Umgangsregelung in den Ferien - Was ist zu beachten?

""Der längere Umgang in den Ferien dient dem Kindeswohl, so sehen das alle Gerichte. Leider wird der Umgang aus fadenscheinigen Gründen vielfach immer wieder erschwert oder gar verweigert. Das schmerzt besonders, wenn schon ein längerer Urlaub mit dem Kind geplant und gebucht ist. Da hilft dann nur noch der Weg über das Familiengericht. Bis dort allerdings entschieden ist, könnte der Urlaub schon vorbei und die gebuchte Reise verfallen sein. Und dann bleibt nur noch die Schadenersatzklage. Wir können daher nur an die Eltern appellieren aus Rücksicht auf die Kinder zu einvernehmlichen Regelungen zu kommen. Dadurch werden die Nerven und das Geld aller Beteiligten geschont. Im übrigen kann man im Vorfeld, wenn sich Konflikte abzeichnen, das Jugendamt um Vermittlung bitten"", rät der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler.

Der ISUV weist auf einige Grundregeln hin, die von beiden Elternteilen eingehalten werden sollten:

- Wie der Umgang gestaltet wird, liegt ausschließlich beim umgangsberechtigten Elternteil. Der andere sollte sich zur Vermeidung von Konflikten nicht einmischen.
- Oft wird vergessen: Eine Ferienregelung wird nur dann funktionieren, wenn zwischen Kind und umgangsberechtigten Elternteil eine gewisse Vertrautheit da ist, wenn also regelmäßig Umgang stattfindet. Dies gilt umso mehr, je jünger das Kind ist.
- Wichtig ist auch auf die notwendigen Dokumente zu achten: Pass, Medikamente, Vollmacht des anderen Elternteils, dass er mit der Reise einverstanden ist. Dies ist dann wichtig, wenn sich der eigene Familienname von dem des Kindes unterscheidet, also im Pass ein anderer Familienname steht. Sinnvoll ist daher auch eine Rückrufmöglichkeit beim anderen Elternteil mit ein zu planen, wenn es beim Grenzübertritt Probleme geben sollte.
- Wer Reise- und übernachtungskosten sparen will und muss, kann dies dadurch tun, dass das Kind alleine zum anderen Elternteil reist, indem der kostenlose Betreuungsservice der Fluglinien und der Bahn genutzt wird.

Linsler rät: ""Den Ferienumgang nicht mit zu hohen Erwartungen belasten, Gespräche, kein Aktivitäten-, Geschenke- oder Bildungsmarathon, Zeit nehmen, mögliche Konfliktsituationen beispielsweise mit dem neuen Partner bedenken. In keinem Fall sollte eine Ferienregelung dazu missbraucht werden, das Kind auszufragen oder vor ihm schlecht über den anderen Elternteil zu reden.""

Der ISUV kritisiert die Preisgestaltung der Tourismusbranche, die hohen Preisaufschläge in den Ferien, der viel zu niedrige Kinderrabatt. ""Kinder verbrauchen ganz erheblich weniger als Erwachsene, daher wären höhere Kinderrabatte angebracht. Für immer mehr Geschiedene ist daher eine Reise ans Meer oder ins Ausland nicht mehr erschwinglich.""

Kontakt:

Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV / VDU e.V.)
ISUV-Bundesvorsitzender Josef Linsler
Ulrichstr. 10
97074 Würzburg
Tel.: 0931/66 38 07
Mobil 0170/45 89 571
j.linsler(at)isuv(dot)de

ISUV-Pressesprecherin Caroline Kistler
Fachanwältin für Familienrecht
Maximilianplatz 17
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