Sorgerechtsreform - halbherzig, wirklichkeitsfremd, verfassungsrechtlich bedenklich

Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) kritisiert den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern als weichgespülten Kompromiss, der praktisch nur wenig verändert. Das sogenanbnte Antragsmodell diskriminiert weiterhin nichteheliche Kinder und ihre Väter. Im Grundgesetz Artikel 6 II wird festgelegt: "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht." Den Eltern wird also im GG a priori ein Erziehungsrecht zugesprochen. "Eltern sind nun einmal Eltern nicht dadurch, dass sie verheiratet sind, sondern weil sie Kinder haben. Das Grundgesetz unterscheidet nicht zwischen Müttern und Vätern, es unterscheidet nicht zwischen verheirateten und nicht verheirateten Eltern. Das müssen die Parteiideologen/Innen ganz sachlich zur Kenntnis nehmen.", betont der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler. Weil diese Verfassungsmaxime im Gesetzentwurf nicht konsequent umgesetzt wird, ist der Gesetzentwurf nach Auffassung von ISUV auch verfassungsrechtlich bedenklich.

ISUV fordert eine klare gesetzliche Regelung: Gemeinsame elterliche Sorge für beide Eltern eines nichtehelichen Kindes ab Geburt und ab Feststellung der Vaterschaft. "Auch wenn dieser Vorschlag keine Mehrheit findet, weil er den Vorstellungen mancher Frauenrechtler/Innen oder mancher Familienideologen/Innen nicht entspricht, wir halten unseren Vorschlag für konsequent und verfassungskonform, was der vorliegende Gesetzentwurf nicht ist." (Linsler)

Als Kompromiss hat der verfassungsrechtlich erfahrene Rechtsanwalt Georg Rixe in seiner Stellungnahme für ISUV vorgeschlagen: "Sie [die gemeinsame elterliche Sorge] steht den Eltern gemeinsam zu, soweit das Familiengericht keine andere Entscheidung trifft."

Im Übrigen regt der Verband an, dass schon vor der Geburt  das Familiengericht die elterliche Sorge übertragen kann, wenn die Vaterschaft außer Frage steht. "Warum ausgerechnet innerhalb von sechs Wochen nach der Geburt des Kindes und nicht schon vorher, wenn weniger Stress und mehr Zeit ist, über die elterliche Sorge per Antrag des Vaters entschieden werden soll, das ist so eine Kasuistik, die sich nicht so recht erschließt." (Linsler)

ISUV wendet sich gegen jede Instrumentalisierung und Ideologisierung der Reform des Sorgerechts, wie sie in Parteien und Presse teilweise vorgenommen wird. "Es geht primär um die Kinder, um das Kindeswohl. Es geht um die Eltern, um Vater und Mutter. Es geht nicht um ideologische Grabenkämpfe zwischen Frauen und Männern." (Linsler)

Der Verband rückt aber auch einen weiteren Aspekt ins Bewusstsein. Die unnatürliche Bevölkerungsstruktur in Deutschland und den meisten Staaten Europas - Überalterung, zu geringe Geburtenrate - gilt als globaler Wettbewerbsnachteil. Deswegen haben Familienrecht und Familienpolitik auch eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Das heißt, allen Kindern optimale Voraussetzungen für ihre Sozialisation zu schaffen und so die Hürde einer Entscheidung für Kinder zu senken. "Das wird sicher nicht mit einem Sorgerecht mit vielen Wenn´s und Aber´s erreicht, sondern mit Regelungen, die die gemeinsame Elternverantwortung klar, konsequent, kreativ und umfassend fördert.", fordert der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler.

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