hat, bekommt er für den ganzen Stress 3.600 €. Hier fehlt mindestens eine Null, pro Monat 1.000 €, dann könnte das vielleicht Wirkung zeigen.", fordert Linsler
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j.linsler@isuv.de
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