Richtiger Schritt – aber noch keine Gleichstellung

Die ISUV-Bezirksstelle Magdeburg hatte zu einer Podiumsdiskussion zum Thema ""Reform des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern"" namhafte Expertinnen und Experten wie die Justizministerin Sachsen-Anhalts, Prof. Dr. Angela Kolb sowie den rechtspolitischen Sprecher der SPD im Bundestag Burkard Lischka eingeladen. Weitere Teilnehmer waren Dr. Annika Falkner, Diplompsychologin, systemische Familientherapeutin, systemische Therapeutin für Kinder und Jugendliche psychologische Sachverständige am Familiengericht, Markus Niester, Familienrichter und Vorsitzender des deutschen Richterbundes, Landesverband Sachsen-Anhalt, Guido Kosmehl (FDP), innenpolitischer Sprecher der FDP in Sachsen-Anhalt sowie im Landtag, Monika Hohmann (Die Linke), kinder-, jugend- und familienpolitische Sprecherin ihrer Partei in Sachsen-Anhalt und im Landtag, Thorsten Giefers (Bündnis 90/Die Grünen), sozialpolitischer Sprecher im Magdeburger Stadtrat, Mitglied des Jugendhilfeausschusses, Leiter des Familienhauses Magdeburg.

Die Teilnehmer auf dem Podium stimmten darin überein:

  • Alle Teilnehmer waren sich einig darüber, dass der Entwurf, das Tätigwerden des Gesetzgebers längst überfällig war.
  • Eine wesentliche Mehrbelastung der Gerichte aufgrund von Klageverfahren wird seitens der Parteien und des Vorsitzenden des deutschen Richterbundes  in Sachsen-Anhalt ausgeschlossen.
  • Trotz vorhandener kleinerer ""Mängel"" am Referentenentwurf wird dieser im Wesentlichen mit der erforderlichen Mehrheit im Bundestag voraussichtlich beschlossen
  • Es scheint derzeit keine Mehrheit für eine „große Lösung“ (ISUV-Wunsch) zu geben, auch wenn der Weg in diese Richtung führt. Die „große Lösung“ sieht vor, dass auch Väter nichtehelicher Kinder nach Anerkennung der Vaterschaft automatisch die gemeinsame elterliche Verantwortung haben, auch im Falle der Trennung.

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Unterschiedliche Auffassungen bestehen bezüglich des „vereinfachte Verfahrens“. Es stößt allgemein, insbesondere beim Vertreter des Deutschen Richterbundes auf große Skepsis, wenn die Anhörung der Verfahrensbeteiligten wegfällt.  Schließlich gilt im Familienrecht an sich das Amtsermittlungsprinzip, d. h. eine Entscheidung ohne Anhörung der Eltern ist aus Sicht gerade von Familienrichtern sehr bedenklich.

Der die Podiumsdiskussion moderierende ISUV-Kontaktanwalt Claus Marten zieht folgendes Fazit:„Es geht voran Richtung gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall. Der vorgelegte Entwurf erscheint weder ´vereinfacht` noch mit den Grundsätzen eines familienrechtlichen Verfahrens vereinbar- aber besser ein kleiner Schritt voran als weitere Untätigkeit und weiteres Aussitzen. Das gemeinsame elterliche Verantwortung für nichteheliche Kinder und ihre Eltern kommt, aber voraussichtlich erst in einem zweiten Schritt, in fünf bis zehn Jahren.“

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ISUV Kontaktanwalt Claus Marten
Fachanwalt für Familienrecht
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