Rechtliche Gleichrangigkeit von Müttern und Vätern
Der in Verfassungsklagen im Zusammenhang mit elterlicher Sorge und Umgang erfahrene Rechtsanwalt Georg Rixe erläutert den Vorschlag der Kinderkommission des DFGT: "Nach diesem Modell soll die gemeinsame Sorge automatisch ab Feststehen der rechtlichen Vaterschaft eintreten, sobald der Vater eine Sorgeerklärung abgibt. Diese Lösung ist im Vergleich zu den von den politischen Parteien favorisierten Modellen deutlich unbürokratischer und vermeidet regelmäßig streitige Gerichtsverfahren. Erfasst werden damit aber nur sorgewillige Väter, obwohl das Kind nach dem Grundgesetz einen Anspruch auf Verantwortungsübernahme durch beide Eltern hat. Eine Mutter wird auch nicht gefragt, ob sie die Sorge für das Kind übernehmen will."
Der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler stellt klar: "Wir wollen die gemeinsame elterliche Sorge für außerehelich geborene Kinder automatisch ab Feststehen der Vaterschaft. Dieser Vorschlag berücksichtigt am konsequentesten die Gleichrangigkeit beider Elternteile. Wir sehen aber auch, dass dieser Vorschlag unter der heutigen Parteienkonstellation keine große Chance zur Umsetzung hat. Daher sehen wir den Vorschlag des DFGT als "realistischen Kompromiss" und befürworten seine Umsetzung."
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