Merkblatt: Wie wird der Unterhalt jetzt zwischen Erst- und Zweitfamilie geteilt?
Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht hat ein Merkblatt zur unterhaltsrechtlichen Stellung von Erst- und Zweitfamilien herausgegeben. In der Broschüre wird anschaulich die Unterhaltsberechnung dargestellt, wenn Erst- und Zweitehegatte Anspruch auf Unterhalt haben.
Einleitend wird die "Rangfolge mehrerer Unterhaltsberechtigter" erklärt, d.h. wer in welcher Reihenfolge Anspruch auf Unterhalt hat. Anschließend legt der Autor, ein Praktiker des Familienrechts, Fachanwalt für Familienrecht Simon Heinzel, dar, unter welchen Voraussetzungen die/der Ehe-malige Unterhalt fordern kann und was der Zweitfamilie bleiben muss.
Anschließend wird auf die Verteilung des Unterhalts zwischen Erst- und Zweitehegatten eingegangen. Anhand eines Rechenbeispiels wird die Verteilung des Unterhalts nach der "Drittelmethode" dargestellt.
Der Leser, die Leserin wird "ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, 1 BvR 918/10, die vom BGH entwickelte Drittelmethode nicht mehr anzuwenden ist. Entscheidungen, die zwischen dem 1.1.2008 und der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes unter Anwendung der Drittelmethode ergangen sind, durch den benachteiligten Ehegatten (zumeist Erstehefrau) auf Antrag abzuändern sind."
An einem Rechenbeispiel wird der Unterschied zwischen Drittelmethode und "neuer" Unterhaltsberechnung sehr plausibel veranschaulicht. Es wird deutlich, dass der Erstehegatte unter Umständen vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts erheblich "profitiert", während der Zweitehegatte "verliert". Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es "der individuellen Angemessenheitskontrolle des Richters überlassen bleibt, wie der Unterhalt verteilt wird."
Im ISUV-Merkblatt wird immer auf die jeweils aktuellen unterschiedlichen Rechtsauffassungen hingewiesen. Das Merkblatt ist für Betroffene, Frauen und Männer geschrieben, es gibt Tipps für "beide Seiten". Betroffenen ISUV-Mitgliedern wird geraten, sich zuerst zu informieren, dann sich von einen ISUV-Kontaktanwalt beraten zu lassen, möglicherweise mit dem/der Ehe-maligen eine befristete Vereinbarung zu schließen. Erst wenn es "friedlich" nicht möglich ist, sollte der Gang vors Familiengericht gewagt werden.
Das ISUV-Merkblatt "Unterhaltsrechtliche Stellung von Erst- und Zweitfamilien - Praktische Ratschläge und rechtliche Hinweise" ist erhältlich bei der ISUV-Geschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg, info@isuv.de zum Selbstkos-tenpreis von 3,00€. Der Versand kann nur gegen Vorauskasse erfolgen, daher bitte Verrechnungsscheck oder Briefmarken im Wert der Bestellung beifügen. Sie können das Merkblatt auch online auf unserer Homepage bestellen www.isuv.de