Nicht mehr Netto vom Brutto: Unterhaltszahler weiter im Minus

Betroffene kritisieren zu Recht, dass die regional sehr unterschiedlichen Kosten für Kinder angemessenen Wohnraum im starren Selbstbehalt nicht berücksichtigt werden. ISUV Pressesprecherin Carolin Kistler bestätigt: "Die Wohnkosten variieren von Region zu Region sehr stark. Daher sind bei der Festlegung des Selbstbehaltes immer die regionalen Wohnkosten zu berücksichtigen und entsprechend transparent zu machen. In München ist beispielsweise eine angemessene Wohnung, in der Umgang mit zwei Kindern stattfinden kann, nahezu doppelt so teuer als beispielsweise im Bayerischen Wald. Es sollte immer der Grundsatz gelten, bei atypischen Situationen einen zusätzlichen Bedarf anzuerkennen. Das ist umso wichtiger, wenn es um den Kontakt mit Kindern geht."

Individuell sehr unterschiedlich sind auch die Kosten, die Betroffene für Umgang ausgeben müssen. Teilweise wohnen die Eltern nach der Trennung hunderte von Kilometern voneinander entfernt. Daher fallen an einem Umgangs-Wochenende hohe Kosten an, die von 950 EURO Selbstbehalt nicht bestritten werden können. "Gehäuft rechnen Eltern glaubhaft vor, dass sie sich den Umgang nicht mehr leisten können. Das darf nicht sein, schließlich ist der regelmäßige Umgang mit beiden Elternteilen nachweislich wichtig für die stabile Entwicklung von Kindern, die wiederum wichtig für die gesamte Gesellschaft ist.", hebt Linsler hervor. Der Verband fordert deswegen, dass Umgangskosten - Kosten für Fahrt, Unterkunft und zusätzliche Verpflegung - beim Selbstbehalt berücksichtigt werden, beziehungsweise grundsätzlich immer steuerlich geltend gemacht werden können.

Kontakt

Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV)
ISUV-Bundesvorsitzender Josef Linsler
Ulrichstr. 10
97074 Würzburg
Tel.: 0931/66 38 07
Mobil 0170/45 89 571
j.linsler(at)isuv(dot)de

ISUV-Pressesprecherin Caroline Kistler
Fachanwältin für Familienrecht
Maximilianplatz 17
80333 München
Tel. 089/59 99 73 73
c.kistler@isuv.de