Positionspapier der CSU Gemeinsame Elternschaft nach Trennung und Scheidung – Flexible Lösungen – Keine Fixierung auf ein Modell

Die CSU nimmt in einem Positionspapier Stellung zu Wechselmodell bzw. Doppelresidenz. „Zum Wohle der Kinder ist ein neues Denken in der Frage nötig, wo und wie Kinder nach einer Trennung/Scheidung leben werden: Kein starres Festhalten am Residenz- oder Wechselmodell, sondern hin zur Frage, was das jeweilige Kind nach einer Trennung/Scheidung der Eltern für ein gesundes Aufwachsen braucht“, heißt es einleitend. „Es ist schon sehr begrüßenswert, dass und wenn sich Parteien mit der akuten Problematik gemeinsamer Elternschaft nach Trennung und Scheidung intensiv befassen. Als Anwalt weiß ich, dass sich da dringend etwas tun muss“, stellt der Bundesvorsitzende Rechtsanwalt Ralph Gurk fest. ISUV begrüßt es, dass sich die CSU grundsätzlich für gemeinsame Elternschaft nach Trennung und Scheidung, für in diesem Sinne lösungsorintiertes Handeln aller Professionen einschließlich der Eltern sowie für entsprechend flexible Lösungen ausspricht.  

Gemeinsame Elternschaft verleihe den Kindern Stabilität und Kontinuität. Es dürfe keinen Bruch der gemeinsamen Elternschaft nach der Trennung geben. Frühzeitig müsse daher an einer Lösung gearbeitet werden, der sich alle Beteiligten unterordnen sollen. Schon in einer intakten Ehe gebe es „Ungleichgewicht in den Kontaktzeiten mit dem Kind“. Deswegen entspreche „ein paritätisches Wechselmodell, d. h. eine zeitlich exakt gleichwertige Betreuung (50/50) der Kinder durch Vater und Mutter nicht der Lebenswirklichkeit und ist auch selten zum Wohle der Kinder umsetzbar“. Daher müssen „flexible Lösungen“ gefunden werden im Interesse des Kindeswohls, wobei die Gleichberechtigung der Eltern nachrangig sei. „Dies sind Positionen, die sich mit denen von ISUV weitgehend decken. Erfreulich ist, dass im Positionspapier auch einige praktische Vorschlage zur Umsetzung gemacht werden“, stellt ISUV-Pressesprecher Josef Linsler fest.

Richtig und wichtig ist die Forderung nach einer „zeitnahen Verhandlung“, so dass die Entfremdung von einem Elternteil verhindert wird. Ebenso wichtig ist die Forderung nach einer „verpflichtenden Beratung“ mit dem Ziel, dass beide Elternteile sich auf die Bedürfnisse der Kinder einlassen. „Alle Beteiligten, also Richter, Rechtsanwälte, Beratungskräfte, Sachverständige, Therapeuten und Verfahrensbeistände sollen an der zentralen Fragestellung arbeiten“, die da heißt gemeinsame Elternschaft zu erhalten.

„In dieser Situation braucht es deshalb einen Richter, der sich nicht auf den Machtkampf zwischen Mutter und Vater einlässt, sondern sich auf die Bedürfnisse des Kindes fokussiert und über die vermeintlichen Rechte der Mutter und des Vaters stellt“, heißt es abschließend. „Es ist richtig und wichtig, dass die Position des Richters wieder gestärkt und die Entscheidung nicht an Gutachter weitergereicht wird. Der unselige und kostspielige Trend des Psychologisierens von kindschaftsrechtlichen Verfahren muss gestoppt werden, denn in den meisten Fällen wirkt das Gutachten nur konfliktverschärfend. Eltern in der Krise muss nicht zusätzlich der Spiegel vorgehalten werden. Ihnen muss eine klare Orientierung – praktische gemeinsame Elternschaft - vorgegeben und entsprechend mit ihnen eine Lösung erarbeitet werden“, fordert ISUV-Pressesprecher Linsler.  

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